Hallo, ich habe folgende Frage. Ich würde gerne eine Vollmacht für meine Freundin erstellen zu folgenden zweck:
Wenn mir etwas zustößt, das sie sich um Vertragliche Angelegenheiten kümmern kann, auskünfte bekommt etc.
Sehr wichtig ist mir, das Sie auch, sollte mir wie gesagt etwas zustoßen, von Ärzten Informationen über meinen Zustand erhält. Soweit ich weiss wird der Datenschutz hier recht streng gehandhabt.
Wir wohnen zusammen, der Mietvertrag läuft aber auf mich, weil sie nachträglich eingezogen ist. Keine Kinder.
Kontovollmacht hat sie.
Ohne eine Vollmacht müssten meine Eltern sich um alles kümmern, und nur sie würden Auskünfte bekommen. Ich will nicht, das meine Freundin hier abhängig ist, sondern sich selbst um alles kümmern kann.
Kann ich so eine Vollmacht einfach selber schreiben, muss ich zu einem Notar, oder wer kann mir helfen das alles wasserdicht zu machen? Und was kostet sowas ca? Vielen Dank!
Erstellung einer Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit. Wie ist der sichere Weg?
30. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2015 | 23:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstellung einer Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit. Wie ist der sichere Weg?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Mai 2015 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120086 Beiträge, 39829x hilfreich)
Zitat:Ohne eine Vollmacht müssten meine Eltern sich um alles kümmern, und nur sie würden Auskünfte bekommen.
Soll das bedeuten, das Du noch nicht volljährig bist?
#2
Antwort vom 31. Mai 2015 | 01:11
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
http://patientenverfuegung.de/vollmachten-und-formulare
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Mai 2015 | 10:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatZitat:Ohne eine Vollmacht müssten meine Eltern sich um alles kümmern, und nur sie würden Auskünfte bekommen. :
Soll das bedeuten, das Du noch nicht volljährig bist?
doch doch, bin 38. Mein Verständnis ist nur so, das wenn ich tot, im koma, oder sonstwie handlungsunfähig bin, meine Freundin hier nichts machen kann da kein Verwandschaftsverhältnis besteht. Insofern würden nur meine Eltern bleiben die sich um alles kümmern müssten. oder sehe ich das Falsch?
#4
Antwort vom 31. Mai 2015 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120086 Beiträge, 39829x hilfreich)
Zitat:Insofern würden nur meine Eltern bleiben die sich um alles kümmern müssten. oder sehe ich das Falsch?
Das siehst Du falsch.
In solche Fälle wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.
Wer das ist, bestimmt das Gericht. Die Eltern/Verwandten können sich da zwar "bewerben", aber genauso kann ein wildfremder als Betreuer eingesetzt werden.
Zitat:Wie ist der sichere Weg?
Der sichere Weg ist sich unter dem von hamburger-1910 genannten Link zu informieren und die Informationen schon mal zusannem zu suchen und dann das ganze von einem Notar entsprechend formulieren und beglaubigen zu lassen.
#5
Antwort vom 1. Juni 2015 | 12:54
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Weitere gute Vorlagen zur Generalvollmacht gibt es beim Justizministerium
Und jetzt?
Schon
267.903
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten