Einwurfeinschreiben an Postfach

8. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Einwurfeinschreiben an Postfach

Guten Morgen alle zuammen,

ich habe am 02.04.2020 an ein Inkasso Büro ein Einschreiben Einwurf geschickt.

Nun steht seit 04.04.2020 in der Sendungsverfolgung:
Die Sendung wurde am 02.04.2020 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung.

Ich habe jetzt schon zweimal bei der Post angerufen und gefragt, warum der Status nicht aktualisiert wird und beide Male wurde mir erklärt, dass das Einschreiben schon im Postfach liegt und nur noch abgeholt werden muss; dann würde sich auch der Status aktualisieren.
"Der Empfänger hätte sieben Tage Zeit, das Schreiben abzuholen" war noch eine Aussage.

Aber ein Einwurfeinschreiben an ein Postfach gilt doch als zugestellt, wenn es im Postfach abgelegt wurde?!
Es ist ja kein Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben...

Dazu habe ich noch hier bei 123recht gelesen:

Zitat:
Juristisch gesehen gilt das Einwurfeinschreiben im Sinne des §130 Abs. 1, S.1 BGB als zugegangen, wenn es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.


Der Punkt ist, ich habe in dem Schreiben eine Frist gesetzt für die Zusendung von Unterlagen (14 Tage / spätestens 20.04.2020

Ich brauche also einen Beleg online, dass die Sendung zugestellt wurde...
Das einzige was ich habe ist der Beleg, dass ich das Einschreiben am 02.04.2020 bei der Post eingeliefert habe...

Was kann ich da bei der Post vortragen? Es kann doch nicht sein, dass es als zugestellt gilt, wenn es im Postfach abgelegt wurde; dies aber nicht online angezeigt wird....

Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 08.04.2020 07:42

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Was kann ich da bei der Post vortragen?

Man sollte eventuell mal als erstes die vertraglichen Vereinbarungen lesen, wann für die Post ein Einschreiben als zugestellt gilt.



Warum hat man nicht an die normale Anschrift gesendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum hat man nicht an die normale Anschrift gesendet?


Wieso geht man davon aus, dass das nicht geschehen ist?

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#3
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Man sollte eventuell mal als erstes die vertraglichen Vereinbarungen lesen, wann für die Post ein Einschreiben als zugestellt gilt.


Das Einschreiben Einwurf ist eine Lösung für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das Einschreiben Einwurf wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.

Kannst Du hier bei Interesse nachlesen... hab ich auch getan:
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

Zitat (von Harry van Sell):
Warum hat man nicht an die normale Anschrift gesendet?


Warum gehst Du davon aus, dass ich es an ein Postfach gesendet habe? ... Ich habe kein Postfach als Empfangsadresse eingetragen sondern die "normale" Anschrift

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

meine Erfahrung nach hat die Sendungsverfolgung bei Einwurfeinschreiben eine Verzögerung von bis zu zwei Wochen.

ich kenne das so, dass der Status der Zustellung teilweise erst nach 10 Tagen rückwirkend aktualisiert wurde.
das liegt (wohl) daran, dass die melde Ketten beim Einwurf Einschreiben ein sehr haendischer Prozess sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
meine Erfahrung nach hat die Sendungsverfolgung bei Einwurfeinschreiben eine Verzögerung von bis zu zwei Wochen.


Danke Dir für die Info...

Dann hoffe ich mal, das auch wirklich dann das Datum angegeben ist, an dem das Schreiben eingeworfen wurde...

-- Editiert von toschm am 09.04.2020 08:27

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Der Punkt ist, ich habe in dem Schreiben eine Frist gesetzt für die Zusendung von Unterlagen (14 Tage / spätestens 20.04.2020
Der eigentliche Punkt ist doch wohl, ob deine gesetzte Frist das Inkasso-Büro überhaupt interessiert.
Zitat (von toschm):
das auch wirklich dann das Datum angegeben ist
Du hast doch selbst den BEWEIS. Heb ihn auf.
Zitat (von toschm):
Nun steht seit 04.04.2020 in der Sendungsverfolgung: Die Sendung wurde am 02.04.2020 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung.

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#7
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hast doch selbst den BEWEIS. Heb ihn auf.


Was hab ich für einen Beweis?? Ich habe den Einlieferungsbeleg... das beweist doch nicht, dass das Schreiben im Postfach bzw. beim Empfänger gelandet ist...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der eigentliche Punkt ist doch wohl, ob deine gesetzte Frist das Inkasso-Büro überhaupt interessiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von toschm):
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html

Ob das jetzt so gerichtsfest ist? Ich dachte da eher an AGB etc.


Aber man kann ja mal damit arbeiten und die Post auffordern den Sendungsstaus gemäß der Zusagen auf "https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html" unverzüglich richtig zu stellen.
Idealerweise mit Zustellnachweis ... nicht das das Schreiben verloren geht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Aber man kann ja mal damit arbeiten und die Post auffordern den Sendungsstaus gemäß der Zusagen auf "https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html" unverzüglich richtig zu stellen.
Idealerweise mit Zustellnachweis ... nicht das das Schreiben verloren geht ...


Heute morgen steht jetzt beim Sendungsstatus:

Die Sendung wurde am 03.04.2020 ausgeliefert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Die Sendung wurde am 02.04.2020 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung.
Zitat (von toschm):
Die Sendung wurde am 03.04.2020 ausgeliefert.
Nun brauchst du Richtung Post nichts mehr tun.

Nun kannst du in Ruhe abwarten, ob und was das Inkasso-Büro dir antwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Der Punkt ist, ich habe in dem Schreiben eine Frist gesetzt für die Zusendung von Unterlagen (14 Tage / spätestens 20.04.2020


Und was machst Du, wenn das Inkassobüro diese Frist ignoriert?

Woraus ergibt sich denn, dass das Inkassobüro Dir Unterlagen zusenden müsste?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und was machst Du, wenn das Inkassobüro diese Frist ignoriert?
Woraus ergibt sich denn, dass das Inkassobüro Dir Unterlagen zusenden müsste?


"Müssen" müssen die gar nichts - geht mir auch nicht darum, die geforderten Unterlagen bis 20.04.2020 zu bekommen sondern, dass ich dann einen Beleg habe, dass ich die Unterlagen angefordert habe (und das schon zig mal per Telefon und Brief) und ich mich dann mit einer Beschwerde an das Aufsichtsgericht wende bzw. im nächsten Schritt ich mich dann an einen Anwalt wende.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

MIr ist unverständlich, warum du für diese Frage mit dem Einschreiben/Zustellung einen neuen Beitrag eröffnest.
Das ist doch alles unter dem Inkasso-Beitrag ab Januar 2020 zu klären. Da lesen und schreiben dir die Inkasso-Spezies kurz und knapp.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Anami):
MIr ist unverständlich, warum du für diese Frage mit dem Einschreiben/Zustellung einen neuen Beitrag eröffnest.



Und mir ist unverständlich, warum ich eine Frage bzgl. Post / Einschreiben unter "Inkasso" posten sollte...


Was hat mein Beitrag mit dem Inkasso Beitrag zu tun? Ich könnte das Einschreiben auch an jeden anderen Empfänger geschickt haben... Mir ging es um die Frage des Einwurf Einschreibens...

Wenn ich mir das hier richtig durchlese, hast Du mit dem Thema "Inkasso" hier begonnen...

Dieser Beitrag hier hat doch nichts mit dem Inkasso zu tun... darum ging es in meiner Frage auch garnicht.


-- Editiert von toschm am 13.04.2020 13:32

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