Hallo Leute,
da ich leider nicht weiß, ob hier das richtige Unterforum ist - hoffe ich kann ein Moderator es verschieben, falls es falsch ist.
Zur Sache:
Ich habe Ende 2016 einen großen Fehler begangen (steht auch in meinem Profil und Thread) das ich damals ein Bachelor Zeugnis gefälscht habe und wurde damals zu 90 Tagessätzen verurteilt - Geldstrafe.
Nun habe ich mich bei einer Behörde beworben. Habe auch alles bestanden (mit meinem richtigen Zeugnis natürlich...) und ich musste Unterlagen einsenden: Geburtsurkunde, ärztliches Attest, verschiedene Infos eintragen und das Führungszeugnis.
Nun habe ich natürlich Angst, dass ich nicht angenommen werde, weil ich im Ende 2016 verurteilt worden bin.
Ich lese überall, dass dies nicht im Führungszeugnis drin steht.
Allerdings weiß ich nicht, wie es im Fall einer Behörde ist, weil dort wohl mehr Daten gesandt werden und wohl auch Sachen aufgelistet werden, die auch unter 90 Tagen drinne stehen sollen.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen und vllt. verlinken, damit ich es auch wirklich kapiere, dass ich Glück im Unglück habe oder leider Pech und die Stelle mir nicht angeboten wird, wegen dem Jugendfehler damals?
Danke.
Einstellung wegen Eintrag im Führungszeugnis in Gefahr?
25. Januar 2021
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Frage vom 25. Januar 2021 | 13:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung wegen Eintrag im Führungszeugnis in Gefahr?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2021 | 15:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17255x hilfreich)
Es steht nicht im FZ für Behörden. Es steht in Ihrem Bundeszentralregisterauszug. Ob der angefordert wird, kann hier keiner wissen. Es ist aber eher unwahrscheinlich - sonst könnte die Behörde ja auf die Vorlage des FZ verzichten...
#2
Antwort vom 27. Januar 2021 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17255x hilfreich)
und wohl auch Sachen aufgelistet werden, die auch unter 90 Tagen drinne stehen sollen. Das ist falsch. Das gilt lediglich beim erweiterten Führungszeugnis, und da auch nur für wenige Delikte (Urkundenfälschung gehört nicht dazu).
Und jetzt?
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