Ich Tätigte Eine Einzahlung bei einem Internetdienstleister.
Die Zahlung wurde jedoch abgebrochen.
Ich wartete auf die Rückzahlung, es passierte jedoch nichts.
Der Betrag wurde weder auf das Girokonto noch das Konto des Dienstleisters gebucht,mir aber vom Girokonto abgebucht.
Sich an die Bank gewandt,Bank teilte mit soll mich an den Dienstleister wenden.Dienstleister teilt mir mit soll mich an die Bank wenden.
Keiner hilft mir weiter und seit 2 Monaten keine Rückzahlung.
Was kann ich tun?
-- Editiert von User am 30. September 2025 17:58
Einzahlung bei Internetdienstleister abgebrochen, Keine Rückzahlung
Darf man fragen, WIE du das gemacht hast?Zitat :Ich Tätigte Eine Einzahlung bei einem Internetdienstleister.
Denn mit Abbuchen eines Betrages ist ja wohl eher das Lastschriftverfahren nach SEPA gemeint. Dann passt *Einzahlung* nicht.
Wenn dein Konto den Betrag als MINUS ausweist, wurde die Zahlung nicht abgebrochen.Zitat :Die Zahlung wurde jedoch abgebrochen.
Was fordert der Internetdienstleister von dir? Hat er schon gemahnt?
Zitat :Zitat (von go498533-45):
Ich Tätigte Eine Einzahlung bei einem Internetdienstleister.
Darf man fragen, WIE du das gemacht hast?
Denn mit Abbuchen eines Betrages ist ja wohl eher das Lastschriftverfahren nach SEPA gemeint. Dann passt *Einzahlung* nicht.
Es geht um eine Einzahlung mit Mastercard auf ein Konto bei reinem Internetdienstleister.
Zitat :Zitat (von go498533-45):
Die Zahlung wurde jedoch abgebrochen.
Wenn dein Konto den Betrag als MINUS ausweist, wurde die Zahlung nicht abgebrochen.
Was fordert der Internetdienstleister von dir? Hat er schon gemahnt?
Es war nichts im Minus,es wurde vom Girokonto eine Einzahlung getätigt.
Die Zahlung wurde abgebrochen aber es wurde mir vom Konto abgebucht.
Es gibt nichts zu fordern,ich fordere nur das Geld zurück.
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Tja, dann fordere.Zitat :Es gibt nichts zu fordern,ich fordere nur das Geld zurück.
Zitat :Zitat (von go498533-45):
Es gibt nichts zu fordern,ich fordere nur das Geld zurück.
Tja, dann fordere.
Nur wo und wie?Deswegen frage ich ja hier.
Beim
. Wie? Möglichst nachdrücklich würde ich mal meinen.Zitat :Internetdienstleister
Zitat :Beim
Zitat (von go498533-45):
Internetdienstleister
. Wie? Möglichst nachdrücklich würde ich mal meinen
Ich hatte jetzt mehrere Male Kontakt mit dem Support.
Es wird gesagt "wir haben den Betrag nicht angenommen, weshalb er automatisch zurückgebucht wird.Wir haben keine Einsicht,wann es wieder auf das Konto zurückgebucht wird".
Die Abbuchung ist aber nun knapp 2 monate her.
Was nichts daran ändert, dass die den Betrag eingezogen haben.
Ich bezweifele das "eingezogen". Denn:Zitat :Was nichts daran ändert, dass die den Betrag eingezogen haben.
Zitat :Es geht um eine Einzahlung mit Mastercard auf ein Konto bei reinem Internetdienstleister.
Ich weiss nicht was ich nun tun kann.es läuft sicher auch eine Frist wie lange man solche Zahlungen zurückholen kann?
Wenn mal klar würde, welcher Natur die Zahlungsanweisung war, könnte man auch eruieren, was man tun könnte.
Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob man das Geld selbst überwiesen hat oder ob der Zahlungsempfänger es per Lastschrift eingezogen hat oder ein Kreditkartenunternehmen da ein Kreditkartenkonto belastet hat und jetzt auf Ausgleich drängt.
Da es dazu mehrere widersprüchliche Informationen zu gibt und auf Rückfragen zur Klärung keine Antwort kommt kann man nur sagen:
Vielleicht muss man es bei der Bank zurückhoien, vielleicht muss man sich mit dem Empfänger auseinander setzen, vielleicht muss man sich mit dem verwendeten Zahlungsdienstleister streiten, vielleicht laufen Fristen, vielleicht laufen aber auch noch keine Fristen, vielleicht ist der Zug aber auch schon komplett abgefahren, vielleicht aber auch noch nicht.
Hoffe geholfen zu haben
-- Editiert von User am 1. Oktober 2025 15:07
-- Editiert von User am 1. Oktober 2025 15:07
Zitat :Wenn mal klar würde, welcher Natur die Zahlungsanweisung war, könnte man auch eruieren, was man tun könnte.
Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob man das Geld selbst überwiesen hat oder ob der Zahlungsempfänger es per Lastschrift eingezogen hat oder ein Kreditkartenunternehmen da ein Kreditkartenkonto belastet hat und jetzt auf Ausgleich drängt.
Da es dazu mehrere widersprüchliche Informationen zu gibt und auf Rückfragen zur Klärung keine Antwort kommt kann man nur sagen:
Vielleicht muss man es bei der Bank zurückhoien, vielleicht muss man sich mit dem Empfänger auseinander setzen, vielleicht muss man sich mit dem verwendeten Zahlungsdienstleister streiten, vielleicht laufen Fristen, vielleicht laufen aber auch noch keine Fristen, vielleicht ist der Zug aber auch schon komplett abgefahren, vielleicht aber auch noch nicht.
Hoffe geholfen zu haben
Ich zahle Geld bei einem Internetdienstleister auf ein Konto ein.damit kann ich dann dort Dinge bezahlen.
Es gibt die Möglichkeiten paypal,klarna,mastercard usw.
Ich wollte zuerst mit der virtuellen (mastercard) Kreditkarte einzahlen habe dann ein anderes Mittel benutzt,da ich die Kreditkarte erstmal verifizieren sollte.
Währenddessen wurde aber der Betrag vom Konto abgebucht. Man tätigt in der App die Einzahlung mit Kreditkarte und der Betrag wird vom Girokonto abgebucht.
Die Bank sagt, ich soll mich an den Dienstleister wenden.usw wie oben beschrieben.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2025 16:37
Ist für mich immer noch vollkommen unverständlich.Zitat :Ich zahle Geld bei einem Internetdienstleister auf ein Konto ein.damit kann ich dann dort Dinge bezahlen.
Es gibt die Möglichkeiten paypal,klarna,mastercard usw.
Ich wollte zuerst mit der virtuellen (mastercard) Kreditkarte einzahlen habe dann ein anderes Mittel benutzt,da ich die Kreditkarte erstmal verifizieren sollte.
Währenddessen wurde aber der Betrag vom Konto abgebucht. Man tätigt in der App die Einzahlung mit Kreditkarte und der Betrag wird vom Girokonto abgebucht.
Zitat :Ist für mich immer noch vollkommen unverständlich.
Was genau?
Zitat :Was genau?
Alles.
Was ich daraus lese:
Die "Kreditkarte" war keine echte Kreditkarte sondern eine Debit-Karte. D.h. jede Zahlung mit der "Kreditkarte" wird sofort dem Girokonto belastet.
Der Fragesteller wollte eine Zahlung mit der "Kreditkarte" leisen (bei dem Internetdienstleister).
Die Zahlungsvorgang wurde abgebrochen (der Schilderung nach vom Empfänger, also dem Internetdienstleister), nachdem der Fragesteller die Zahlung bereits autorisiert hat.
Da die Zahlung bereits autorisiert war, wurde der Betrag vom Girokonto abgebucht.
Der ursprüngliche Empfänger, der den Zahlungsvorgang abgebrochen hat, behauptet keine Zahlung erhalten zu haben.
Ein ähnliches Problem gab es vor ein paar Jahren mal in großem Stil bei der Deutschen Bahn. Da kam das Geld aber automatisch nach ca. 1 Woche zurück.
Zitat :Was ich daraus lese:
Die "Kreditkarte" war keine echte Kreditkarte sondern eine Debit-Karte. D.h. jede Zahlung mit der "Kreditkarte" wird sofort dem Girokonto belastet.
Der Fragesteller wollte eine Zahlung mit der "Kreditkarte" leisen (bei dem Internetdienstleister).
Die Zahlungsvorgang wurde abgebrochen (der Schilderung nach vom Empfänger, also dem Internetdienstleister), nachdem der Fragesteller die Zahlung bereits autorisiert hat.
Da die Zahlung bereits autorisiert war, wurde der Betrag vom Girokonto abgebucht.
Der ursprüngliche Empfänger, der den Zahlungsvorgang abgebrochen hat, behauptet keine Zahlung erhalten zu haben.
Ein ähnliches Problem gab es vor ein paar Jahren mal in großem Stil bei der Deutschen Bahn. Da kam das Geld aber automatisch nach ca. 1 Woche zurück.
Ich weiss auch nicht wo das Geld ist.
Heute Email des Kundenservice:
"Hallo,
danke für deine Nachfrage.
Was wir hier einsehen konnten, haben wir dir bereits mitgeteilt.
Bei weiteren Anfragen, kontaktiere bitte deine Bank, da wir, was die Einzahlung und den Verbleib oder Status des Geldes keinerlei Handlungsmöglichkeiten oder Einsicht haben.
Viele Grüße
Alice"
Gibt es Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise?Beide Seiten geben keine klare Auskunft bzw weisen Verantwortung von sich.
Zitat :Ich weiss auch nicht wo das Geld ist.
Na, beim Empfänger, also dem Internetdienstleister. Das können Sie ja mit dem Kontoauszug Ihrer Bank beweisen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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