Einspruch gegen Schaden an Mietwagen

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
kaerdna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gegen Schaden an Mietwagen

Ich hatte gestern für einen Tag einen Transporter gemietet und habe diesen mit 8 dokumentierten Schäden übernommen. Nach ca. 6 Stunden und knapp 30 gefahrenen km, habe ich den Wagen außerhalb der Öffnungszeiten in der TG der Autovermietung abgestellt und den Schlüssel in die Rückgabebox geworfen. Keine 10 Minuten später kam eine Bestätigungsmail für den Einwurf des Schlüssels. Heute vormittag kam dann das Rückgabeprotokoll und damit die Überraschung: es wird ein neuer Schaden 'Kratzer - 5-10cm (bis Grundierung)' aufgelistet. Ich bin mir sicher keinen Schaden verursacht zu haben, v.a. ein Kratzer bis auf die Grundierung entsteht ja nicht mal eben so ohne dass man es merkt. Ich war sogar noch übervorsichtig und bin nach dem Abstellen des Wagens in der Tiefgarage über die Beifahrerseite ausgestiegen, um nicht das Risiko einzugehen die Fahrertür beim Öffnen gegen die Mauer, die sich dort befand, zu stoßen. Auf Rückfrage bei der Sixt Filiale habe ich nur die Aussage bekommen, dass ich warten muss bis sich die Schadensabteilung bei mir meldet und dort könnte ich ja dann angeben, dass ich den Schaden nicht verursacht habe und dann würde er mir ja vielleicht erlassen...

Da ich leider auch nach längerer Online Recherche nichts dazu gefunden habe, versuche ich es jetzt mal hier: Ich habe Angst, dass wenn ich einfach warte, bis sich die Schadensabteilung der Autovermietung meldet und nicht proaktiv gegen das Rückgabeprotokoll widerspreche, es dann zu spät ist Einspruch zu erheben oder dagegen vorzugehen. Hat jemand Erfahrungswerte dazu?

Darf die Autovermietung mir auch Reparaturkosten für Schäden in Rechnung stellen, wenn diese nicht repariert werden? Was mich etwas stutzig macht: Im Übergabeprotokoll waren ja bereits div. Vorschäden protokolliert, die allesamt nicht 'neu' aussahen und meiner Meinung nach tw. auch großzügig angegeben waren (z.B. auch Kratzer >10cm bis Grundierung, die wir aber - an dem leicht verschmutzten Wagen - bei Übernahme nicht direkt gefunden haben und bei denen ich auch bezweifeln wurde, dass die wirklich bis auf die Grundierung gehen. Bei der Übernahme, dachte ich mir da leider noch, das kann ja nicht mein Nachteil sein, wenn ein Schaden dokumentiert ist, den ich nicht direkt erkenne... Und da ich keine Schäden sehen konnte, die nicht in dem Protokoll standen, habe ich es ohne Einwände übernommen. Nach der Rückfrage drängt sich mir aber die Befürchtung auf, dass die Schäden besonders streng beurteilt und dann in Rechnung gestellt, aber nicht behoben werden... Oder bin ich jetzt etwas zu paranoid?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Ich vermisse irgenwie die Schilderung, wie genau der Zustand des Wagens nach Rückgabe dokumentiert wurde?



Zitat (von kaerdna):
Darf die Autovermietung mir auch Reparaturkosten für Schäden in Rechnung stellen, wenn diese nicht repariert werden?

Klar. Niemand muss den Schaden reparieren wenn er nicht will.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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