Einsicht Bundeszentralregister

15. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2025 11:02:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Einsicht Bundeszentralregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Einsicht des Bundeszentralregisters:
Dieses konnte ich heute einsehen und habe keine Einträge gefunden.
Jedoch bin ich verwundert, da eine Sache noch drinstehen müsste (nach den Lösch- und Tilgungsfristen); kann es sein, dass keine Einträge vorhanden waren, da ich vergessen habe, meinen Geburtsnamen anzugeben?
Wie sieht es aus, wenn eine Behörde eine unbeschränkte Auskunft anfordert, wird diese dann eventuell den Eintrag sehen oder ist dieser dann für diese auch nicht mehr einsehbar?

-- Editiert von User am 15. April 2025 15:03

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33906 Beiträge, 17614x hilfreich)

Wie sieht es aus, wenn eine Behörde eine unbeschränkte Auskunft anfordert, wird diese dann eventuell den Eintrag sehen oder ist dieser dann für diese auch nicht mehr einsehbar? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum. Und da Sie selbst nicht wissen, warum das nicht mehr drinsteht, kann es hier erst recht keiner wissen...
Jedoch bin ich verwundert, da eine Sache noch drinstehen müsste (nach den Lösch- und Tilgungsfristen) Und da sind Sie sicher?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12316.04.2025 11:02:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie sieht es denn allgemein aus?
Bekomme ich die gleiche Version vorgelegt, die auch die Behörde in unbeschränkter Version erhält?
Und kann es sein, dass zwei Datensätze existieren, einmal mit und einmal ohne Geburtsnamen?



-- Editiert von User am 15. April 2025 15:20

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36941 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von bayerische):
Wie sieht es denn allgemein aus?
Wie sieht es denn speziell aus? :wink:
Es wird ganz sicher nicht am Geburtsnamen liegen.


schon gegooglet, was ins BZR einzutragen ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12316.04.2025 11:02:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, ich habe nicht gegooglet, was im BZR einzutragen ist, ich habe dazu das Gesetz gelesen und verstanden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.04.2025 11:02:14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hat keiner eine Antwort?
Erhält die Behörde die gleiche Auskunft wie ich als Person, wenn sie eine unbeschränkte Auskunft anfordert oder stehen da auch Dinge drin, die bereits gelöscht worden sind?
Man liest hier und da, dass solche Einträge weiterhin sichtbar sind für entsprechende Behörden usw.

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#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 477x hilfreich)

Nach erfolgreichem Lesen und Verstehen des BZRG können Sie sich die Frage ja zweifellos selbst beantworten...

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