Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Einsicht des Bundeszentralregisters:
Dieses konnte ich heute einsehen und habe keine Einträge gefunden.
Jedoch bin ich verwundert, da eine Sache noch drinstehen müsste (nach den Lösch- und Tilgungsfristen); kann es sein, dass keine Einträge vorhanden waren, da ich vergessen habe, meinen Geburtsnamen anzugeben?
Wie sieht es aus, wenn eine Behörde eine unbeschränkte Auskunft anfordert, wird diese dann eventuell den Eintrag sehen oder ist dieser dann für diese auch nicht mehr einsehbar?
-- Editiert von User am 15. April 2025 15:03
Einsicht Bundeszentralregister
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wie sieht es aus, wenn eine Behörde eine unbeschränkte Auskunft anfordert, wird diese dann eventuell den Eintrag sehen oder ist dieser dann für diese auch nicht mehr einsehbar? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum. Und da Sie selbst nicht wissen, warum das nicht mehr drinsteht, kann es hier erst recht keiner wissen...
Jedoch bin ich verwundert, da eine Sache noch drinstehen müsste (nach den Lösch- und Tilgungsfristen) Und da sind Sie sicher?
Wie sieht es denn allgemein aus?
Bekomme ich die gleiche Version vorgelegt, die auch die Behörde in unbeschränkter Version erhält?
Und kann es sein, dass zwei Datensätze existieren, einmal mit und einmal ohne Geburtsnamen?
-- Editiert von User am 15. April 2025 15:20
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Wie sieht es denn speziell aus?ZitatWie sieht es denn allgemein aus? :

Es wird ganz sicher nicht am Geburtsnamen liegen.
schon gegooglet, was ins BZR einzutragen ist?
Nein, ich habe nicht gegooglet, was im BZR einzutragen ist, ich habe dazu das Gesetz gelesen und verstanden.
Hat keiner eine Antwort?
Erhält die Behörde die gleiche Auskunft wie ich als Person, wenn sie eine unbeschränkte Auskunft anfordert oder stehen da auch Dinge drin, die bereits gelöscht worden sind?
Man liest hier und da, dass solche Einträge weiterhin sichtbar sind für entsprechende Behörden usw.
Nach erfolgreichem Lesen und Verstehen des BZRG können Sie sich die Frage ja zweifellos selbst beantworten...
Und jetzt?
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