Erstellung einer Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit. Wie ist der sichere Weg?

30. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
schwipschwap
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstellung einer Vollmacht bei Handlungsunfähigkeit. Wie ist der sichere Weg?

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich würde gerne eine Vollmacht für meine Freundin erstellen zu folgenden zweck:

Wenn mir etwas zustößt, das sie sich um Vertragliche Angelegenheiten kümmern kann, auskünfte bekommt etc.

Sehr wichtig ist mir, das Sie auch, sollte mir wie gesagt etwas zustoßen, von Ärzten Informationen über meinen Zustand erhält. Soweit ich weiss wird der Datenschutz hier recht streng gehandhabt.

Wir wohnen zusammen, der Mietvertrag läuft aber auf mich, weil sie nachträglich eingezogen ist. Keine Kinder.
Kontovollmacht hat sie.

Ohne eine Vollmacht müssten meine Eltern sich um alles kümmern, und nur sie würden Auskünfte bekommen. Ich will nicht, das meine Freundin hier abhängig ist, sondern sich selbst um alles kümmern kann.

Kann ich so eine Vollmacht einfach selber schreiben, muss ich zu einem Notar, oder wer kann mir helfen das alles wasserdicht zu machen? Und was kostet sowas ca? Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat:
Ohne eine Vollmacht müssten meine Eltern sich um alles kümmern, und nur sie würden Auskünfte bekommen.

Soll das bedeuten, das Du noch nicht volljährig bist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://patientenverfuegung.de/vollmachten-und-formulare

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schwipschwap
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Ohne eine Vollmacht müssten meine Eltern sich um alles kümmern, und nur sie würden Auskünfte bekommen.
Soll das bedeuten, das Du noch nicht volljährig bist?


doch doch, bin 38. Mein Verständnis ist nur so, das wenn ich tot, im koma, oder sonstwie handlungsunfähig bin, meine Freundin hier nichts machen kann da kein Verwandschaftsverhältnis besteht. Insofern würden nur meine Eltern bleiben die sich um alles kümmern müssten. oder sehe ich das Falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat:
Insofern würden nur meine Eltern bleiben die sich um alles kümmern müssten. oder sehe ich das Falsch?

Das siehst Du falsch.

In solche Fälle wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.
Wer das ist, bestimmt das Gericht. Die Eltern/Verwandten können sich da zwar "bewerben", aber genauso kann ein wildfremder als Betreuer eingesetzt werden.



Zitat:
Wie ist der sichere Weg?

Der sichere Weg ist sich unter dem von hamburger-1910 genannten Link zu informieren und die Informationen schon mal zusannem zu suchen und dann das ganze von einem Notar entsprechend formulieren und beglaubigen zu lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Weitere gute Vorlagen zur Generalvollmacht gibt es beim Justizministerium

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

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