Erwähnung Mahnschreiben in Krankenakte?

16. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwähnung Mahnschreiben in Krankenakte?

Hallo zusammen,

Frau X forderte bei einem Zahnarzt aus der Vergangenheit Krankenakten an. Sie erhielt diese auch, zwar NUR mit Abkürzungen - doch wozu gibt es Google?

In der Akte werden auch Mahnschreiben erwähnt fein säuberlich mit Datum.
Beispiel:
07.03.2017 ---- 1. Mahnung
22.03.2017 ---- 2. Mahnung usw.

Abgesehen davon, daß es beim aktuellen Zahnarzt -- sollte Frau x die Akte dort vorlegen - kein Vertrauensverhältnis schafft und die gesamte Behandlung beeinflussen kann:
Darf sowas in einer Krankenakte erwähnt werden?
Danke im voraus.

Lieben Gruß
Susanne

Hortensienbewunderin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Was genau hat man angefordert, was genau hat man bekommen? Patientenakte oder Krankenakte?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7887 Beiträge, 1621x hilfreich)

Ich vermute, es handelt sich um die Patienenakte. Und dort tauchen auch Mahnungen auf

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist der Unterschied zwischen Patienten- und Krankenakte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

In der Krankenakte findet sich nur die Krankengeschichte wieder.
In der Patientenakte alles was zum Patienten in der Praxis vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
bin wieder gänzlich davon abgekommen.

Also dann war es die Krankenakte die angefordert wurde. Es geht/ging ja um den Krankheitsverlauf.

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#6
 Von 
guest-12313.08.2020 22:56:44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ob dort NUR Abkürzungen angewendet werden dürfen bezweifelt ich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14245 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also dann war es die Krankenakte die angefordert wurde.
Was ist denn das für eine Logik? Ganz offensichtlich wurde die Patientenakte geliefert, also wurde sie wahrscheinlich auch angefordert.

Außerdem verstehe ich das Problem gar nicht. Erstens musst du die Akte nicht weitergeben, und zweitens darfst du auch Teile davon unkenntlich machen.

Stefan

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