Elternvertreter bei zeugniskonferenzen

18. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.10.2014 19:21:28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 30x hilfreich)
Elternvertreter bei zeugniskonferenzen

Betr.: Elternvertreter in der Zeugniskonferenz in Niedersachsen

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung? Es geht darum, dass in NS 3 Elternvertreter für die Zeugniskonferenz bestimmt werden. Jetzt habe ich erfahren, dass diese Elternvertreter in der Zeugniskonferenz die Noten ALLER Schüler mitgeteilt bekommen - auch wenn es keine Schwierigkeiten bei den Schülern gibt bzw. irgendeiner Klärung bedarf. Die Vertreter sollen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.
Meine Frage: kann man z.B. aus persönlichen Gründen einen Vertreter ablehnen oder dem Klassenlehrer sagen, dass die Noten meines Kindes nicht veröffentlicht werden?
Danke im Voraus für eueren Beitrag!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Das Handeln der Schule entspricht §§35+36 des niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG).

Ich wüsste nicht auf welche Weise man sich über das NSchG hinwegsetzen könnte.
Im Gegenteil, die Schule würde sich angreifbar machen, wenn sie aus persönlichen Gründen vom NSchG abweicht.

Abgesehen davon ist es ja auch gut so, dass die gesamte Klassenkonferenz über das gesamte Zeugnis berät und auch mit trägt.
Die Alternative wäre ja, dass jeder Lehrer für sich (ohne Kontrolle anderer) "seine" Noten vergeben könnte. Dadurch wären es kaum noch möglich einseitige Bevorzugungen und Benachteiligungen zu verhindern. Es führt zu einer sorgfältigeren und gerechteren Benotung, wenn alle Lehrer alle Noten vor einem größeren Gremium (welches nicht nur aus Lehrern besteht) "rechtfertigen" müssen.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 18.01.2014 20:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.10.2014 19:21:28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 30x hilfreich)

Das ist mir alles klar. Was ich jedoch nicht verstehe ist, wenn z.B. bei Schülern alles o.k. ist, also keinerlei Unstimmigkeiten oder Fragen anliegen, wozu müssen dann die Elternvertreter von diesen Schülern die Zeugnisnoten erfahren???? Hier wären die Vertreter dann nicht gefragt. Im ersten Halbjahr (5. Klasse Gymnasium) kennen die Vertreter die meisten Schüler noch gar nicht. Bei einem mittleren bis schlechteren Notendurchschnitt würden sie sich meiner Meinung nach dann gleich ein gewissen Bild über diese Schüler machen - sie wären also voreingenommen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Das ist mir alles klar. Was ich jedoch nicht verstehe ist, wenn z.B. bei Schülern alles o.k. ist, also keinerlei Unstimmigkeiten oder Fragen anliegen, wozu müssen dann die Elternvertreter von diesen Schülern die Zeugnisnoten erfahren???? <hr size=1 noshade>

Ganz einfach: Damit die Elternvertreter sich vergewissern können, ob es wirklich keine Unstimmigkeiten oder Fragen gibt.

quote:<hr size=1 noshade> Im ersten Halbjahr (5. Klasse Gymnasium) kennen die Vertreter die meisten Schüler noch gar nicht. <hr size=1 noshade>

Wieso denn nicht? Das würde ich denen schon zutrauen.

quote:<hr size=1 noshade>Bei einem mittleren bis schlechteren Notendurchschnitt würden sie sich meiner Meinung nach dann gleich ein gewissen Bild über diese Schüler machen - sie wären also voreingenommen.
<hr size=1 noshade>

Diese Logik verstehe ich nicht.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2014 19:21:28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 30x hilfreich)

>>

eben nicht! in diesem Halbjahr kommen Schüleraus verschiedenen Schulen/Regionen zusammen. Jeweils ein/e SchülerIN konnte einen Freund benennen, somit sind sie dann in die selbe Klasse gekommen!In der Klasse meiner Tochter sind insgesamt 5 Schüler aus ihrer 4. Klasse von insgesamt 26!!! Selbst ich kenne hier nur einen sehr geringen Teil und das sind auch nur diejenigen, mit denen meine Tochter sich ab und zu einmal verabredet!!!!

Im übrigen denke ich, dass ich mit meiner Meinung richtig liege... und zwar nicht nur aus dem Grund, dass ich in kürzester Zeit durch einige Schüler mitbekommen habe, dass einige Eltern "sich nicht so gut riechen" können (aus welchen Gründen auch immer). Auch der Konkurrenzkampf: "mein Kind ist sowieso besser als deines" hat bereits begonnen. Diese Eltern sollen dann objektiv beurteilen können - NEIN!!! Die sich zur Verfügung gestellten Elternvertreter - diese habe ich übrigens nur einmal bei der ersten Elternversammlung gesehen - sollen die reinsten "Tratschbasen" sein - die würden so eine Art Konferenz nur genießen!!!!
Entschuldigung, bei dieser Vorstellung stellen sich bei mir alle vorhandenen Nackenhaare auf. Ich frage mich nach wie vor, was Eltern bei einer Notenkonferenz verloren haben? Was soll dieses Vorgehen denn bringen? Sollen zum Beispiel betreffende Eltern bei den anwesenden Elternvertretern anrufen und fragen, warum ihre Kinder nicht versetzt werden? Ich finde diese Praxis mehr als hanebüchend. Hier wird das Persönlichkeitsrecht des Kindes und der ganzen Familie untergraben! Ich spreche da im Namen vieler Eltern, dass
§§35+36 des niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) absoluter Blödsinn ist.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Du sprichst wirr.

Die Elternvertreter sind aus gutem Grund bei der Konferenz dabei und haben über die Noten Stillschweigen zu bewahren. Wenn Dir das nicht passt, lass Dich halt selber zum Elternvertreter wählen.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

...oder man setze sich für die Änderung des Gesetzes über den Abgeordneten/die Partei des Vertrauens.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die würden so eine Art Konferenz nur genießen!!!! <hr size=1 noshade>

In Anbetracht der Tatsache, dass solche Konferenzen ungefähr den Unterhaltungswert eines Telefonbuchs haben, halte ich diese Aussage für sehr gewagt.

quote:<hr size=1 noshade>Ich frage mich nach wie vor, was Eltern bei einer Notenkonferenz verloren haben? <hr size=1 noshade>

Auch nach wie vor: Verhindern, dass Lehrer alles allein entscheiden können. Stell dir vor, dein Kind wäre (warum auch immer) bei seinem Klassenlehrer in Ungnade gefallen. Der Lehrer mag dein Kind nicht. Wärst du dann nicht froh, dass die abschließende Zeugnisvergabe im Rahmen der Klassenkonferenz auch von anderen Lehrern und Eltern "überwacht" wird?

Nur eine Vermutung am Rande: Ist dein Kind vielleicht ein "Lieblingskind" des Lehrers mit entsprechend guten Noten? Bist du besorgt, dass das evtl. hinterfragt werden könnte?



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich spreche da im Namen vieler Eltern, dass
§§35+36 des niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) absoluter Blödsinn ist.


Das ist ja alles ganz nett, aber jammern über die Rechtslage bringt hier nichts. Da gibt es sinnvollere Wege, auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.

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