Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf - wer trägt die Kosten

17. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)
Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf - wer trägt die Kosten

Hallo,

ist irgendwo gesetzlich festgelegt, wer (Käufer oder Verkäufer) die Erwerbsnebenkosten trägt ?

Grunderwerbssteuer von 3,5 %
die Notarkosten von 1,5 %
Gerichtskosten für ein Notaranderkonto von 1 %
und gibt es noch weitere unabdingbare Kosten, die auf einen Käufer evt. erwarten ?

Ich danke jetzt schon für eine schnelle Unterstützung.

Gruss Jazztanz

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Eventuell gibt es noch Maklergebühren. Wer die trägt wird im Kaufvertrag geregelt. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, ebenso die Notarkosten. Dann gibt es noch ggf. seitens der Bank Schätzkosten, die ebenfalls der Käufer tragen muss.

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#2
 Von 
GPBay
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum sollte der Verkäufer die aus Anlass der Beurkundung und des grundbuchamtlichen Vollzuges entstehenden Kosten tragen?

Im Regelfall trägt immer der Käufer diese Kosten, da er ja Interesse am Erwerb des Objekts hat. Bei evtl. Maklergebühren besteht sicher eine Verhandlungsmöglichkeit.

-----------------
"GP"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

klar kann der Verkäufer die Kosten tragen. Die schlägt er dann aber auf den Kaufpreis drauf!;)

sonst wurde schon alles gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)


im angebot steht: die nebenkosten von grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtskosten trägt der Verkäufer.
Kann ich mich als Käufer auf diese schriftliche Aussage vom Verkäufer berufen (auch wenn es vielleicht ) ein Tipfehler sein könnte ???

Irgendwo habe ich auch gelesen, daß diese Erwerbsnebenkosten eine Verhandlungssache ist.

Ich würde mich über konkrete § oder Gesetzformulierungen sehr freuen.

Gruss jazztanz

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Frage wurde Dir doch in einem anderen Forum (Bau-/Liegenschaftsrecht) schon ausführlich beantwortet. Da Du Dich für die Antworten bedankt hast, gehen ich davon aus, dass Du sie auch gelesen hast.

Falls Du unter Amnäsie leiden solltest, kannst Du gerne noch einmal hier nachschauen:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=34458

1x Hilfreiche Antwort

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