Guten Morgen,
ich habe eine Frage.
Wir haben einem Pärchen das Haus vermietet und dafür die Möbel und den Fernseher aus Kulanz zur Verfügung gestellt.
Nun wollte mein Freund mit schriftlicher Ankündigung und Zusage den Fernseher und die Dolby Surround Anlage abholen.
Allerdings wurde ihm am Tag der Abholung mitgeteilt, dass der 1000 Euro Fernseher schon seit einem Jahr entsorgt wäre, da dieser defekt war.
Dies geschah aber ohne Vorab Information und Zustimmung.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Was können wir machen?
Mein Freund möchte nun auch die restlichen Sachen aus dem Haus holen, da er es verkaufen möchte. Das Pärchen ist informiert. Dürfen sie die Herausgabe verweigern? Was ist wenn diese Dinge auch verschwinden oder beschädigt sind?
Vielen Dank im Voraus.
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Entsorgung Eigentum ohne Einverständnis
12. Dezember 2014
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Frage vom 12. Dezember 2014 | 07:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Entsorgung Eigentum ohne Einverständnis
#1
Antwort vom 12. Dezember 2014 | 10:22
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
quote:
nun auch die restlichen Sachen aus dem Haus holen
Könnte da nicht erst mal strittig sein, was mit vermietet ist? Wenn die Sachen offenbar schon über ein Jahr in der Wohnung stehen, wird das Argument "die sollten nie mitvermietet werden" wohl eher weniger glaubwürdig erscheinen.
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#2
Antwort vom 12. Dezember 2014 | 11:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Die wurden aus Kulanz zur Verfügung gestellt. Die Rechnungen haben wir ja. Steht ja nicht im Mietvertrag möbliert vermietet.
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2014 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (130271 Beiträge, 41508x hilfreich)
Ausweislich dieser Schilderung
quote:<hr size=1 noshade>Wir haben einem Pärchen das Haus vermietet und dafür die Möbel und den Fernseher aus Kulanz zur Verfügung gestellt. <hr size=1 noshade>
sind die Möbel ein Teil der Mietsache.
Unabhängig davon ob sie im Mietvertrag drinstehen oder nicht.
Da diese Argumentationen (steht nicht im Vertrag, nur geliehen, keien Zeit rauszuräumen ...) bekannte Umgehungstatbestände sind, wird man damit vor Gericht nicht viel Glück haben.
Die Verweigerung der Herausgabe dürfte damit Erfolg haben, falls keine anderweitige schriftliche Vereinbarung exitiert.
Die Entsorgung fremden Eigentums ist natürlich nicht statthaft, hier würde ich die Mieter abmahnen und schandenersatz fordern.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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