Einspruch gegen Widerspruch

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)
Einspruch gegen Widerspruch

Gibt es einen juristischen Unterschied zwischen einen Einspruch und einem Widerspruch ?


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4893x hilfreich)

quote:
von dummer-junge am 02.12.2014 06:11

Gibt es einen juristischen Unterschied zwischen einen Einspruch und einem Widerspruch ?

Warum?
Erklärung von Widerspruch und Einspruch.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert Moderator am 03.12.2014 02:25

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#2
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

nein ich finde das eine berechtigte Frage!

quote:
Gibt es einen juristischen Unterschied zwischen einen Einspruch und einem Widerspruch ?


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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4893x hilfreich)

quote:
von dummer-junge am 02.12.2014 08:59

nein ich finde das eine berechtigte Frage!

Das spreche ich dir doch nicht ab.
Hast du die Artikel gelesen?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MaMichelle
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 44x hilfreich)

"Widerspruch" ist auf das Sozial- und Verwaltungsrecht beschränkt und "Einspruch" sagt man im Verkehrs-, Steuer- und Strafrecht.

-----------------
""

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

Stimmt nicht so ganz. Auch im Strafrecht hat der Widerspruch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

-----------------
""

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34002 Beiträge, 17649x hilfreich)

Und zwar wo? Den Machern von Wikipedia ist das nämlich offenbar entgangen: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_%28Recht%29

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Den Machern von Wikipedia ist das nämlich offenbar entgangen: <hr size=1 noshade>

Denen entgeht vieles ...



quote:<hr size=1 noshade>Und zwar wo? <hr size=1 noshade>

In jeder Aussage, in jeder Ermittlung.

Was meinst Du wie munter Ermittler manchmal werden, wenn sie auf Widersprüche stoßen ...
Oder wie aktiv ein Anwalt wird, wenn er seinen Mandanten wegen Widersprüchen im Ermittlungsergebnis "raushauen" kann?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34002 Beiträge, 17649x hilfreich)

Der TE fragt nach Rechtsmitteln und nicht nach dem Widerspruch in seiner umgangssprachlichen Bedeutung. Und mir ist im Strafrecht kein solches Rechtsmittel bekannt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

Stichwort Widerspruchslösung des BGH z.B.

Ferner, auch als Beispiel, der Widerspruch gegen die Sichersrellung von Dingen.

;-)

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