Hallo zusammen,
folgendes Gedankenspiel:
Beim erstinstanzlichen Gericht verlangt der Kläger Schadensersatz aufgrund unerlaubter Handlung.
Beide Parteien sind sich über die Höhe des Schadensersatzes zu diesem Zeitpunkt einig, jedoch lehnt der Beklagte die Forderung dem Grunde nach ab. Das erstinstanzliche Gericht entscheidet gegen den Kläger.
Das Berufungsgericht nimmt sich rund 2 Jahre Zeit für die Prüfung des Falles. Die unerlaubte Handlung wird fortgesetzt während dieser Zeit. Wie verhält es sich mit der Höhe des Schadensersatzes?
Erhöhung Schadensersatz bei langem Berufungsverfahren
17. Mai 2023
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Frage vom 17. Mai 2023 | 13:20
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 42x hilfreich)
Erhöhung Schadensersatz bei langem Berufungsverfahren
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#1
Antwort vom 17. Mai 2023 | 15:21
Von
Status: Unbeschreiblich (37266 Beiträge, 13746x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, dass der Schadensersatzanspruch nicht nur die Höhe des Schadens beziffert, sondern auch den Zeitraum/das Ergeignis, auf welchem der Anspruch beruht. Dadurch ist der Streitgegenstand festgelegt. Wenn jetzt wieder ein Schaden entstanden ist, ist dieser erneut in 1. Instanz geltend zu machen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 17. Mai 2023 | 15:45
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 42x hilfreich)
ZitatIch gehe mal davon aus, dass der Schadensersatzanspruch nicht nur die Höhe des Schadens beziffert, sondern auch den Zeitraum/das Ergeignis, :
Exakt richtig. Also würde man das Berufungsurteil abwarten und ggf. erneut Klage zum Schaden einreichen, der nach dem erstintanzlichen Urteil entstanden ist und sich rein hinweislich auf das Endurteil des Erstverfahrens berufen?
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#3
Antwort vom 17. Mai 2023 | 16:14
Von
Status: Schüler (182 Beiträge, 17x hilfreich)
Zitatzum Schaden einreichen, der nach dem erstintanzlichen Urteil entstanden ist :
Es gibt also einen neuen Schaden?
#4
Antwort vom 17. Mai 2023 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (114522 Beiträge, 39012x hilfreich)
ZitatBeide Parteien sind sich über die Höhe des Schadensersatzes zu diesem Zeitpunkt einig, jedoch lehnt der Beklagte die Forderung dem Grunde nach ab :
Finde den Widerspruch ...
ZitatWie verhält es sich mit der Höhe des Schadensersatzes? :
Was konkret meint man damit?
ZitatAlso würde man das Berufungsurteil abwarten und ggf. erneut Klage zum Schaden einreichen, der nach dem erstintanzlichen Urteil entstanden ist und sich rein hinweislich auf das Endurteil des Erstverfahrens berufen? :
Kommt ganz darauf an, wie man das
ZitatDie unerlaubte Handlung wird fortgesetzt während dieser Zeit :
im erstintanzlichen Verfahren thematisiert hat ...
#5
Antwort vom 17. Mai 2023 | 21:14
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 42x hilfreich)
ZitatEs gibt also einen neuen Schaden? :
Wie "wirdwerden" richtig vermutet hat, bezieht sich die Schadensersatzforderung auf einen bestimmten Zeitraum.
Der Schädigungszeitraum nach dem erstinstanzlichen Urteil ist darin natürlich nicht eingerechnet.
Daher erscheint es auch logisch, nach dem erstinstanzlichen Urteil für diesen nachträglichen Schaden eine separate Forderung zu stellen. Wie "Harry van Sell" jedoch schreibt natürlich unter Berücksichtigung, wie das Ganze im erstinstanzlichen Verfahren thematisiert wurde.
ZitatFinde den Widerspruch ... :
Ich wollte diese Differenzierung bewusst vornehmen. Um anhand eines weniger abstrakten Beispiels zu erklären, was ich meine:
Wenn Person A die Person B verklagt, weil eine Vase in Höhe von 10.000 Euro zerstört wurde, können sich beide Personen darüber einig sein, dass der Vasenwert tatsächlich 10.000 Euro beträgt.
Jedoch könnte Person B behaupten, die Vase ist durch starken Wind umgefallen, während Person A behauptet, Person B hat die Vase absichtlich heruntergeworfen.
Dies meine ich mit der Schadenshöhe nach ist man sich einig, über die Forderung dem Grunde nach jedoch nicht.
#6
Antwort vom 18. Mai 2023 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (37266 Beiträge, 13746x hilfreich)
So in etwa habe ich mir das auch vorgestellt. Dann bleibt es bei dem, was ich geschrieben habe. Eine Klageerweiterung kommt nicht in Betracht, weil wir bereits in der 2. Instanz sind.
wirdwerden
#7
Antwort vom 18. Mai 2023 | 20:09
Von
Status: Unbeschreiblich (46309 Beiträge, 16430x hilfreich)
ZitatWenn Person A die Person B verklagt, weil eine Vase in Höhe von 10.000 Euro zerstört wurde, können sich beide Personen darüber einig sein, dass der Vasenwert tatsächlich 10.000 Euro beträgt. :
Jedoch könnte Person B behaupten, die Vase ist durch starken Wind umgefallen, während Person A behauptet, Person B hat die Vase absichtlich heruntergeworfen.
Und hat B eine zweite Vase heruntergeworfen oder in welcher Form hat B die unerlaubte Handlung fortgesetzt?
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