Entführer erhält Bitcoin als Lösegeld und bezahlt damit Einkäufe - Konsequenzen für die Verkäufer?

17. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Phil76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entführer erhält Bitcoin als Lösegeld und bezahlt damit Einkäufe - Konsequenzen für die Verkäufer?

Nehmen wir einmal an A entführt den Sohn eines reichen Unternehmers U und verlangt für die Herausgabe des Sohnes ein Lösegeld in Fom von Bitcoin in Höhe von 10 Millionen Euro. Nach Erhalt lässt er den Sohn frei.

Anschließend kauft er mit Bitcoin in Wert von 500.000 Euro einen Lamborghini vom Autohändler B. B weiß NICHT woher A die Bitcoin hat. A fährt aus Versehen auf dem Heimweg den Lamborghini an einen Baum und verursacht einen Totalschaden.

Die Kripo sieht nun, dass ein Teil des von A erpressten Geldes an B geflossen ist und sucht diesen auf um ihn zur Rede zu stellen. B gibt der Kripo die Kontaktdaten von A und dieser wird verhaftet und kommt in den Knast.

Könnte jetzt der reiche Unternehmer U zu A gehen und sagen: "Sorry, aber die 500.000 Euro für den Lambo will ich zurück - die gehören mir und sind geklaut." ?

Hintergrund meiner Frage ist folgendes: Ich möchte gerne auch Bitcoin erwerben. Allerdings weiß ich natürlich nicht woher das Geld kommt. Theoretisch könnte ja das Geld welches ich von anderen erhalte auch von der mexikanischen Drogenmafia aus dem Verkauf von Heroin kommen. Ich kann das ja nicht wissen. Wenn es nun so wäre dass ich dafür in welcher Form auch immer dann haften muss wäre Bitcoin ja eine total bescheuerte Geldanlage... Auf Bargeld trifft natürlich das gleiche zu - hier hat der Staat aber ein Interesse daran, dass Bargeld von allen als wertvoll angesehen wird. Er wird also wahrscheinlich dann so entscheiden, dass der Autohändler das Geld behalten darf. Aber bei Crypto hat der Staat kein Interesse den Autohändler zu schützen. Oder liege ich völlig falsch?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von Phil76):
Allerdings weiß ich natürlich nicht woher das Geld kommt.


Das weißt Du bei Geld, dass Du von der Bank, aus dem Geldautomaten ... bekommst auch nicht.

Zitat (von Phil76):
B weiß NICHT woher A die Bitcoin hat.


Das ist der springende Punkt. Um sich strafbar zu machen (Geldwäsche) hätte er mind. leichtfertig handeln müssen, es müsste sich ihm also mehr oder weniger aufgedrängt haben, dass das Geld aus einer Straftat stammt.

Zivilrechtlich dürfte ein Herausgabeanspruch schon daran scheitern, dass Bitcoins keine "Sache" iSd. Gesetzes sind

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Phil76):
Anschließend kauft er mit Bitcoin in Wert von 500.000 Euro einen Lamborghini vom Autohändler
(OT): Welcher Autohändler würde einen Lambo gegen volatilen Bitcoin verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Phil76):
die gehören mir und sind geklaut.
was ja nicht stimmt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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