Ex Freund belagert weiterhin Wohnung meiner tochter

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
kimba4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freund belagert weiterhin Wohnung meiner tochter

Guten Morgen.
Der Sachverhalt meine Tochter hat vor 1.5 Jahren ihren Freund bei sich in ihre bestehende Wohnung einziehen und dies der WBG ihrem Vermieter mitgeteilt.nun wollten sie heiraten. Letzte Woche hat er die Beziehung beendet. 1 Tasche gepackt und ist gegangen.meine Tochter hat mich angerufen ich fuhr nach der arbeit zu ihr und habe dann ihren Sohn meine Enkel 5.5 Jahre alt mitgenommen. Sue ging zu einer freundin um zu reden da sie doch sehr fertig war.sie nahm alle Schlüssel mit und verliess ihre Wohnung.
Um es nun kurz zu machen.der exfreund verschaffte sich Zutritt zur Wohnung und ist seither in der Wohnung. Tochter und Enkel wohnen derzeit bei uns.auf Anfrage bei der Polizei hiess es es man könne den Mann ha nicht auf die Strasse setzen und solange nichts passiert solle die halt
weiter bei uns bleiben.
Dies ist für uns unfassbar nachdem der ex Freund auch nichts arbeitet.meist 4-5tage dann geht er nicht mehr in die Arbeit und verliert diese.
Seit Montag sagt er jeden Tag er geht er hätte ein Zimmer aber er geht nicht.
Was kann man tun?
Vielen Dank vorab inge

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wo ist das Problem?

Er wohnt offiziell da. Um das zu ändern, muss man sich entweder einigen, oder die Kündigung aussprechen.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von kimba4):
Ex Freund belagert weiterhin Wohnung meiner tochter
Zitat (von hiphappy):
Er wohnt offiziell da.
Er belagert nicht die Wohnung, der Tochter, er wohnt da.

Zitat (von kimba4):
Was kann man tun?
Prinzipiell wird afairr bei so Konstellationen ein konkludenter Untermietvertrag unterstellt, der mit einer Frist von (ich glaube) 3 Monaten gekündigt werden kann. Wenn man das nicht tut, dann wohnt der Kerl halt weiter dort..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

In Ergänzuung: man kann gegebenenfalls auch im Eilverfahren die Zuweisung der vormals gemeinsam genutzten Wohnung zur alleinigen Nutzung bei Gericht beantragen. Jedenfalls ist erst einmal die Kündigung auszusprechen, und zwar schriftlich.

Ich glaube nicht, dass die Tochter das ohne Rechtsanwalt gebacken bekommt. Schleunigst Termin ausmachen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von kimba4):
dies der WBG ihrem Vermieter mitgeteilt.

WBG steht für: Fliegerhorst Schleswig (IATA-Code); Bahnhof Bergen auf Rügen (DS100-Code); ... oder ...?

Dann wäre noch der Wortlaut der Mitteilung wichtig.



Zitat (von kimba4):
Dies ist für uns unfassbar

Die Polizei ist kein Problemlöser für alles Fälle.

Der bisherigen Schilderung nach ist das reines Zivilrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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