Einfuhr von Arzneimitteln

14. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Screm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfuhr von Arzneimitteln

Hallo, ich habe folgendes Anliegen:
und zwar habe ich heute einen Brief von der Deutschen Post bekommen, in dem mir mitgeteilt wird das eine an mich gerichtete Sendung beschlagnahmt wurde.
Bei der Sendung scheint es sich um ein Arzneimittel zu handeln.
Ich habe aber nichts derartiges bestellt , ich habe bereits vor einigen Wochen eine Sendung mit Medikamenten erhalten, welche ich weggeworfen habe ohne mir darübber gedanken zu machen, habe es als eine art Probierpackung als Werbung angesehen.

Jetzt zu den Fragen:
1. Sollte ich mich selbstständig beim Zoll melden bevor der Brief von da kommt?
2. Was kann passieren bzw. wie geht es weiter?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie werden einen Bußgeldbescheid bekommen gegen den Sie
Widerspruch einlegen können.

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#2
 Von 
Screm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

okay das klingt ja ganz einfach aber was ist dann?

Wie soll ich zum Beispiel beweisen das ich nichts bestellt habe?
Wie hoch sind Bußgelder in so einem Fall in der Regel?
Wäre es besser sich direkt einen Anwalt zu suchen?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie soll ich zum Beispiel beweisen das ich nichts bestellt habe?
Das musst du nicht (kannst du logischerweise auch meist gar nicht), die Behörde muss es dir nachweisen.

quote:
Wie hoch sind Bußgelder in so einem Fall in der Regel?
Wie soll man das wissen? Du nennst (oder kennst) ja noch nicht einmal das genaue Medikament.
Es könnte ein wirklich verbotenes Medikament sein (vielleicht sogar Drogen), oder aber nur ein Plagiat.

quote:
Wäre es besser sich direkt einen Anwalt zu suchen?
Jetzt bestimmt noch nicht, warte doch erstmal auf das offizielle Schreiben (den Vorwurf kannst da dann ja wieder hier posten).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Screm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So lange ists her, aber inzwischen haben wir hier einen neuen Stand:
Also vor einigen Wochen habe ich ein Schreiben bekommen, Bußgeld ~35€ habe meine Aussage dazu gemacht und Einspruch eingelegt.

Heute habe ich wieder ein Schreiben bekommen:
Bußgeld + Verfahrenskosten: 98,50€
Zitat:
"...von dem Tatvorwurf nicht entlasten. Ihre Äußerung, die Arzneimittel nicht bestellt zu haben, weise ich als Schutzbehauptung zurück."

"...sich dazu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlasstung vorbringen wollen."

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Sollte mit der Grundsatz gelten "Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist."? es klingt aber so als müsste ich meine Unschuld beweisen...

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Irgendwie nicht überraschend.
Manchmal fährt man besser, das anfängliche Bußgeld zu bezahlen, weil es danach nur teurer wird. Aber sowas widerstrebt mit ehrlich gesagt auch.
So, jetzt können Sie Ihre Sache zum Amtsgericht treiben. ICH würde das machen, weil der Amtsrichter die Sache im Zweifel objektiver sieht als die (Widerspruchs-) Behörde.
Es ist leider relativ häufig, dass mit den Personalien anderer Leute Schindluder getrieben wird, und es ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung bekannt, dass es kein Problem ist, an derartige Personalien zu kommen - ein Blick in den Alt-Papiercontainer reicht üblicherweise.
Wenn also Ihr Bundeszentralregister nicht mit Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angefüllt ist, wäre so ein Vorgehen eine Überlegung wert.
Wenn Sie allerdings in der Richtung verurteilt sind, sollten Sie wissen, dass das AG das Bußgeld auch hochsetzen könnte.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Screm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja okay, wenn ich die 30€ gezahlt hätte, hät ich weniger Stress gehabt, aber 30€ zahlen für etwas was man nicht getan hat? Ich geh ja auch nicht auf die Straße und werf mein Geld so unter die Menschen...

Also im Prinzip bin ich auch der Meinung das ich mich dem wieder setzen sollte, aber was (wieviel) wird dann als nächstes kommen?
Und wie sollte ich meine Unschuld beweisen wie es ja gefordert wird?

Und was mir auch Sorgen macht ist dieser Satz:
"Falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, können Ihnen Nachteile bei der Kostenentscheidung entstehen, auch wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. "
Für mich heißt das soviel wie, auch wenn du Freigespsprochen wirst kann es sein das ich die Verfahrenskosten tragen muss.

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es wird nicht gefordert, dass Sie Ihre Unschuld beweisen. Dieser Hinweis bedeutet nur, dass es eine negative Kostenfolge haben kann, wenn man von einem entlastenden Beweismittel weiß, es aber nicht bzw. erst auf den letzten Drücker hervorbringt und dadurch eine längere Hauptverhandlung erzwingt als es eigentlich nötig gewesen wäre.


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#9
 Von 
jolie65
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
weisst du denn woher diese Arzenimittel waren? Was es genau war?
Dann könntest Du mit dem Versender Kontakt aufnehmen und Dir bestätigen lassen dass du nichts bestellt hast, andersrum, im Normalfall muss man ja solche Sachen vorher bezahlen, per Paypal, Vorüberweisung oder Kreditkarte..
Ich gehe mal davon aus das diese Medikamente aus einem Drittland, also nicht EU kamen, denn nur dann hat bei der Einfuhr die Post und der Zoll ein Auge drauf.

Die können ja nicht einfach eine Sendung zurück schicken ohne sich die Daten zu vermerken woher das kam, da sollte ja dann auch eine Rechnung gewesen sein in der Sendung..

Das ist meiner Tochter schon mal passiert, die hatte ein Jahr zuvor in USA Shampoos ( auf natürlicher Basis ohne Chemie) bestellt. Dann kam vom Zoll eine Schreiben dass da eine Sendung aus USA ist, die evtl. verschreibungspflichtige und verboten in die EU einzuführende Medikamente drin sind.
Habe dort angerufen und gesagt, meine Tochter hat da nichts bestellt. Am Ende hat sich nach einem Anruf in den USA raus gestellt, der Versender hat sich beim Rechnung schreiben in der Empfängerzeile vertan.. sollte an ganz jemand anderes geschickt werden ;)
In dem Ding waren Potenzpillen drin..lol Meine Tochter war damals 17.. und den Beamten war dann schon klar dass das ein Versehen war.

Vielleicht ist dir das auch passiert. Beweisen kannst Du es auf alle Fälle wenn du deine Kontenbewegung offen legst und keine Auslandszahlung an den Versender zu sehen ist!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Screm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Arzeneimittel war aus Indien, soweit mir der Zoll mitgeteilt hat, und es muss sich wohl auch um Potenezmittel gehandelt haben.
Es gab nie eine Rechnung und bezahlt habe ich auch nichts, aber zu beweisen das man etwas nicht getan hat, ist schwer da es immer einen anderen Weg hätte geben können.

Aber um das ganze mal ab zu kürzen, der gesamte Fall ist inzwischen an einen Anwalt weitergegeben aber ich werd hier aktualisieren sobald ich mehr weis.

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