Einschreiben fälschlicherweise unterschrieben

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Einschreiben fälschlicherweise unterschrieben

Hallo,

Ich bin aktuell in der Ausbildung.
Gerade habe ich an der Tür einen Haufen Post angenommen, darunter ein Einschreiben - was bei uns durchaus öfter mal vorkommt. Ich bin nicht befugt, die Post zu öffnen. Für das Einschreiben habe ich unterschrieben, da ich naiverweise davon ausgegangen bin, dass es für unser Haus ist.
Leider hab ich mir den Brief nicht genau angesehen, und erst später gemerkt, dass die Adresse auf dem Brief gar nicht stimmt. Das Haus gegenüber sollte eigentlich den Brief erhalten.
Mein Vorgesetzer meinte gerade, dass ich den Brief dann einfach einwerfen soll, sofern es einen Briefkasten gibt.
Das hab ich dann auch getan.

Ich fürchte jetzt, dass ich in irgendwelche "rechtlichen Schwierigkeiten" kommen könnten, oder mich irgendwie strafbar machen könnte, weil ich das Einschreiben unterschrieben habe? Oder weil ichs nur eingeworfen habe?
Sollte ich irgendwas befürchten? Muss ich was befürchten?

Gruß


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich sehe es etwas problematischer. Denn im Zweifel gibt es ja eine Urkunde, der zu entnehmen ist, dass das Einschreiben dem Adressaten übergeben worden ist. Die ist zwar falsch, aber wie beweisen? Ich würde dem Adressaten mitteilen, schriftlich, dass Ihr das Einschreiben irrtümlich angenommen habt. Was er dann daraus macht, das ist nicht Eure Angelegenheit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Denn im Zweifel gibt es ja eine Urkunde, der zu entnehmen ist, dass das Einschreiben dem Adressaten übergeben worden ist.
Nö, es gibt eine Urkunde, welcher zu entnehmen ist, dass das Einschreiben irgendwem übergeben worden ist. Dann gibt es vom gleichen irgendwem noch die Behauptung, dass das Einschreiben in den Zugriffsbereich des Adressaten gelegt wurde. Ich würde mir daher vom Adressaten schriftlich bestätigen lassen, dass er besagtes Einschreiben erhalten hat.
Sollte der Adressat dem nicht nachkommen (wollen) hat man u.U. ein Problem.
Idealerweise ist der Adressat aber gewillt das Einschreiben zu erhalten und bestätigt es dann halt.

P.S.: geht bei der ganzen Sache eigentlich hervor wer das Einschreiben angenommen hat?
Also wenn ich beim Postmann was auf diesem Pad unterschreibe kann man da alles rauslesen, aber nicht meine Unterschrift. Ist sicherlich nicht die feine Art, aber hier einfach darauf zu spekulieren und auf "mein Name ist Hase ich weiß von nichts" abzuspulen dürfte wohl in 99,9% der Szenarien problemlos sein.

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde dem Adressaten mitteilen, schriftlich, dass Ihr das Einschreiben irrtümlich angenommen habt. Was er dann daraus macht, das ist nicht Eure Angelegenheit.
Naja, er könnte zum Beispiel leugnen, dass er diese Mitteilung erhalten hat. Dann ist man wieder am Anfang.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Entschuldigung, wenn sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann gibt es auf der Posturkunde einige wenige Optionen. eben, dem Adressaten übergeben, einem nahen Familinangehörigen ..... oder dass es in den Briefkasten geworfen wurde. "Irgendwem persönlich übergeben," ist da nicht vorgesehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.06.2022 21:18:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hm,
also ich hab das ganze ja persönlich unterschrieben (tatsächlich absolut UNleserlich), bin aber selbst eines anderen Geschlechts, als das des Adressaten, also haben die zwei Postmenschen, die mir das Teil übergaben vielleicht sogar schon einen Fehler gemacht. Ich frag mich halt wer bei sowas "haftet".
Mal abegesehen davon: Das ganze fand ja noch auf der Arbeit statt - und hab ich da als Azubi überhaupt irgendwas zu befürchten?

Das Haus, an das der Brief eigentlich gehen sollte, ist mir zumindest vom "vorbeigehen" bekannt und dem äußeren Anschein nach wohnt da möglicherweise ein eher unzuverlässiger Mensch, weshalb wohl vielleicht auch das Einschreiben nötig war. Damit mutmaße ich halt auch nur. Und ich will sicherlich keine voreiligen Schlüsse ziehen. Bloß interpretiere ich unweigerlich so viel in das Haus, dass ich nicht glaube, dass mir der Bewohner jemals die Tür öffnen würde, oder mir gar bescheinigen würde, dass er das Einschreiben wiederum von mir hat...

Der Name des Absenders ist mir auch bekannt, weil der auf dem Brief stand - den jetzt zu kontaktieren ist aber vermutlich auch eine eher dumme Idee, schätze ich?!

Ich steiger mich wohl gerade ohnehin etwas zu viel rein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nu ja, wie man aus dem Zustand eines Hauses schließen kann, dass der Bewohner unzuverlässig ist, keine Ahnung, aber seis drum. Ich würde dem Empfänger eine kurze Notiz in den Briefkasten werfen, und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.732 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen