Einschreiben zu spät, Frist verstrichen

21. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
birte123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschreiben zu spät, Frist verstrichen

Hallo,der Postbote hat ein Einwurfeinschreiben mit zugestellt am 12.03. 12 vermerkt,tatsächlich ist mir der Brief aber am 20.03.12 persönlich zugestellt worden. Nun ist eine Frist verstrichen.Der Absender des Briefes hat eine Nachverfolgung der Sendung veranlaßt und mir eine Kopie per Bote zukommen lassen. Nun bin ich in der Beweispflicht, die Post kann mir in dieser Sache nicht helfen. Was kann ich tun? Für eine Antwort bin ich dankbar.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wenn der Postbote den Zugang unter dem 20.03. bezeugt und den Fehler einräumt hätten Sie Glück. Sonst: Keine Chance.

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#2
 Von 
birte123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde mit dem Postboten sprechen.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Hallo,der Postbote hat ein Einwurfeinschreiben mit zugestellt am 12.03. 12 vermerkt,tatsächlich ist mir der Brief aber am 20.03.12 persönlich zugestellt worden.



Wann ist das Schreiben denn verfasst/abgesandt worden (Stempel)?

Bei einem Postlauf von i.d.R. 2-3 Tagen am 17. ?

Wenn es dann am 12. zugegangen sein soll, hätte das wenig, genauer gesagt gar keine Beweiskraft.



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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

wenn der Brief am 12. in Deinem Briefkasten war, gilt er als zugestellt.

Wo war denn der Brief zwischen dem 12. und 20.?

LG nero

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#5
 Von 
birte123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben wurde am 09.03.12 verfasst und am 10.03.12 verschickt.Der Brief war am 12.03.12 nicht in meinem Briefkasten,der Postbote hat mir diesen Brief mit der anderen Post am 20.03.12 ohne Komentar ausgehändigt.Grüße birte123

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#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Der Postbote wird den Teufel tun und irgendwem beweisbar bestätigen, daß er einen am 20.3. ausgehändigten Brief als am 12.3. ausgehändigt beurkundet hat. Das könnte ihn nämlich seinen Job kosten, könnte auch Urkundenfälschung sein.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Postbote wird den Teufel tun und irgendwem beweisbar bestätigen, daß er einen am 20.3. ausgehändigten Brief als am 12.3. ausgehändigt beurkundet hat. <hr size=1 noshade>



Bevor man es im wahrsten Sinne des Wortes darauf ankommen lässt, sollte man ihn fragen.

Im Etremfall müsste er als Zeuge aussagen, da sollte man vorher fragen, was er aussagen wird, wenn davon der Ausgang des Verfahrens abhängt.

Das betreffende Schreiben wurde als Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG versandt. Dabei erfolgt - im Unterschied zum sog. Übergabe-Einschreiben und zum Übergabe-Einschreiben mit Rückschein – keine Aushändigung an den Empfänger persönlich gegen dessen Unterschrift; vielmehr wird die Sendung in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen oder in dessen Postfach abgelegt. Das zur Identifizierung der Sendung dienende sog. Peel-off-Label wird abgezogen und auf den vorbereiteten Auslieferungsbeleg geklebt, der mit Datumsangabe und Unterschrift des Zustellers versehen und elektronisch archiviert wird

11 WF 1013/04


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#8
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
da sollte man vorher fragen, was er aussagen wird, wenn davon der Ausgang des Verfahrens abhängt


Unterhalb einer schriftlichen Aussage würde ich daran keinen Prozeß hängen.
Was hat der TE davon, wenn der Postbote ihm sagt "ey, kein Problem, ich sag für dich aus" und bis zum Prozeß hat ihm dann jemand gesteckt, was er sich damit evtl. für Schwierigkeiten macht und dann will er plötzlich nichts mehr von der Zusage wissen und sagt "nö, ich hab mich korrekt verhalten und den Brief am 12. zugestellt"?

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