Erhöhtes Beförderungsentgelt?

1. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
openmind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Erhöhtes Beförderungsentgelt?

Hallo, wie sehen Sie diesen Fall:

Ein Nahverkehrsbetrieb verkauft 4-Fahrtenkarten in je 2 Teilkarten die für je 2 Fahrten gültig sind. Auf den beiden Teilkarten steht aber jeweils die Formulierung "4 Fahrtenkarte". Ein Fahrgast, der die Fahrkarten das erste Mal kauft, weil er neu in der Stadt ist, entwertet eine der beiden Teilfahrkarten 4 Mal, weil er denkt, das Wort 4 Fahrtenkarte bedeutet, dass der Fahrschein für je 4 Fahrten gültig ist. Der Fahrgast wird tatsächlich auf seiner ersten (und für längere Zeit auch einzigen) Fahrt von einem Kontrolleur überprüft. Außerdem ist der Fahrgast mit seinem 14 jährigen Sohn unterwegs für den er auch irrtümlicherweise einen Fahrschein falsch gelöst hat. Das Unternehmen fordert jetzt EUR 80 erhöhtes Beförderungsentgelt. Der Fahrgast hat dagegen Widerspruch eingelegt, das Unternehmen hat nur geantwortet, dass die Forderung berechtig sei und auf die Beförderungsbestimmungen verwiesen. Der Fahrgast hat aber nicht beabsichtigt, das Beförderungsentgelt nicht zu bezahlen! Was kann er jetzt tun?
Danke im Voraus
Openmind

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Bezahlen oder nicht bezahlen und es drauf ankommen lassen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da kannst Du nur auf die Kulanz des Nahverkehrsbetriebes hoffen.

Wenn diese Kulanz jedoch nicht besteht, dann wird sich der Betrag von 80€ am Ende noch um die Kosten für das Eintreiben der Forderung erhöhen, solltest Du Dich jetzt weigern zu zahlen.

Dass das Ganze ein Versehen war, verhindert eine Bestrafung wegen Beförderungserschleichung, nicht jedoch die Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
openmind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Aha. Das heißt, der Fakt, dass das Unternehmen Fahrscheine verkauft, die die Aufschrift '4 Fahrtenkarte' sowie den Preis für 4 Fahrten aufgedruckt haben, spielt in diesem Fall keine Rolle? Dann kann darf ich also als Einzelhändler auch Flaschen verkaufen, auf denen '1 Liter' steht, in Wirklichkeit ist aber nur 0,5 Liter drin? Oder gelten für den Nahverkehr andere Richtlinien?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

?? Bei uns hängen überall in den Stationen Informationstafeln, wohin bzw. wie weit man mit einem bestimmten Fahrschein fahren kann. Sollte man da nicht weiterkommen, gibt es auch immer noch menschnliche Verkäufer an den Schaltern wo man fragen kann.

Sonst würde ein Fremder ja immer den billigsten Fahrschein kaufen und dann bei einer Kontrolle auf Kulanz des Verkehrsbetriebes hoffen... <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=689">

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ganz so ist das doch wohl nicht.

Du hast eine 4-Fahrtenkarte gekauft und dann 2 Karten mit dem genannten Aufdruck erhalten. Dafür hast Du einmal den Preis einer 4-Fahrtenkarte bezahlt oder sehe ich das jetzt falsch?

Auf diesen beiden 4-Fahrtenkarten gab es wahrscheinlich auch nur je 2 Felder zum Abstempeln.

Das Ganze ist Dir dann nicht komisch vorgekommen, sondern Du hast einfach gedacht, der Automat oder der Fahrkartenverkäufer hat Dir versehentlich 2 Karten gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
openmind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Fahrkarten hat der Betroffene nicht selbst gekauft, sondern er hat sie von einem Freund bekommen. Mittlerweile wird sich ein Rechtsanwalt um die Angelegenheit kümmern, der wusste schon bescheid, offensichtlich war es nicht das erste Mal, dass jemand mit den Fahrscheinen durcheinander kommt. Die Frage ist, warum der Verkehrsbetrieb nicht einfach "2 Fahrtenkarte" auf seine Fahrscheine druckt, wenn die Fahrscheine für 2 Fahrten gültig sind. Die Begründung vom Unternehmen war, "aus technologischen Gründen geben wir unsere 4 Fahrtenkarten in 2 Fahrscheinen zu je 2 Fahrten aus". Allerdings schreibt das Unternehmen auf die beiden Teilfahrscheine nicht "2 Fahrtenkarte" sondern "4 Fahrtenkarte" und druckt den Preis nicht für 2 Fahrten sondern für 4 Fahrten auf. Eurer Meinung nach soll also ein Fahrgast, der die Scheine das erste Mal nutzt, jemanden fragen, ob die Fahrscheine für 4 Fahrten sind? Wenn ich richtig lesen kann, dann komme ich nicht auf die Idee, das ein Fahrschein, der mit "4 Fahrtenkarte" gekennzeichnet ist, nicht für 4 sondern für 2 Fahrten gültig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
openmind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Fahrkarten hat der Betroffene nicht selbst gekauft, sondern er hat sie von einem Freund bekommen. Mittlerweile wird sich ein Rechtsanwalt um die Angelegenheit kümmern, der wusste schon bescheid, offensichtlich war es nicht das erste Mal, dass jemand mit den Fahrscheinen durcheinander kommt. Die Frage ist, warum der Verkehrsbetrieb nicht einfach "2 Fahrtenkarte" auf seine Fahrscheine druckt, wenn die Fahrscheine für 2 Fahrten gültig sind. Die Begründung vom Unternehmen war, "aus technologischen Gründen geben wir unsere 4 Fahrtenkarten in 2 Fahrscheinen zu je 2 Fahrten aus". Allerdings schreibt das Unternehmen auf die beiden Teilfahrscheine nicht "2 Fahrtenkarte" sondern "4 Fahrtenkarte" und druckt den Preis nicht für 2 Fahrten sondern für 4 Fahrten auf. Eurer Meinung nach soll also ein Fahrgast, der die Scheine das erste Mal nutzt, jemanden fragen, ob die Fahrscheine für 4 Fahrten sind? Wenn ich richtig lesen kann, dann komme ich nicht auf die Idee, das ein Fahrschein, der mit "4 Fahrtenkarte" gekennzeichnet ist, nicht für 4 sondern für 2 Fahrten gültig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Eurer Meinung nach soll also ein Fahrgast, der die Scheine das erste Mal nutzt, jemanden fragen, ob die Fahrscheine für 4 Fahrten sind?

Nein, der übliche Weg ist, dass der Fahrgast die Fahrkarten selbst gekauft hat. Davon bin ich hier auch ausgegangen. Dann wäre es ihm auch aufgefallen, dass er 2 Fahrkarten erhalten hat, was ihn mindestens zur Prüfung veranlassen sollte, warum das so ist.

Wenn der Fahrgast die Fahrkarte auf einem anderen Weg erhalten hat, dann besteht aus meiner Sicht kein Anlass zur Prüfung, da die Fahrkarten missverständlich gekennzeichnet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
openmind
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

wir haben den fall an unseren rechtsanwalt abgegeben. er sagt, wir seien nicht die ersten, die auf die auf die offensichtlich falsche kennzeichung reingefallen sind....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen