Guten Morgen alle zuammen,
ich habe am 02.04.2020 an ein Inkasso Büro ein Einschreiben Einwurf geschickt.
Nun steht seit 04.04.2020 in der Sendungsverfolgung:
Die Sendung wurde am 02.04.2020 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung.
Ich habe jetzt schon zweimal bei der Post angerufen und gefragt, warum der Status nicht aktualisiert wird und beide Male wurde mir erklärt, dass das Einschreiben schon im Postfach liegt und nur noch abgeholt werden muss; dann würde sich auch der Status aktualisieren.
"Der Empfänger hätte sieben Tage Zeit, das Schreiben abzuholen" war noch eine Aussage.
Aber ein Einwurfeinschreiben an ein Postfach gilt doch als zugestellt, wenn es im Postfach abgelegt wurde?!
Es ist ja kein Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben...
Dazu habe ich noch hier bei 123recht gelesen:
Zitat:Juristisch gesehen gilt das Einwurfeinschreiben im Sinne des §130 Abs. 1, S.1 BGB als zugegangen, wenn es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.
Der Punkt ist, ich habe in dem Schreiben eine Frist gesetzt für die Zusendung von Unterlagen (14 Tage / spätestens 20.04.2020
Ich brauche also einen Beleg online, dass die Sendung zugestellt wurde...
Das einzige was ich habe ist der Beleg, dass ich das Einschreiben am 02.04.2020 bei der Post eingeliefert habe...
Was kann ich da bei der Post vortragen? Es kann doch nicht sein, dass es als zugestellt gilt, wenn es im Postfach abgelegt wurde; dies aber nicht online angezeigt wird....
Grüße
toschm
-- Editiert von toschm am 08.04.2020 07:42