Ersatz notwendige Kosten für Kläger ??

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Martin Müller
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)
Ersatz notwendige Kosten für Kläger ??

Hallo ans Forum,

ich wurde als Kläger wg. einer Geldforderung vom Gericht zur Verhandlung als notwendiger Teilnehmer geladen.

Der Verhandlungsort liegt ca. 350 KM von meinem Wohnort entfernt und ich muß mir einen Tag frei nehmen, da ich an dem Tag arbeiten müsste.

Kann ich meine notwendigen Auslagen für Verdienstausfall, Fahrzeit und -kosten im Falle des Prozessgewinnes bei der unterlegenen Partei geltend machen ?

Wenn ja, wie verhalte ich mich am kügsten ?

unbezahlten Urlaub nehmen oder Tarifurlaub ?

Da ich momentan nur ein Wohnmobil als fahrbaren Untersatz besitze verbrauche ich natürlich mehr Sprit und Zeit, als wenn ich mit einem PKW fahren würde, spare aber eine eventuell fällige Zwischenübernachtung ..... Bahnfahrt und Taxe vor Ort (weis nicht ob es da Busse gibt) sind bestimmt auch nicht günstiger.
Wie weise ich diese Spritkosten nach, oder wird sowas pauschal abgerechnet ??

Gibt es da gerelle Regelungen oder bekomme ich garnix, weil ich Kläger bin ??

viele Fragen - Antworten von euch ??

Habe schon gegoogelt, aber nichts verbindliches zu meinen Fragen gefunden.

Gruß
Martin Müller

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