Hallo,
erstmal kompliment an die Foren - Mitglieder und Admins...
ich finde diese Page sehr aufschlussreich.
So nun zu meiner Frage.
Ich habe heute Post von der LVA - Hannover ueber eine Ueberpruefung des Ausbildungsverhaeltnis bekommen.
Nun bin ich kritisch ob ich, da ich jetzt im 3. Ausbildungsjahr bin, ueber den monatlichen Maximaleinkommenssatz komme. Also ob sie mir meine Halbwaisenrente kuerzen oder ganz wegstreichen koennen.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand die Saetze der LVA nennen kann, damit ich weiss was mich in Zukunft erwartet.
MFG
Tobias Haeusler
-- Editiert von hohesC am 05.10.2004 15:10:17
Einkommenssatz bei Halbwaisenrente
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieviel verdienen Sie denn?
In der Ausbildung kann das doch "normal" nicht viel sein.
Unabhängig davon, wird die Halbwaisenrente auch nur gezahlt bis zum Ende der Ausbildung. Also danach ist es egal wieviel Sie verdienen.
das ist mir auch klar...
ich bekomme jetzt 660¤ netto...
da muss es doch sicherlich einen maximalbetrag geben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nach meiner Kenntnis gibt es keine Einkommensgrenze. Wichtig ist nur, dass Du Dich in einer Ausbildung befindest.
660 EUR dürften keien Relevanz spielen. Bin zu faul nachzurechnen.Aber bei sowenig....
Füllen Sie den Bogen aus, und schicken Sie ihn an die LVA. zu 99,99 & dürfte nichts kommen!
hi tobias :-)
Habe in der Ausbildung auch Halbwaisenrente bezogen. Allerdings nur bis zu dem Tag als ich 18 wurde.
Mein Einkommen als Azubi war um die 670 EUR. Damals habe ich etwa 3 Monate vor meinem 18. Geburtstag einen Einkommensnachweiss zugeschickt bekommen, den der Arbeitgeber ausfüllen musste.
Wenn du allerdings unter 18 bist, musst dir keine Sorgen machen, bis du 18 bist, zahlen die auf jeden fall...
hoffe habe geholfen :-)
Vince
Es gibt auch die Möglichkeit, freiwillig auf einen Teil deiner Ausbildungsvergütung zu verzichten, damit du unter dem Satz bleibst (habe ich damals gemacht). Frage ist, wie du dich günstiger stellst.
Über die Höhe des Einkommens: ruf doch einfach die LVA an und frage nach.
Ich habe mich mal schlau gemacht.
§97 SGB VI
( Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes ).
Einkommen auf Waisenrente wird ab dem 18 Lebensjahr angerechnet.
Anrechenbar ist das, was das 17,6 fache des aktuellen Rentenwertes 26,13 EUR( west ) ist = 309,97 übersteigt.
Wenn du 660 EUR netto hast, sind 350,24 EUR übrig.
Von diesen 350,24 EUR werden 40 % angerechnet also 140,01 EUR.
Diese 140,01 EUR werden dir also von deinerWeisenrente gekürzt/abgezogen. Dann muß ich meine Aussage von oben wegen den 99,9 % wohl revidieren.;)
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