Im Kindergarten wo auch mein Sohn hingeht, ist es zu einem schlimmen Vorfall gekommen.
Ein Mädchen, 3 Jahre alt, wurde von 4 anderen Kita Kindern in der Toilette ausgezogen und geschlagen und körperlich misshandelt. Wie lange das gedauert hat weiß niemand.
Das Mädchen hat sich daraufhin geweigert weiterhin in diese Kita zu gehen und die Eltern haben es wieder rausgennommen.
Das Mädchen hat sich als Folge massiv zurückentwickelt: hat wieder Windeln benötigt, sie war zuvor trocken. Sprachlich zurückentwickelt, Angst alleine auf Toilette zu gehen und allgemein viel ängstlicher geworden.
Der Vorfall liegt min. 3 Monate zurück und alle Erzieherinnen und die Leitung des Kindergartens habe es NICHT den Eltern gesagt und geschwiegen. Die Mutter hat mehrfach nachgefragt ob irgendetwas vorgefallen ist. Dies wurde verneint.
Jetzt hat eine neue Mitarbeiterin den und aufgemacht.
Der Kindergarten hat der Mutter nahegelegt, dass dass Mädchen in der Entwicklung verzögert ist und eine Integrationskraft benötigt. Das ist natürlich heftig.
Wie ist dieses verschweigen des gesamten Teams im Kindergarten zu bewerten rechtlich? Es waren mindestens 3-4 Monate wo alle geschwiegen haben.
-- Editiert von Moderator topic am 25. Mai 2025 16:40
-- Thema wurde verschoben am 25. Mai 2025 16:40
Erzieherinnen verschweigen Gewalt
Die Erzieherin welche jetzt die Eltern informiert hat wird belohnt indem Ihr Zeitvertrag nicht verlängert wird...
War die neue Mitarbeiterin damals als Augenzeugin dabei und hat sie jetzt die Eltern des Mädchens informiert, weil ihr Vertrag nicht verlängert wurde?Zitat :Der Vorfall liegt min. 3 Monate zurück und alle Erzieherinnen und die Leitung des Kindergartens habe es NICHT den Eltern gesagt und geschwiegen.
Oder warum wurde ihr Zeitvertrag nicht verlängert?
Oder hat damals jemand seine Aufsichtspflicht vernachlässigt?
Oder wurde jemand zur Verschwiegenheit verpflichtet?
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Bei so kleinen Kindern sind ein paar Monate ein riesiger Zeitraum, subjektiv eine Ewigkeit. Das ist das erste Problem, welches man hat. Das zweite ist, dass Kinder in dem Alter kaum objektive Zeugen sind, auch eigentlich überhaupt noch keine Zeugenqualität haben. Das macht die Sache so schwierig. Und dann frage ich mich, wieso die Crew das alles einer neuen Kollegin gebeichtet haben sollte. Und wieso die neue Kollegen diese Info dann auch noch teilte.
Worauf ich hinaus will: man wird nicht viel nachweisen können, das ist das Problem. Auf der anderen Seite, wenn es denn so war, dann ist es ein Unding, auch wenn nur die Hälfte stimmt. Ich würde den Vorgang schriftlich dem Träger darstellen. Einfach, damit verhindert wird, dass so etwas noch einmal passiert. Dann würde ich das Kind (was ja wohl schon geschehen ist) woanders betreuen lassen. Und dann über den Kinderarzt eine saubere Diagnose hinsichtlich der Störungen des Kindes erstellen lassen. Das erfolgt in der Regel durch Überweisung an einen Facharzt, spezialisierten Psychologen. Nur dann kann man dem Kind gezielt helfen. Und sich auch nicht prinzipiell gegen professionelle Begleitung sperren. Aber eben erst nach sauberer Diagnose.
Viel Erfolg!
wirdwerden
Die Mitarbeiterin hat zur Tatzeit noch nicht im Kindergarten gearbeitet. Warum Sie das mitbekommen hat weiß ich nicht.
Sie arbeitet noch dort - ist aber krankgeschrieben. Die Leiterin des Kindergartens hat Ihr mitgeteilt! Dass ihr Vertrag nicht verlängert wird - ein paar Tage nachdem Sie den Vorfall der Mutter geschildert hat.
Die Mutter des Mädchens hat irgendwas mit Kinderpädagogik studiert - und hat Berufserfahrung.
Aus diesem Grund sind Ihr die deutlichen Anzeichen bei Ihrer Tochter aufgefallen - und sie hat immer wieder nachgefragt.
Gehen wir davon aus, der Vorfall war genauso wie geschildert.
Dann kommt doch Unterlassene Hilfeleistung in Betracht - Hilfe im Bezug auf die psychischen Leiden des Mädchens - und dem "Nicht informieren" Der Mutter.
Zusätzlich kommt Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht.
Aber das entscheidende ist doch, dass die Elterb nicht informiert werden! Trotz mehrfacher Nachfrage.
Bei einer Anzeige bei der Polizei - sind die Beamten doch sicher sehr sensibilisiert bei solchen Themen
Tja, dann ist das wenig hilfreich und alles weitere bringt eher gegenteiliges. Es gibt nur Vermutungen und sorry---Getratsche---.Zitat :Die Mitarbeiterin hat zur Tatzeit noch nicht im Kindergarten gearbeitet. Warum Sie das mitbekommen hat weiß ich nicht.
Ja, das ist aus verschiedenen Gründen nachvollziehbar.Zitat :Sie arbeitet noch dort - ist aber krankgeschrieben. Die Leiterin des Kindergartens hat Ihr mitgeteilt! Dass ihr Vertrag nicht verlängert wird - ein paar Tage nachdem Sie den Vorfall der Mutter geschildert hat.
Man weiß nicht, ob jemand seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Man weiß nicht, wie lange der Vorfall damals gedauert hat.
Man weiß nicht, von wem die neue AN ihre Kenntnis hat.
Man weiß nicht, ob damals eine AN den Vorfall beobachtet hat.
Man weiß nicht, was das Kind seiner Mutter erzählt hat.
Man weiß nicht, was die Mutter daraus machte und was sie nachfragte.
Sorry, NÖ. Wie sollte das in Betracht kommen?Zitat :Dann kommt doch Unterlassene Hilfeleistung in Betracht
NÖ. Das Entscheidende dürfte sein, WER damals den Vorfall gesehen hat.Zitat :Aber das entscheidende ist doch, dass die Elterb nicht informiert werden! Trotz mehrfacher Nachfrage.
Dass du das Wichtigste nicht weißt, aber schon Straftatbestände suchst... ist, sorry, einfach nur albern.
Ja, sicher---> aber offenbar weiß niemand nichts Richtiges.Zitat :Bei einer Anzeige bei der Polizei - sind die Beamten doch sicher sehr sensibilisiert bei solchen Themen
Deshalb: Vorsicht vor unbelegbaren Vorwürfen oder gar Strafanzeigen.
Es hat ein diese Woche ein Gespräch zwischen den Eltern des Mädchens, dem Träger (katholische Kirche) und der Leiterin/Stv. Leiterin des Kindergartens - über den Vorfall.
Die Eltern haben den Vertrag zur Betreuung Ihrer 2 Kinder fristlos gekündigt - auch diese Woche.
Und die Kinder aus dem Kindergarten genommen.
Ich würde deshalb davon ausgehen, daß es unstrittig ist, dass es einen Vorfall gab und die Eltern nicht informiert wurden.
Zitat :Dass du das Wichtigste nicht weißt, aber schon Straftatbestände suchst... ist, sorry, einfach nur albern.
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 25. Mai 2025 18:04
Grundsätzlich: wann sprechen wir von Verletzung der Aufsichtspflicht?
Wenn ein Kind sich schwer verletzt - und 4 Erzieherinnen waren anwesend.
Wer ist verantwortlich? Niemand hat hingeschaut und dem Moment.
Im Endeffekt trägt doch sicher die Leitung des Kindergartens die Verantwortung, wenn nicht eine einzelne Erzieherin schuld war.
Auch bei Mobbing in der Schule zB. Müssen Lehrer doch irgendwann eingreifen. Oder Nicht?
Und jetzt?
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