Erstattung Restbetrag von Zehnerkarte (Kurse eingestellt)

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.12.2022 17:41:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Restbetrag von Zehnerkarte (Kurse eingestellt)

In besitze eine Fitness-Zehnerkarte von einer Tanzschule, die auch Fitness-Kurse anbietet. Jetzt wurden die Fitness-Kurse zum Jahresende überraschend eingestellt und ich habe noch Kurs-Besuche auf meiner Karte übrig. Die Leitung möchte den Restbetrag meiner Zehnerkarte nicht erstatten, bietet aber dafür kostenlos EMS-Trainingseinheiten an. Leider interessiert mich das Angebot nicht und ich hätte stattdessen lieber den Restbetrag ausgezahlt.

In den AGB werden die Zehnerkarten nicht erwähnt, lediglich Gutscheine und Gutschriften. Allerdings stehen hier auch nur Informationen zu der Dauer der Gültigkeit (drei Jahre gemäß §195 BGB ).

Ich habe online mehrfach Themen zur Rückerstattung einer Zehnerkarte gefunden, die von der Gültigkeitsdauer handeln. Wie sieht es allerdings in meinem Fall aus, wo die angebotenen Leistungen plötzlich gestrichen wurden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

was heisst denn "plötzlich"? Hättest Du nach Ankündigung der Einstellung zumindest theoretisch noch die Möglichkeit gehabt, die restlichen Kurse wahrzunehmen?

Gibt es auch Einzelkarten? Falls ja: wie würde die Rechnung denn aussehen, wenn Du Deine bereits verbrauchten Einheiten einzeln bezahlt hättest und die 10er-Karte zurückerstattet bekämest?

Was ist der Unterschied zwischen dem Fitnesskurs Deiner Wahl und einer "EMS-Trainingseinheit"?

und schließlich: Zu welchen Leistungen GENAU berechtigten die gekauften 10-Karten (nur zu den eingestellten Kursen oder auch zu anderen, noch angebotenen Kursen)?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2022 17:41:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Zitat (von little-beagle):
was heisst denn "plötzlich"? Hättest Du nach Ankündigung der Einstellung zumindest theoretisch noch die Möglichkeit gehabt, die restlichen Kurse wahrzunehmen?

Ich habe in der letzten Woche, in der die Fitness-Kurse noch stattfanden, vor Ort von der Trainerin davon erfahren. Wäre ich in der Woche nicht gekommen, hätte ich erst davon erfahren, wenn die Kurse schon nicht mehr stattfinden. "Echte Mitglieder" (= mit monatl. Abo) haben wohl schon 1-2 Wochen vorher per E-Mail Bescheid bekommen. Ja, ich hätte theoretisch meine restlichen Kurse noch wahrnehmen können, wenn ich fast alle restlichen Angebote die Woche genutzt hätte. Aber darauf darf man sich ja wohl hoffentlich nicht berufen, wenn ich mit der Zehnerkarte sonst flexibel bin und im Gültigkeitszeitraum der Zehnerkarte kommen kann, wann ich möchte.

Zitat (von little-beagle):

Gibt es auch Einzelkarten? Falls ja: wie würde die Rechnung denn aussehen, wenn Du Deine bereits verbrauchten Einheiten einzeln bezahlt hättest und die 10er-Karte zurückerstattet bekämest?

Nein, es gibt nur Abos und die Zehnerkarte.

Zitat (von little-beagle):

Was ist der Unterschied zwischen dem Fitnesskurs Deiner Wahl und einer "EMS-Trainingseinheit"?

Die Fitnesskurse sind vielfältig und in Teilnehmergruppen. Zum Beispiel Ausdauertraining, Zumba, Bauch Beine Po etc.
EMS ist reiner Muskelaufbau mit Hilfe von Elektroden, die auf der Haut aufgebracht werden und leichte Stromstöße abgeben. Das Training ist alleine mit einem Privattrainer.

Zitat (von little-beagle):

Zu welchen Leistungen GENAU berechtigten die gekauften 10-Karten (nur zu den eingestellten Kursen oder auch zu anderen, noch angebotenen Kursen)?

Es gibt insgesamt Tanzkurse, Fitnesskurse und EMS-Training.
Die Zehnerkarte berechtigt mich dazu, alle Fitnesskurse zu besuchen. EMS und die Tanzkurse zählen nicht dazu. Nachdem sämtliche Fitnesskurse eingestellt wurden, ist die Zehnerkarte damit nutzlos geworden. Das Angebot von der Leitung ist jetzt, wie gesagt, die Restkarte mit Besuchen des EMS-Trainings abzubauen (was ich nicht möchte).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119613 Beiträge, 39749x hilfreich)

Dann wäre der anteulige Betrag zu erstatten.
Der Kunde muss sich nicht auf für ihn nutzlose Kurse verweisen lassen.


Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Erstattung und der Ankündigung das das ganze nach Fristablauf ohne Zhalung dann auf deren Kosten vor Gericht geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.12.2022 17:41:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon einmal!

Gibt es irgendeinen Paragraphen, auf den ich vielleicht gleich verweisen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von FitBlubb):
Gibt es irgendeinen Paragraphen, auf den ich vielleicht gleich verweisen kann?


Ja, das wäre aber nur ein Papiertiger. Entweder der Vertragspartner reagiert, oder man beauftragt einen Anwalt mit dem herausfinden der passenden Paragraphen. Das schindet dann auch den durch die Paragraphen erhofften Eindruck ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Verweise auf die 10 Gebote. Evtl. beeindruckt das am meisten.

Es reicht eine mit Datum benannte angemessen Frist zu nennen. Du kannst auch durch einen Zeugen den Brief direkt zustellen.

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