Ex-Mitbewohner zahlt nicht

9. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
--lilie--
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Ex-Mitbewohner zahlt nicht

hallo!
habe da ein problem.und zwar habe ich ca. 3 monate mit jemandem zusammengewohnt, bis er mich geschlagen hat und ich daraufhin sofort ausgezogen bin.wir beide haben den mietvertrag unterschrieben, aber der strom war auf mich angemeldet.jetzt habe ich eine zahlungsaufforderung bekommen.was kann ich tun, um seinen teil vom geld zu bekommen?mit ihm reden bringt nichts, ´da sagt er nur, er hat kein geld.ebenso mit dem internet.der anbieter lief auch auf meinen namen.durch meien mitbewohner habe ich jetzt eine internetrechnung von 900,- €, insgesamt sind es ca. 1000,- €, die ich von ihm bekommen müßte.aber leider kann ich nichts beweisen, außer mit der stromrechnung, da ist es ja offensichtlich, daß er die hälfte zahlen müßte.
jetzt meine frage: ich habe gehört, daß man beim amtsgericht jmd einen titel anhängen kann.wenn sich der betreffende dann innerhalb von 2 wochen nicht meldet, (was er denk ich eh nicht machen wird, da er grundsätzlich alles schleifen läßt) gehen die schulden über.wer weiß was darüber oder kann mir tips geben, wie ich doch noch zu meinem geld komme.muß dazusagen, daß ich studentin bin und mir einen anwalt nicht leisten kann.
danke schonmal im voraus

gruß katrin

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anja Schober
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hab zwar gerade schon mal geschrieben, aber scheinbar kam es nicht an.
Also soweit ich weiß, hast Du die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu beantragen /( Formulare gibts im Schreibwarenhandel ) Aud diesen mahnbescheid, hat Dein Ex nun 2 Wochen lang Zeit entweder zu zahlen oder zu widersprechen ( Widerspruch= Rechtsstreit). Reagiert er nicht kannst Du die Vollstreckung beantragen. Nun hat er wieder Zeit 2 Wochen zu widersprechen oder zu zahlen. Reagiert er nicht, kannst Du vollstrecken lassen. Du hast dann einen Titel.

Gruß Anja

-----------------
"as"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
--lilie--
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

und das geht?auch ohne irgendwelche beweise?weil ja alles auf meinen namen lief, er aber die ganze zeit an MEINEM pc saß und ins internet ging.ich hab ja quasi nix schriftliches oder belegbares.der hat mich schön ausgenommen und ich will ihn bluten sehn!:-)wenigstens soll er den teil bezahlen, den er auch verursacht hat.wie lange nach der "tat" kann man denn sowas machen?wann verjährt das?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anja Schober
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So nun nochmal ich, denn ich hab ein ganz ähnliches problem, vielleicht kann es ja auf einmal "erschlagen" werden.
Ich hab mir mit einer Freundin die Wohnung geteilt, wir hatten einen gemeinsamen Mietvertrag. Wir sind gleichzeitig ( nach 3 Jahren )ausgezogen und sie blieb die letzte ( hälftig-anteilige) Miete schuldig. Da ich seinerzeit die Kaution komplett bezahlt habe, das hab ich auch schriftlich von ihr, wandte sich nun der Vermieter an mich, da er mehrmals vergeblich gemahnt hatte. Ich hab das Geld bezahlt, möchte es nun aber gerne wieder haben. Ich hab auch schon vergeblich schriftlich gemahnt. Geh ich nun besser zu einem Anwalt oder beantrage ich gleich einen Mahnbescheid? Brauche ich die Bestätigung des Vermieters, dass er das Geld von mir bekommen hat ?
Ich fühle mich total im Recht, wie seht Ihr das ?
Gruß Anja

-----------------
"as"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
--lilie--
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

hey, das is ja fast wie bei mir, denn mit der miete hatte ich auch probleme bei ihm. nur das er seinen teil der kaution gezahlt hat. ich habe mit dem vermieter vereinbart, für die 3 monate, die zur kündigungsfrist gehören, etwas weniger wie die hälfte zu zahlen, da ich ja schon ausgezogen bin. doch als studentin kann ich diese doppelte miete nicht auftreiben.er wohnt aber noch in der wohnung und reibt sich schön die hände.jetzt is mir aber folgendes passiert: wir hatten im schlafzimmer einfachverglaste holzfenster.als ich mit meinem dickschädel aus versehen dranstieß, ist die scheibe gesprungen.einmal quer durch und nur gesprungen.die scheibe is noch drin.jetzt habe ich doofe nuß aber schriftlich zugesagt, daß ich für den schaden aufkomme.mittlerweile denk ich, daß man das ihm auch von der kaution abziehn könnte.kann ich das trotzdem machen?auch wenn ich keine kaution gezahlt habe?

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anja Schober
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das geht ohne "Beweis", das Gericht prüft die Rechtslage des Mahnbescheides nicht!! Es prüft erst, wenn Dein Ex widerspricht. Wenn er das nicht tut hat er Pech gehabt.
Ich sollte aber ergänzen, dass der Antrag zum Mahnbescheid, Gebühren kostet, die Du erst einmal vorlegen musst.

Wenn Du nix beweisen kannst, kommt vielleicht ein Vergleich heraus, schließlich lügst Du ja nicht. Trotzdem, es würde halt sehr schwierig werden zu beweisen, wann ER PC saß, ( benutzte er ein eigenes Passwort ?)er würde sicherlich das Gegenteil
behaupten. ( Das ist reine Spekulation ) Außerdem ist es sicher schwer zu beweisen, dass er ohne Dein Einverständnis den PC nuzte?
Über die Verjährungsfristen kann ich nichts sagen.

Gruß Anja


-----------------
"as"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anja Schober
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

puh,
Hast Du Deinen Anteil an der Kaution schon wieder vom Vermieter bekommen ?
Wem hast Du die Zusage, dass du die defekte Scheibe zahlst gegeben ? Vermieter oder Ex ?

-----------------
"as"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
--lilie--
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

leider hat er kein eigenes paßwort gehabt.aber er hat mich regelrecht vom pc vertrieben.als ich dann wegen den hohen internetkosten MEINEN provider gesperrt habe, hat er mich geschlagen ( dies habe ich beim arzt notieren lassen, da es sich NUR um eine ohrfeige handelte, aber die saß dicke).
da hab ich ihm vorher bestimmt nicht wiedersprochen, wenn er an den pc wollte, zumal er mir auch schon schläge vorher angedroht hat.trotzdem danke für deine hilfe, jetzt bin ich schon etwas schlauer.

gruß katrin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stefan.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hätte ebenso eine frage, die fast in die selbe richtung geht.
ich wohne in einer WG mit zwei anderen, der eine von beiden bezahlt alles zeitig und ich bin super zufrieden.
der andere hingegen bezahlt nicht seinen anteil an den internetkosten.
der internetvertrag läuft auf meinen namen und er schuldet mir mittlerweile schon 100€.
ich habe ihn schon mehrmals darauf angesprochen und ihm erklärt er soll nun endlich bezahlen, jedoch kam immer eine neue ausrede.
meine frage, ob ich ihn zuvor vielleicht noch schriftlich abmahnen sollte, bevor ich dann zum mahnbescheid greifen muss.
leider haben wir das damals alles locker genommen und gesagt, die beiden anderen parteien geben mir ihren anteil immer bar. am anfang hat es auch noch gut geklappt, aber seit geraumer zeit bezahlt er nicht mehr!


-----------------
""

-- Editiert stefan. am 07.07.2012 17:50

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.883 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen