Hallo, die 6 Monatige Frist nach der Restschuldbefreiung ist vor einigen Tagen ausgelaufen. Trotzdem stehe ich weiterhin mit allen Daten unter insolvenzbekanntmachungen.de drin. Schufa usw hat schon alles gelöscht.
Auf email, Brief und Anrufe wird vom Insolvenzgericht nicht geantwortet (es wäre zuviel zu tun und man hätte keine Mitarbeiter dafür).
Was könnte ich rechtlich dagegen unternehmen ohne das ich dafür wieder zahlen muss?
Oder gibt's eine andere Alternative bzw sollten die Einträge überhaupt gelöscht seine?
Gruß M.
Eintrag unter Insolvenzbekanntmachungen trotz Restschuldbefreiung
26. September 2025
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Frage vom 26. September 2025 | 11:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag unter Insolvenzbekanntmachungen trotz Restschuldbefreiung
#1
Antwort vom 26. September 2025 | 17:10
Von
Status: Student (2440 Beiträge, 554x hilfreich)
Zitat :vor einigen Tagen ausgelaufen
Wieviel sind denn "einige Tage"? Die6-Monatsfrist beginnt erst mit Rechtskraft der Entscheidung, i.d.R. also erst 14 Tage nach der Entscheidung.
Und jetzt?
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