Elektrogeräte aufmachen, erlaubt?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2016 22:03:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Elektrogeräte aufmachen, erlaubt?

Hallo,
ich habe folgende Frage, die ich meinem Sohn nicht beantworten konnte. Als ich bei uns in der gemieteten Wohnung unser altes Fernsehegerät aufmachen wollte um ein Kondesator zu wechseln, kam zu mir mein 10j. Sohn und fragte mich, warum ich das Gerät aufgemacht habe, wenn es darauf "DO NOT OPEN" steht und in der Bedienungsanleitung "Wartung nur durch Fachpersonal" zu lesen ist? "Papa, du bist aber kein Fachmann für TV-Geräte". Sind diese Warnungen nur Empfehlungen ? oder sind sie rechtskräftige gesetzliche Verbote? Darf ich als Privatmann an meinem Privat-TV basteln?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Als Eigentümer des Geräts darfst du es natürlich öffnen. Obwohl hier DEUTLICHST zu betonen sei, dass es schon seinen Grund hat, wieso nur Fachpersonal an solche technischen Geräte gelassen werden sollte.

Der Hinweis hat aber auch rechtliche Auswirkungen. So führt das eigenmächtige Öffnen des Gerätes idR zum Verlust der Herstellergarantie.

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#2
 Von 
guest-12316.10.2016 22:03:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ob es ein deutsches Gesetz gibt, das mir streng VERBIETET im Privathaushalt die Elektrogeräte (TV, VIDEO, Waschmaschine...), die in mienem Eigentum sind, ohne spezielle Ausbildung selbst zu reparieren.
Und das auch verbietet danach das von mir reaprierte Gerät weiter zu nutzen(wegen Brandgefahrm zum Beispiel) Wenn ja, wo kann ich es ansehen?

-- Editiert von Krups am 20.02.2007 14:32:34

-- Editiert von Krups am 20.02.2007 14:35:40

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Nirgens.

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#4
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Sollte allerdings jemand durch z.B. einen Brand, der durch Ihre Reparatur hervorgerufen wird, zu schaden kommen, wäre uU auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung denkbar.

-- Editiert von EP am 20.02.2007 15:00:13

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

So führt das eigenmächtige Öffnen des Gerätes idR zum Verlust der Herstellergarantie.

Das war früher mal so, ist dank neuerer BGH-Rechtsprechung passé.
Der VK müßte zumindest plausibel machen, daß auch tatsächlich ein Eingriff des K den Mangel verschuldet hat. Ein bloßes 'Siegel gebrochen = keine Gewährleistung' gibt es nicht.

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Mareike
Danke, man lernt nie aus.

Und was ist mit Billigpatronen in Druckern? :smoke:

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12316.10.2016 22:03:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

bin ich als Selbst-Alles-Reaprierer für meine Private Elektrogeräte als ZULASSUNGSPFLICHTIGER HANDWERKE eingestuft?

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#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Käufer muss immer beweisen, dass ein Mangel vorliegt.

Daran ändert auch die Beweislastumkehr nichts.

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#13
 Von 
guest-12316.10.2016 22:03:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

>>Stefan

Ich habe Sie leider nicht verstnaden. Können Sie bitte Ihre Antwort umformulieren. Danke

-- Editiert von Krups am 21.02.2007 18:06:15

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#14
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Wenn es zu einem Brand kommt haben die
Sachverständigen schnell ermittelt wo der
Brand entstanden ist und weshalb.Die Vers.
wird Ihnen dann was pusten!!!!!!

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#15
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Krups,

meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von F. Lorenz (vom 20.02.)zum Thema Mangelnachweis und Beweislastumkehr.


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