Einzelhandel - Mit einem Ausstellungsstück Smartphone im Internet surfen

17. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
AndiBW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelhandel - Mit einem Ausstellungsstück Smartphone im Internet surfen

Guten Tag. Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine spezifische Frage an Sie zur folgenden Angelegenheit, wie verhält es sich dazu rechtlich, siehe unten.
Habe dazu die Rubrik: Generelle Themen dazu ausgewählt, da ich mir nicht sicher bin, welcher Fachbereich dies umfasst.

Bei dem Einzelhandelsunternehmen - Unterhaltungselektronik Media Markt, gibt es die Abteilung: Mobilgeräte.

Dort gibt es diese Ausstellungsstücke von Smartphones diese ausgestellt sind um diese anzutesten. Laut einem Bekannten ist es unerwünscht, mit den ausgestellten Smartphones per WLAN mit dem Internet zu verbinden bzw. damit im Internet zu surfen.
Daher nun meine Frage, wenn vor Ort davon kein sichtbarer entsprechender Hinweis vermerkt ist, könnte man dann trotzdem sich mit dem WLAN ins Internet verbinden und surfen, auch wenn ein Mitarbeiter dies verbietet es aber keine definierten Hinweis dazu gibt und da ja die Ausstellungsstücke den Zweck erfüllen diese anzutesten.

Wie ist so eine Situation rechtlich?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von AndiBW):
auch wenn ein Mitarbeiter dies verbietet es aber keine definierten Hinweis dazu gibt und da ja die Ausstellungsstücke den Zweck erfüllen diese anzutesten.
Dann ist es verboten! Hausrecht.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6426 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von AndiBW):
Wie ist so eine Situation rechtlich?


Es ist Hausrecht

Zitat (von AndiBW):
auch wenn ein Mitarbeiter dies verbietet


Und als sozial eingestellter Mensch hört man auch auf das Personal. Es muss nicht alles was man nicht darf in Stein gemeißelt an der Tür stehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39224x hilfreich)

Zitat (von AndiBW):
könnte man dann trotzdem sich mit dem WLAN ins Internet verbinden und surfen, auch wenn ein Mitarbeiter dies verbietet

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen". Und hier darf der Mitarbeiter die Nutzungsrechte durchaus einschränken.



Zitat (von AndiBW):
es aber keine definierten Hinweis dazu gibt

Das Verbot eines Befugten würde ich aber schon als sehr definierten Hinweis sehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AndiBW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Dann ist es verboten! Hausrecht.

Zitat (von cirius32832):
Und als sozial eingestellter Mensch hört man auch auf das Personal. Es muss nicht alles was man nicht darf in Stein gemeißelt an der Tür stehen


Zitat (von Harry van Sell):
Das Verbot eines Befugten würde ich aber schon als sehr definierten Hinweis sehen ...


Vielen Dank für eure Hilfe und euer fachlicher Rat dazu :smile:

Ich sage mal so, wenn ich mir ein Smartphone anschaue und ich evtl. viel Musik höre als auch dieses dann erwerben würde bzw. einen entsprechenden Preis hat, dann möchte ich schon gerne die Soundqualität testen, am besten geht das bei Youtube oder für die Spielqualität ein Game-Benchmark (.APK Datei) installieren.

In diesem Sinne sage ich mal so, man darf sich halt nicht erwischen lassen :wink: und wenn doch muss man sich einfach so anstellen, in dem Fall würde ich jetzt de Film zitieren: Police Academy – Dümmer als die Polizei erlaubt :sweat:



-- Editiert von User am 17. November 2023 19:23

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13445 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich sage mal so, wenn ich mir ein Smartphone anschaue und ich evtl. viel Musik höre als auch dieses dann erwerben würde bzw. einen entsprechenden Preis hat, dann möchte ich schon gerne die Soundqualität testen, am besten geht das bei Youtube oder für die Spielqualität ein Game-Benchmark (.APK Datei) installieren.
Und wo ist jetzt das Problem?
Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist dann darf man das erstmal. Und wenn dann ein Mitarbeiter des Marktes dazukommt und diese Nutzung untersagt dann darf man es eben nicht mehr.

Und wenn es wirklich ein Hauptkriterium für den Kauf ist dann kann man auch proaktiv einen Mitarbeiter fragen, ob man das mal ausprobieren darf. Bei YouTube o.ä. kann ich mir nicht vorstellen, dass das dann untersagt wird (solange man nicht stundenlang probehört zumindest).
Genauso gibt es vielleicht Menschen, die mit dem Handy einfach nur telefonieren wollen, aber eben mit guter Qualität. Und dann wird sich sicher ein Weg finden, mal testweise jemanden anzurufen.

Stefan

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