Einsicht Patientenakte

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)
Einsicht Patientenakte

Hallo,
ich möchte bei einem Facharzt, bei dem ich privat eine OP machen ließ, meine Gesundheitsakte dazu einsehen.
Von der Praxis wurde mir mitgeteilt, daß ich dies nur im Beisein von dem Arzt machen darf, mir jedoch keine Kosten entstehen sollen. Wie könnte ich mich absichern, daß dieser Arzt nicht doch danach Gebühren für eine Beratung in Rechnung stellt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3095x hilfreich)

Noch mal schriftlich nachhaken und um eine Bestätigung dessen bitten?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke, leider hab ich den Termin schon morgen früh.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6863 Beiträge, 1580x hilfreich)

Zitat (von Gloria123):

ich möchte bei einem Facharzt, bei dem ich privat eine OP machen ließ, meine Gesundheitsakte dazu einsehen.
Von der Praxis wurde mir mitgeteilt, daß ich dies nur im Beisein von dem Arzt machen darf, mir jedoch keine Kosten entstehen sollen. Wie könnte ich mich absichern, daß dieser Arzt nicht doch danach Gebühren für eine Beratung in Rechnung stellt?

Warum so umständlich? Wieso "einsehen"?

Lassen Sie sich eine Kopie der Patientenakte geben, darauf haben Sie einen Rechtsanspruch. Sie müssen dann die "Kopierkosten" bezahlen (da die Patientenakte heutzutage von der Praxissoftware geführt wird, eher die Ausdruck-Kosten). Für die Kopierkosten können ~10 Cent pro Seite berechnet werden.

Ein OP-Bericht hat im Regelfall 2 bis 3 Seiten, mit der übrigen Patientenakte kommen Sie auf vielleicht 10 Seiten, aber selbst wenn es 30 Seiten sein sollten... 3 Euro.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Danke, dann werd ich das versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Gloria123):
Wie könnte ich mich absichern, daß dieser Arzt nicht doch danach Gebühren für eine Beratung in Rechnung stellt?

In dem man ihn nichts fragt.
Und nichts unterschreibt was den Verdacht einer Beratung auch nur aufkommen lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo,
ich habe die schrifltiche Bestätigung der kostenlosen Einsicht erhalten und habe den ca. 8 zeiligen OP-Bericht eingesehen.
Meine Anfrage hat sich somit erledigt.

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