Einschreiben/Rechtslage

3. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Maja_x
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschreiben/Rechtslage

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Thema.

1.) Darf ein 12-Jähriger ein an ihn persönlich gerichtetes Einschreiben mit Rückschein selber unterschreiben? Ist das rechtlich in Ordnung?

Der 12-Jährige hat mein Auto beschädigt und die Eltern weigern sich, das zu bezahlen.

Habe nun dem Kind meine Geldforderungen per Einschreiben mit Rückschein zugesandt. Der Postbote hat das Kind auf dem Rückschein unterschreiben lassen. Gilt die Unterschrift des Kindes, wenn ich wahrscheinlich demnächst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten muss? Durfte der Postbote dies überhaupt zulassen?

2.) Den Eltern habe ich separat ebenfalls meine Geldforderungen per Einschreiben mit Rückschein zugesandt. Heute kam der Brief zurück, die Eltern haben ihn bei der Post nicht abgeholt. Kann man hier sagen, daß der Brief "fahrlässigerweise nicht abgeholt" wurde?
Ich habe nun vor, den zweiten Zustellversuch in Form eines "Einwurfeinschreibens" zu machen. Gilt das in meinem Fall als rechtlich zugestellt?

Da die Sache vor Gericht landen wird, bin ich beweispflichtig.

Anmerkung: Es geht mir jetzt dringend nur um meine obigen Fragen. Zum Thema Haftung und Schadensersatzansprüche selber habe ich hier im Forum vorab schon gute Tipps erhalten :-)

Gruß Maja

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maja_x
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alexander
danke für die Antwort.

1.) Wieso durfte ich an das Kind selber keine Geldforderung schicken ? Schau mal hier im Forum nach unter den Gebiet "Schadenersatz",
dann mit Datum 11.11.03 mein Thema "Haftpflichtansprüche an ein 12-j. Kind".
Dort bestätigt mir ein Rechtsanwalt, daß ich auch das Kind anschreiben kann.

Ich will mich damit doppelt absichern, da der kleinste Formfehler bei Gericht Probleme machen könnte.

2.) Einschreiben muß bei der Post nicht abgeholt werden? Doch, sonst gilt es nur in ganz seltenen Fällen als zugestellt. Leider.

3.) Einwurfeinschreiben könnte Weihnachtsgrüße etc. beinhalten, klar....aber auch ein Einschreiben mit Rückschein könnte Papierschnippsel beinhalten.

Wenn es natürlich danach geht, könnte jeder bestreiten, jemals die Unterlage bekommen zu haben, die im Einschreiben sein soll.

So blöd es sich anhört, aber ich habe leider absolut niemanden, der sich bereit erklärt, als Zeuge meinen persönlichen Einwurf in den Briefkasten dieser Leute zu bestätigen. Das wäre am beweiskräftigsten.

Wenn ich später bei Gericht beweise, daß das Einschreiben/Rückschein nicht abgeholt wurde und dann von den Leuten gesagt wird, daß mein zusätzliches Einwurfeinschreiben etwas anderes enthielt, kann ich mir nicht vorstellen, daß das Gericht den Leuten glauben wird.

Gruß Maja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Null Problemo ... ich bezeuge alles :)
Im Ernst : Wo denn ?
MfG,
Andreas

-----------------
"Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maja_x
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas,

danke, dass Du Dich als Brief-Einwurf-Zeuge zur Verfügung stellen möchtest :-) .....aber jetzt habe ich es schon ohne Zeugen eingeworfen. Mal sehen, was weiter passiert.
Da hättest Du nach Düsseldorf kommen müssen.

Gruß Maja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

:) Ich bin häufiger in der Landeshauptstadt als mir lieb ist

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Maja_x
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht komme ich ja mal auf das Angebot zurück. Wer weiß, wie die Sache weiter geht.

Und soooo schlimm kann es doch nicht sein, häufig in die Landeshauptstadt zu müssen :-)

Gruß Maja

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-frankie-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alexander,

habe von der Ausrede >>da die Eltern behaupten können, daß du ihnen Weihnachtsgrüße übermittelt hast.<< auch schon gehört, aber müssten nicht diese Leute dann die Weihnachtsgrüsse oder die Papierschnipsel vor Gericht vorlegen?

Und ist es nicht auch für Richter völlig unglaubwürdig, wenn ein normal denkender Mitteleuropäer einen eingeschriebenen Brief mit Papierschnipsel bekommt und sich dann nicht an den Absender wendet und fragt, was das soll? An einem Einschreiben sind doch Folgen gebunden; kann man vor Gericht unterstellen, dass das jeder weiss?

Grüsse,
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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