Entwendetes Gut nach Schadensersatzzahlung verkaufen?

28. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
snervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Entwendetes Gut nach Schadensersatzzahlung verkaufen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall: Ich habe geerbt.
Derjenige von dem ich geerbt habe hatte folgenden Rechtsstreit:

Der Erblasser hat seinem ehemaligen Mieter etwas aus seiner Wohnung entwendet, weil der Mieter Teile der Miete nicht bezahlt hat. Quasi als Ausgleich. Gerichtlich wurde festgelegt, dass für die entwendeten Sachen ein Schadenersatz von ca. 7000€ gezahlt werden muss. Einspruchsfrist etc alles verstrichen, daran ist nichts mehr zu machen. Ich als Erbe dieser Schuld bin auch bereit den Schadensersatz zu leisten.

Frage: Wenn ich den Schadensersatz leiste und damit dem Urteil des Gerichtes folgeleiste, darf ich dann die entwendeten Sachen, sofern ich sie beim Erblasser im Haus finde, verkaufen?
Gehen die Güter somit in meinen Besitz über?

Würde mich über Eure Kommentare freuen.

snervt

-- Editiert von Moderator topic am 28.01.2022 16:35

-- Thema wurde verschoben am 28.01.2022 16:35

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von snervt):
Wenn ich den Schadensersatz leiste und damit dem Urteil des Gerichtes folgeleiste, darf ich dann die entwendeten Sachen, sofern ich sie beim Erblasser im Haus finde, verkaufen?

Komm ganz darauf an, für was konkret da Schadenersatz geleistet werden soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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