Hallo,
ich hoffe mal, dass ich hier das richtige Forum erwischt habe. Jedenfalls ist folgendes passiert: Ein Versandhaus hat Waren geliefert, obwohl die nicht bestellt wurden, und hat auch noch den fälligen Betrag vom Konto abgebucht. Die Waren sind jedenfalls jetzt wieder auf dem Rückweg und damit komme ich zum eigentlichen: Auf der Bank ist der eingezogene Betrag zurückgeholt worden. Soweit okay. Nun sollte aber gleichzeitig auch die Einzugsermächtigung widerrufen werden. Nun hat aber der Bankmensch gemeint, dass das überhaupt nicht geht, sondern man könnte nur das ganze Konto sperren. Was dieser Mensch da erzählt?
Vielen Dank.
Einzugsermächtigung widerrufen - Bank sagt, das geht nicht, nur Kontosperrung?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
hinsichtlich der Bestellung geht es um einen Bekannten. Die haben, ich glaube, letztes Jahr dort bestellt. Im Sommer rief das Versandhaus bei denen mal an, und die Bekannten haben mitgeteilt, dass sie keine Lieferungen mehr möchte (ist so eine Art Loseblatt-Sammlung, aber wirklich nur so ähnlich). Im September kam wieder ein Anruf, und da ist nochmals darauf hingwiesen worden, dass nichts mehr bezogen werden will. Ja, und dann kam doch ein Paket (das hat sich auch zeitlich mit dem letzten Anruf überschnitten).Laut Lieferschein erfolgte die Auslieferung am 24. Sept. und die Abbuchung am 14. Okt. Aber das Paket kam per Postzustellung erst am 13. Okt. auf der Post an und wurde am 14. Okt abgeholt.
Dennoch verstehe ich die Antwort des Bankangestellten nicht. Vorallem seit wann soll es denn sowas geben, bitteschön?
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Hallo,
ich denke mal, der Bankangestellte meinte, dass man sein Konto eigentlich vor Abbuchungen nur schützen kann, wenn man das Konto sperrt. Wenn ich Ihre Kontodaten habe, kann ich Geld von Ihrem Konto einziehen, ich muß bei der Bank nicht die Einzugsermächtigung vorlegen. Das muß ich erst, wenn sich jemand beschwert und es hart auf hart kommt....
"Wenn ich Ihre Kontodaten habe, kann ich Geld von Ihrem Konto einziehen, ich muß bei der Bank nicht die Einzugsermächtigung vorlegen"
Das ist mir neu und meines Wissens so nicht richtig. Die Bank verlangt auf jeden Fall eine Unterschrift des Kontoinhabers. Sonst könnte ja jeder kommen...
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"Wer sündigt, schläft nicht!"
>Sonst könnte ja jeder kommen... <
...kann auch, ich mache Lastschrifteinzug für die Firma meines Mannes über Onlinebanking, man darf zwar erst 6 Wochen später offiziell über das Geld verfügen, aber der Bank musste ich bis jetzt noch keine Unterschrift eines Kunden vorlegen.
--- Posting wurde vom Admin editiert
@KlagDichReich
Derjenige, der eine Lastschrift durchführt, muss nur bestätigen, dass ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Die Einzugsermächtigung selbst will die Bank nicht sehen. Wie soll das bei größeren Unternehmen auch gehen?
@ all
Den Lastschrifteinzug kann nicht jeder
machen. "Klag Dich Reich" hat Recht. Man muß dafür zugelassen sein. (Wird man auch problemlos, wenn man eine Firma hat, wie Pety). Aber als OTTO-Normalverbraucher wird man es eben nicht so einfach. Insbesondere muß ausreichende Bonität vorliegen. [vgl. auch hier: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lsinkasso.html]
Ansonsten könnte man ja folgendes machen:
Ich verkaufe 300 Videocams á 500,- € bei eBay (mit selben Auktionsenddatum), ziehe die 150.000 per Lastschriften ein, hebe das Geld ab und verschwinde. Die Kunden bekommen keine Cams und buchen die Lastschriften zurück (die Bank muß ja zurückbuchen). Die Bank sitzt mit 150.000 Miesen da.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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