Hallo Mitleser,
ich habe ein "kleineres" Problem mit meiner Ex-Freundin.
Als wir zusammen waren, war ihr Konto aufgrund von einer ausstehenden Gehaltsüberweisung mit 650€ im Dispo.
Um weitere Kosten von ihr abzuwenden, habe ich diese 650€ überwiesen und sie versprach mir, das Geld dieses Jahr noch zurückzuzahlen. Schriftlich fixiert haben wir dieses leider nicht (Man vertraut sich in einer Beziehung ja)
Nun kam es, wie es kommen musste. Die Trennung.
Seitdem hält sie mich hin (Ich melde mich - Mein Anwalt meldet sich bei dir - usw.)
Heute habe ich sie persönlich abgefangen mit dem folgenden Dokument in der Hand:
" Hiermit versichere ich (Ex-Freundin) dass ich (meiner Wenigkeit) seine offenen Forderungen in Höhe von 650€ (Leihgabe für überzogenes Konto bei der ***-Bank) auf folgendem Weg zurückzahle:
-Monatliche Raten in Höhe von ____ ab ____
-Einmalige Zahlung am: _______
-Sonstiges:_________"
Diesen hat sie mir zwar nicht ausgefüllt, aber handschriftlich ergänzt um "In Rücksprache mit Anwalt bis zum 15.12.15"
-----
Soweit zur Vorgeschichte.
Ich habe mich schon insoweit erkundigt, dass ich ohne Anwalt einen Mahnbescheid vor Gericht erwirken kann (welche Kosten entstehen mir hierbei)
Nun zu meinen Fragen:
1. Welche Kosten entstehen mir hierbei?
2. Macht dieses Vorgehen überhaupt Sinn, wenn sie sich nicht umgemeldet hat (d.h. keine Adresse im Melderegister auffindbar ist) - Ich aber weiß wo sie wohnt (Allerdings mit falschem Namen am Briefkasten/Klingel
3. Wie groß ist die Chance, das Ganze ohne Anwalt (auf meiner Seite) über die Bühne zu bringen?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen
(Ex-)Freundin Geld geliehen - Hinhalteparolen
17. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2015 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
(Ex-)Freundin Geld geliehen - Hinhalteparolen
#1
Antwort vom 17. November 2015 | 16:50
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2557x hilfreich)
Zitat:Schriftlich fixiert haben wir dieses leider nicht
Dann wirst du zumindest beweisen bzw. glaubhaft machen müssen, daß es sich um ein Darlehen handelte (und nicht um ein Geschenk, den Ausgleich für anderweitige Leistungen oder Waren etc.).
ad 1.
Mahnbescheid kostet um die 30 EUR, das wird auf die Forderung draufgeschlagen. Außer natürlich du unterliegst am Ende.
Das macht aber erst Sinn, wenn die Ex in Verzug ist. Bei einem Darlehen müßtest du dieses also beweisbar fällig stellen, dann tritt Verzug in 3 Monaten ein.
ad 2.
Zustellung kann und sollte an die Meldeadresse erfolgen. Alles andere seitens des Empfängers fällt unter Zustellungsvereitelung.
ad 3.
Unklar. Es ist ja nicht mal klar, ob die Ex nun zahlen will oder nicht und worauf sie sich ggfs. beruft.
Als Laie kann man auch einiges falsch machen, das Risiko muß man kalkulieren (bei der Summe und den Gefahren bei der Beweislage könnte ein Anwalt aber ein zu hohes Kostenrisiko sein). Das mußt du letztlich selbst abwägen.
-- Editiert von JenAn am 17.11.2015 16:51
#2
Antwort vom 17. November 2015 | 17:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich habe ja nun aber ihre Unterschrift mit Ihrer "Aussage", dass sie sich bei mir zwecks Rückzahlung (Höhe stand auf dem Dokument) meldet.
Somit habe ich doch a) meinen Wunsch nach Rückzahlung geäußert b) sie hat dies eingestanden
ad 1. siehe oben
ad 2.Sie hat sich nicht umgemeldet, steht also wohl momentan als unbekannt im Melderegister
ad 3. Diese Risiko würde ich eben gerne vermeiden
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#3
Antwort vom 18. November 2015 | 11:48
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2557x hilfreich)
Zitat:Ich habe ja nun aber ihre Unterschrift mit Ihrer "Aussage", dass sie sich bei mir zwecks Rückzahlung (Höhe stand auf dem Dokument) meldet.
Das besagt noch gar nichts. Es besagt nur, daß sie sich Rechtsrat bzgl. deiner Forderung holen will.
Zitat:b) sie hat dies eingestanden
Das ist aus der Formulierung nicht zu entnehmen.
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