Entwürdigende Behandlung durch Therapeuten

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)
Entwürdigende Behandlung durch Therapeuten

Habe neulich einen Therapeuten aufgesucht, weil ich versucht habe, Hilfe in einem älteren Problem des zwischenmenschlichen Bereichs in den Griff zu bekommen. In seinem Wartezimmer liegt zwischen sechs Stühlen ein schöner roter flauschiger Velourteppich. Ein Gewebe, das man sich eher in einem noblen Badezimmer als in einem öffentlichen Raum vorstellen kann. Ich komme mit schmutzigen Straßenschuhen ins Wartezimmer und wage es nicht, mich mit diesen auf seinem Nobelteil niederzulassen. Spontan wie ich bin, habe ich die Straßenschuhe einfach ausgezogen und neben den Teppich gestellt. Als der Therapeut mich abgeholt hat, hat er mich verwundert angesehen und mir praktisch im Sitzungszimmer dann offenbart, dass er meint, dass ich wegen meinem Verhalten einen an der Klapse (psychotische Störung) hätte und er jetzt meinen Hausarzt anrufen würde, damit er mich in eine psychiatrische Klinik einweisen kann. Er hat dann nur eine ärztliche Vertretung erreicht, der ich klar gemacht habe, dass sie mich ohne dass ich eine Gefahr für jemanden darstelle, nicht in eine Klinik einweisen darf. Sie hat dann lediglich attestiert, dass ich etwas zerfahren wirke und ich habe ihr dann klar gemacht, dass das kein Wunder ist, weil dieser Verrückte von Therapeut, mir ein kulturelles Verhalten, das laut seiner Aussage nicht 'normgerecht' ist und nicht in sein Toleranzschema passt gleich als Grund für die Einweisung in die Geschlossene ansieht. Im Prinzip war das Therapeutenverhältnis nach dieser Sitzung beendet und er hat noch einen Bericht an meinen Hausarzt geschrieben, wo er bei mir Verdacht auf Schizophrenie und psychotische Symptomatik äußert. Nur weil ich zuviel Respekt vor seinem Flokkatieigentum gezeigt habe. Wage mir nicht vorzustellen, was passiert, wenn mal eine Person in seine Fänge gerät, die etwas schräg und kulturell 'andersartig' gekleidet ist oder im Wartezimmer einen stinkenden Käse auspackt oder sonst eine Gewohnheit pflegt, was seiner Meinung nach 'nicht in unserem Kulturkreis üblich ist'. Sehe mich in meiner Menschenwürde und meinem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit verletzt. Wie kann ich gegen so einen inhumanen 'Gleichschalter' vorgehen? Dachte wir hätten das dritte Reich und seine Methoden gegen 'Andersartige' schon hinter uns.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Hilfe in einem älteren Problem des zwischenmenschlichen Bereichs

Das Problem ist nicht zufällig eine seltsame Vorliebe für rote Teppiche?

quote:
Spontan wie ich bin, habe ich die Straßenschuhe einfach ausgezogen und neben den Teppich gestellt.

Und dann? Haben Sie sich auf den Teppich gesetzt/gestellt oder was? Warum war es nicht möglich, mit Schuhen auf dem Stuhl zu sitzen, ohne den Tepppich zu berühren? Etwas eigenartig wohl auch die Angst um den Teppich.

Sie erzählen ja hier ganz erkennbar nur die Hälfte der Geschichte. Kein Therapeut rastet aus, weil jemand in seinem Wartezimmer die Schuhe auszieht. Und der Schritt von einer Verärgerung darüber hin zur angestrebten Unterbringung in einer Anstalt ist auch nochmal sehr groß. Offenbar war das Thema mit der Unterbringung aber nicht ganz neu, schließlich kannte der Mann den Hausarzt und es hat wohl auch bei diesem schonmal dahingehende Überlegungen gegeben.

Jedenfalls ist nicht erkennbar, was daran so entwürdigend gewesen sein sollte. Wo eine psychische Erkrankung erahn wird, muss das nunmal auch ausgesprochen werden. Und strafbar ist "Entwürdigung" erstmal noch nicht, höchstens eine Beleidigung käme in Betracht. Dagegen sprechen aber das grundsätzlich geringe Interesse der Justiz an Beleidigungen, das vermutlich tatsächliche Vorliegen von ungewöhnlichem Verhalten, die Beweisproblematik und der Umstand, dass der Mann aller Wahrscheinlichkeit nach nur seinen Job gemacht hat. Schmerzensgeld für seelische Grausamkeiten gibt es nur in ganz bestimmten Fällen in sehr begrenzter Höhe
Es stellt sich also die Frage, was jetzt der Plan ist?

Wer mit dem Therapeuten nicht klarkommt, geht einfach nicht mehr hin.

Strafbar als Beleidigungen können dem gegenüber sogenannte Nazi-Vergleiche sein.
Darf man fragen, um welchen kulturellen Hintergrund es ging und wie sich dieser gezeigt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

>> Offenbar war das Thema mit der Unterbringung aber nicht ganz neu, schließlich kannte der Mann den Hausarzt und es hat wohl auch bei diesem schonmal dahingehende Überlegungen gegeben.

Nein, es gab nie derartige Überlegungen, weil es keinen Grund gab. Der Name des Hausarztes muss dem Therapeuten bekannt gegeben werden. Ihre Schlüsse sind genause aus der Luft gegriffen wie die Anmaßung des Therapeuten.

>> Warum war es nicht möglich, mit Schuhen auf dem Stuhl zu sitzen, ohne den Tepppich zu berühren? Etwas eigenartig wohl auch die Angst um den Teppich.

Wie hätte das denn ausgesehen? Mit angezogenen Füssen etwa? Außerdem ist der Teppich fast so groß wie das Wartezimmer selbst. Ich könnte jetzt auf die Gründe und den Kulturkreis, mit dem ich verbunden bin und aus dem heraus die Gewohnheit, die Schuhe vor der Wohnung 'aus Respekt' auszuziehen näher eingehen, muss ich aber nicht. Was ich so beschämend finde ist die Tatsache, dass wir schon wieder so weit sind, wo ein jeder, der sich nicht haargenau in das Schema 'F' vom korrekten und angepassten Deutschen einpassen lässt, am besten 'abgeschoben' werden soll. Er ist ja schließlich 'nicht so wie wir alle', also 'stimmt etwas nicht mit ihm'. Jeder, der nicht wie ein 'Klon' in ihr Denkschema passt, ist verdächtig. Beschämend ihre Einstellung.

"Ich behandle die Wohnung des anderen so wie ich mein eigenes Eigentum behandelt haben möchte"

Tja, wäre ich mit Springerstiefeln, tätowiertem Bauchnabel, rasiertem Schädel und einer Flasche Bier im Wartezimmer gesessen, hätte man mich als 'normal' akzeptiert. Aber ich habe ja aus lauter Respekt vor dem 'Anderen' (ist ja sein 'feiner' Teppich) und mit einer 'feinen' Einstellung 'nur' meine schmutzigen Stiefel ausgezogen.

Sie können sich mit Sicherheit darauf verlassen, dass wenn es je wieder ein nächstes Mal gibt, ich mit meinen Schuhen vorher richtig schön durch dicken Matsch waten werde und dann die Schuhe nicht ausziehe, wenn ich den Teppich dieses Herrn betrete. Würde ich bei Ihnen übrigens auch nicht, ich würde schauen, dass ich vorher noch ein gutes Stück Hundekot erwische, bevor ich bei Leuten wie Ihnen eintrete, sie wollen es ja so.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
santaklaus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 30x hilfreich)

Ach ja "Von Hafenlärm":

Noch vielen Dank. Sie haben mich drauf gebracht, wie man es mit solchen Leuten wirklich machen soll. "**** rin, wo **** rin mut" - (ist das einigermaßen ihre Sprache? Bin leider aus dem Schwäbischen) Gerede und juristische Blankzieherei hilft da nicht viel, da bin ich am Ende nervlich vielleicht wirklich da, wo mich dieser arme Müllschlucker haben will.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich gegen so einen inhumanen 'Gleichschalter' vorgehen? <hr size=1 noshade>

Realistisch? Angesichts der Schilderung gar nicht.

Man kann die Erlebnisse in Internetforen schildern und sich den Frust darüber von der Seele schreiben.

Man kann sich auch bei der Krankenkasse und der zuständigen Aufsichtsbehörde darüber beschweren (vermutlich erfolglos).

Man kann auch einiges an Geld in die Hand nhemen und einen Anwalt mit der konkreten Prüfung der Sache und der Einschätzung zum Erfolg zivil- wie strafrechtlichen Vorgehens beauftragen. Eventuell findet er etwas in den Akten was hier nicht geschildert wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Dachte wir hätten das dritte Reich und seine Methoden gegen 'Andersartige' schon hinter uns. <hr size=1 noshade>

PEGIDA und die ganze anderen Veranstaltungen sind wohl ganz an Dir vorbeigegangen?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ach ja "Von Hafenlärm":

Das ist keinesfalls ein Adelsname!

quote:
Bin leider aus dem Schwäbischen

Und das ist jetzt der außerordentlich ungewöhnliche Kulturhintergrund, den der Therapeut an den Socken erkannt hat oder was? Ich glaube nicht, dass man sich als FFK-Anhänger ("Freie Füße Kultur") da mit dem turbantragenden Pakistaner oder auch nur mit dem käsenaschenden Franzosen vergleichen kann. Auch war das ziel der Gleichschaltung im dritten Reich mit Sicherheit nicht die Unterdrückung der Schwaben.

Also wenn ich mich von meinem Hausarzt zu einem Facharzt für irgendwas überweisen lassen, dann kann ich mich in dessen Wartezimmer aufführen wie ich will. Sehr unwahrscheinlich, dass der Lungenfacharzt dann meinen Hausarzt kontaktiert und mit diesem meine Unterbringung in einer Anstalt beschließen will.
Wenn das doch passiert, ist man wohl einfach an den falschen geraten, kann dessen Praxis augenblicklich verlassen und muss auch nicht mehr wiederkommen. Von einer Herabwürdigung kann da nur schwer die Rede sein, wenn das doch unter 4 Augen passiert ist. Beschweren können Sie sich da natürlich, wenn Sie wollen. Ein Rechtsproblem ist das aber meiner Meinung nach nicht.

Die Integrationsdebatte über Multikulti und so weiter lässt sich hier bestimmt nicht sinnvoll führen, jesenfalls nicht an Ihrem Erlebnis. Und irgendwie aus meinem Post auf meine Einstellung dazu zu schließen, kann eigentlich nur fehlgehen.

Und ich bezweifel auch weiterhin, dass das Problem nur die Schuhe waren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.