Hallo,
ist irgendwo gesetzlich festgelegt, wer (Käufer oder Verkäufer) die Erwerbsnebenkosten trägt ?
Grunderwerbssteuer von 3,5 %
die Notarkosten von 1,5 %
Gerichtskosten für ein Notaranderkonto von 1 %
und gibt es noch weitere unabdingbare Kosten, die auf einen Käufer evt. erwarten ?
Ich danke jetzt schon für eine schnelle Unterstützung.
Gruss Jazztanz
Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf - wer trägt die Kosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eventuell gibt es noch Maklergebühren. Wer die trägt wird im Kaufvertrag geregelt. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, ebenso die Notarkosten. Dann gibt es noch ggf. seitens der Bank Schätzkosten, die ebenfalls der Käufer tragen muss.
Warum sollte der Verkäufer die aus Anlass der Beurkundung und des grundbuchamtlichen Vollzuges entstehenden Kosten tragen?
Im Regelfall trägt immer der Käufer diese Kosten, da er ja Interesse am Erwerb des Objekts hat. Bei evtl. Maklergebühren besteht sicher eine Verhandlungsmöglichkeit.
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"GP"
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klar kann der Verkäufer die Kosten tragen. Die schlägt er dann aber auf den Kaufpreis drauf!;)
sonst wurde schon alles gesagt.
im angebot steht: die nebenkosten von grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtskosten trägt der Verkäufer.
Kann ich mich als Käufer auf diese schriftliche Aussage vom Verkäufer berufen (auch wenn es vielleicht ) ein Tipfehler sein könnte ???
Irgendwo habe ich auch gelesen, daß diese Erwerbsnebenkosten eine Verhandlungssache ist.
Ich würde mich über konkrete § oder Gesetzformulierungen sehr freuen.
Gruss jazztanz
Die Frage wurde Dir doch in einem anderen Forum (Bau-/Liegenschaftsrecht) schon ausführlich beantwortet. Da Du Dich für die Antworten bedankt hast, gehen ich davon aus, dass Du sie auch gelesen hast.
Falls Du unter Amnäsie leiden solltest, kannst Du gerne noch einmal hier nachschauen:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=34458
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