Erst angeklagt dann Mängel beseitigen..

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Suptra122
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erst angeklagt dann Mängel beseitigen..

Hallo.


Meine Mutter hat Wohnrecht an einem Haus und zog vor 2 jahren aus. Vor 3 Monaten kam die anklageschrift von der stieftochter da sie meinte man könne da wohnen. 



Meine Mutter war wegen Schimmel ausgezogen. 

Letzte Woche bekam meine Mutter Post das die Gegenseite einen Gutachter bestellen wird. 

Gestern waren wir mal da und haben gesehen das sie die Mängel jetzt beseitigen tuen. Die arbeiten sind auch noch nicht abgeschlossen.

Ist es rechtens was sie Gegenseite Macht? Erst klagen und dann Mängel beseitigen??

Lg

-- Editiert von Suptra122 am 21.10.2018 13:36

-- Editiert von Suptra122 am 21.10.2018 13:37

-- Editiert von Moderator am 21.10.2018 14:22

-- Thema wurde verschoben am 21.10.2018 14:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Eine Anklageschrift kommt von keiner Stieftochter, sondern wenn dann von der Staatsanwaltschaft bzw vom (Straf-)Gericht.

Es wird sich aber wohl auch gar nicht um eine Anklageschrift handeln, sondern um eine zivilrechtliche Klageschrift. Von daher ist das Unterforum Strafrecht das völlig falsche Unterforum.

Im übrigen ist auch nicht nachvollziehbar, worum es überhaupt gehen soll, also was Ziel der Klage ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.10.2018 14:20

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Suptra122):
Meine Mutter hat Wohnrecht an einem Haus und zog vor 2 jahren aus.
Moin, sie hat dann wahrscheinlich zuerst mal den Vermieter schriftlich zur Schimmelbeseitigung aufgefordert?
Hat der evtl. nicht gemacht? Sie hat dann ordentlich gekündigt? Hat wohl keine Übergabe mit Protokoll gegeben vor 2 Jahren?
Zitat (von Suptra122):
Letzte Woche bekam meine Mutter Post das die Gegenseite einen Gutachter bestellen wird.
Ja, das ist eine Information. Weiter nichts. Was der nach 2 Jahren Leerstand noch feststellen will, kann man abwarten.
Zitat (von Suptra122):
Gestern waren wir mal da und haben gesehen das sie die Mängel jetzt beseitigen tuen.
Kommt ihr denn nach 2 Jahren noch in die Wohnung rein? Was soll der Gutachter dann feststellen?
Zitat (von Suptra122):
Vor 3 Monaten kam die anklageschrift von der stieftochter da sie meinte man könne da wohnen.
Das kann die Stieftochter gern meinen.

Sorry, dein Beitrag ergibt gar keinen Sinn. :crazy:

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Suptra122):
Vor 3 Monaten kam die anklageschrift von der stieftochter da sie meinte man könne da wohnen.

1. war die Stieftochter die Vermieterin?
2. Anklagen kann nur der Staatsanwalt und zwar Straftaten. Die Frage ist also was da tatsächlich kam? Klageschrift? Entwurf der Klageschrift?



Zitat (von Suptra122):
Ist es rechtens was sie Gegenseite Macht?

Der bisherigen Schilderung nach ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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