Hallo zusammen,
ich habe eine eher pauschale Frage (eher mehrere):
Das Leid, dass der Schornsteinfeger einen Zettel in den Briefkasten schmeißt mit: "Komme am xxx "
kennen wahrscheinlich viele Berufstätige als Problem. Ähnliches versuchen ja auch Heizungsableser, Handwerker etc gerne. Bei diesen Personen bekommt man durch ein nettes Telefonat ja meist trotzdem einen konkreten Zeitraum. Nun frage ich mich, wie sieht das nun gesetzlich aus? Dürfen solche "Dienstleister" beim Endverbraucher erwarten, dass dieser vom 7-18 Uhr durchgehend zu Hause sitzt und wartet?
Zusätzlich frage ich mich, wie das bei Dingen ist, die man selbst geordert hat. Also Möbelanlieferungen, Öllieferung, etc. Ich meine jetzt nicht, wenn ich einen konkreten Liefertermin vertraglich vereinbart habe, sondern die Lieferung laut Vertrag zwischen xx und xx erfolgen soll (zum Beispiel innerhalb vom 14 Tagen ganztägig). Wenn konkret nichts dazu in den AGB des Händlers steht würde es ja bedeuten, dass der Händler mit Glück einen Tag vorher anruft und sagt: " Wir kommen morgen irgendwann" oder der Verbraucher sogar 14 Tage lang von morgens bis abend zu hause sitzen muss.
Wir hatten vorhin eine Diskussion darüber und ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es dazu zumindest mal ein Urteil gab, kann mich aber auch täuschen.
Hat jemand von euch dazu eine Idee / Meinung / Rechtssprechung :-) ?
Endverbraucher - Anlieferzeiten von Spediteuren, Handwerkertermine etc.
17. Februar 2016
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Frage vom 17. Februar 2016 | 15:30
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Endverbraucher - Anlieferzeiten von Spediteuren, Handwerkertermine etc.
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#1
Antwort vom 17. Februar 2016 | 17:43
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Wenn konkret nichts dazu in den AGB des Händlers steht würde es ja bedeuten, dass der Händler mit Glück einen Tag vorher anruft und sagt: " Wir kommen morgen irgendwann" oder der Verbraucher sogar 14 Tage lang von morgens bis abend zu hause sitzen muss.
Oder umgekehrt, daß er anruft, während man auf der Arbeit ist und sagt "ich steh schon bei Ihnen vor der Tür" - mir letztlich beim neuen Fernseher passiert.
Zitat:Dürfen solche "Dienstleister" beim Endverbraucher erwarten, dass dieser vom 7-18 Uhr durchgehend zu Hause sitzt und wartet?
Nö. Wer nicht bereit ist, einen zumutbaren Zeitraum zu nennen, der kann auch nicht erwarten, für eine erneute Anfahrt Schadensersatzforderungen durchsetzen zu können. Das folgt im Zweifel schon aus §242 BGB .
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