Hallo zusammen,
Frau X forderte bei einem Zahnarzt aus der Vergangenheit Krankenakten an. Sie erhielt diese auch, zwar NUR mit Abkürzungen - doch wozu gibt es Google?
In der Akte werden auch Mahnschreiben erwähnt fein säuberlich mit Datum.
Beispiel:
07.03.2017 ---- 1. Mahnung
22.03.2017 ---- 2. Mahnung usw.
Abgesehen davon, daß es beim aktuellen Zahnarzt -- sollte Frau x die Akte dort vorlegen - kein Vertrauensverhältnis schafft und die gesamte Behandlung beeinflussen kann:
Darf sowas in einer Krankenakte erwähnt werden?
Danke im voraus.
Lieben Gruß
Susanne
Hortensienbewunderin
Erwähnung Mahnschreiben in Krankenakte?
16. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2019 | 12:58
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwähnung Mahnschreiben in Krankenakte?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2019 | 22:20
Von
Status: Unbeschreiblich (124090 Beiträge, 40322x hilfreich)
Was genau hat man angefordert, was genau hat man bekommen? Patientenakte oder Krankenakte?
#2
Antwort vom 17. Februar 2019 | 01:04
Von
Status: Schlichter (7887 Beiträge, 1621x hilfreich)
Ich vermute, es handelt sich um die Patienenakte. Und dort tauchen auch Mahnungen auf
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#3
Antwort vom 19. Februar 2019 | 14:45
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist der Unterschied zwischen Patienten- und Krankenakte?
#4
Antwort vom 19. Februar 2019 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (124090 Beiträge, 40322x hilfreich)
In der Krankenakte findet sich nur die Krankengeschichte wieder.
In der Patientenakte alles was zum Patienten in der Praxis vorliegt.
#5
Antwort vom 4. April 2019 | 22:32
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo zusammen,
bin wieder gänzlich davon abgekommen.
Also dann war es die Krankenakte die angefordert wurde. Es geht/ging ja um den Krankheitsverlauf.
#6
Antwort vom 4. April 2019 | 22:39
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Und ob dort NUR Abkürzungen angewendet werden dürfen bezweifelt ich.
#7
Antwort vom 5. April 2019 | 00:00
Von
Status: Wissender (14245 Beiträge, 4433x hilfreich)
Hallo,
Was ist denn das für eine Logik? Ganz offensichtlich wurde die Patientenakte geliefert, also wurde sie wahrscheinlich auch angefordert.Zitat:Also dann war es die Krankenakte die angefordert wurde.
Außerdem verstehe ich das Problem gar nicht. Erstens musst du die Akte nicht weitergeben, und zweitens darfst du auch Teile davon unkenntlich machen.
Stefan
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