Ex-Partner fordert Geschenk zurück

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Anne.K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Partner fordert Geschenk zurück

Hallo zusammen!

Bei mir handelt es sich um folgendes Problem:

Im November haben mein Ex-Partner und ich uns getrennt. Im Sommer hatte er mir noch ein Smartphone geschenkt - die Mobilfunkgebühren hat er immer bezahlt. Dafür habe ich z.B. die Autoversicherung übernommen, die Miete bezahlt oder auch hin und wieder GEZ oder anderes.

Kurz nach der Trennung fragte er dann wie es mit dem Smartphone und dem Tarif weiter laufen würde - wir hatten dann gemeinsam vereinbart, dass der Vertrag auf mich umgeschrieben wird und ich die weiteren Kosten natürlich selbst trage. Er hat dann die Unterlagen vom Mobilfunkanbieter angefordert - er hat meine Daten zur Umschreibung erhalten. Die nächste Rechnung hätte damit locker von meinem Konto abgebucht werden können. Da er mir vorwarf, dass er für das Smartphone ca 300 Euro bezahlt hätte habe ich ihm auch ein Angebot gemacht ihm monatlich einen gewissen Betrag zu überweisen. Darauf ging er nie ein.

Einige Wochen später lässt er mir durch den Mobilfunkanbieter die SIM-Karte sperren und fordert die Rückgabe des Smartphones binnen 2 Tagen - aus heiterem Himmel (das ganze fiel zufälligerweise auch noch auf einen für mich sehr wichtigen Tag - pure Absicht um den Tag zu versauen). Ich hatte an dem Wochenende keine Zeit und habe ihm per eMail geschrieben, dass ich es nicht schaffe. Auf die Frage, wann ich es denn zu tun gedenke habe ich nur geantwortet "Sobald ich Zeit habe - nicht wenn Du es bestimmst!"

Zwei Tage später bekam ich ein Einschreiben - sehr förmlich mit einer Fristsetzung. Ich solle ihm das Smartphone aushändigen und die Mobilfunkrechnung auf sein Konto überweisen da sie (Durch seine Verzögerung) von seinem Konto abgebucht wurde.

Daraufhin habe ich ein Schreiben verfasst. Ich wäre gewillt das Smartphone zurück zu geben um keinen größeren Streit aufkommen zu lassen - aber ich möchte erst sicher sein,dass es zukünftig NICHT zu der Umschreibung des Vertrages auf mich kommt. Da er ja alle Unterlagen hat traue ich ihm auch noch zu, dass er dies nachträglich in die Wege leitet. Ausserdem habe ich ihm angeboten die Kosten für die von mir verursachten Mobilfunkkosten zu bezahlen - aber ich müsste es quasi abstottern und habe ein entsprechendes Angebot unterbreitet.

Ich antwortete noch innerhalb der Frist, konnte diese aber nicht wahren was die Rückgabe betraf. Nun bekam ich heute wieder ein Einschreiben - er habe meine Antwort erhalten. Auf meine Nachfrage und mein Zahlungsangebot ging er nicht ein, er setzte lediglich eine weitere Frist. Kein Wort zu meiner Forderung nach Gewissheit was die Weiterführung des Vertrages betrifft noch auf mein Zahlungsangebot.

Er will juristische Schritte einleiten wenn ich die Frist nicht wahre - ich möchte das aber vermeiden, da ich weiß, dass es ihm nur darum geht mich zu verängstigen und zu verletzen. Ich denke, man kann das auch alles in kleinerem Rahmen, notfalls mittels eines Mediators klären.

Auf wie dünnem Eis bewege ich mich rechtlich? Bin ich überhaupt verpflichtet das Geschenk zurück zu geben? Wie verhält es sich mit seinen Fristen, sind sie bindend? Habe ich ein Recht auf ein angemessenes"Verhandeln"?

Bitte nicht falsch verstehen, am liebsten würde ich das Ding auch einfach nur zurück geben wollen, aber ich muss auch damit rechnen, dass er die Vertragsänderungsunterlagen noch nachräglich einreicht. Das allein ist der Grund warum ich nicht sofort auf die Forderung eingehe.

Viele Grüße,

Anne-Kathrin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Wurde das Geschenk unter bestimmten Bedingungen (z.B. Rückgabe wenn ...) gemacht?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Anne.K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, eine Trennung stand z.B. noch gar nicht zur Debatte und auch eine andere Bedingung wurde nicht genannt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


http://www.anwalt.de/rechtstipps/beziehung-aus-geschenk-zurueck_059770.html

Das Problem wird sein, dass dein Ex-Partner dir das Handy nur überlassen hat, weil auf das Fortbestehen der Partnerschaft vertraute und das Handy auch dazu gedacht ist, die Partnerschaft zu fördern (beide Partner können dann besser in Kontakt bleiben). - Nach Trennung fällt diese Grundlage weg.

Im Prinzip sehe ich die Chancen mehr auf Seiten des Ex-Partners.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Anne.K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, er soll es ja zurück bekommen, ich benutze es auch gar nicht mehr. Aber wie gesagt - ich möchte einfach Gewissheit haben, dass er nicht noch etwas ändert und den Vertrag dann nachträglich auf meinen Namen umschreiben lässt. Desweitern ist er ja auch nicht auf meinen Vorschlag eingegangen, dass ich die Rechnung die noch offen steht in Monatsraten abbezahlen will. Da er mir das ganze Haus leer geräumt hatte und ich neue Möbel und Elektrogeräte anschaffen musste um meine Kinder vernünftig versorgen zu können, bin ich nicht in der Lage die gesamte Summe (des von ihm viel zu hoch angesetzten Mobilfunkvertrages) sofort zu bezahlen. Desweiteren besteht er auf die Tatsache, dass er die Beziehung beendet hat.

Ein Trauerspiel dass Menschen die sich mal geliebt haben über juristische Schritte Gedanken machen. Ich forciere dies nicht und hoffe es tatsächlich noch anders lösen zu können.

Kann er mir wieder Fristverletzung vorwerfen, und welche Folgen hat dies für mich, wenn ich ihm wieder den Handel vorschlage? Und eben auf meine Bestätigung bestehe?

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#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ich denke, man kann das auch alles in kleinerem Rahmen, notfalls mittels eines Mediators klären.

Wegen eines Handys mit einem Wert von 300€? Und was für Positionen wollen Sie dann dort verteidigen? Was haben Sie anderes anzubieten, als die Erfüllung von mutmaßlich berechtigten Forderungen, die er auch ganz einfach einklagen könnte?

Sie sprechen davon, dass Sie ursprünglich einverstanden ware.
Jetzt sind Sie es aber nicht mehr und wollen "fair verhandeln".
Klingt etwas streitlustig. Überwiesen haben Sie bis heute nichts?

Sie haben also seine Fristen verstreichen lassen. Dann würde ich jetzt befürchten, dass er als nächstes Klage erhebt (oder einen Mahnbescheid beantragt). Dann wird vor Gericht "fair verhandelt". Wenn der Richter da auch nur ansatzweise den Exfreund im Recht sieht, haben Sie schon unnötige Kosten zu tragen. Ob es das Risiko wert ist, müssten Sie selber abschätzen. drkabo hat sich schon skeptisch gezeigt, ist möchte das auch tun. Wie "dick" oder "dünn" das Eis für Sie ist, kann Ihnen aber niemand verbindlich beantworten, der Sie nicht als Rechtsanwalt berät. Und eine solche Beratung würde ich angesichts eines so kleinen Problems eigentlich gar nicht in Betracht ziehen wollen.

quote:
möchte einfach Gewissheit haben, dass er nicht noch etwas ändert

Und ich welcher Form möchten Sie die Gewissheit haben? Ich wüsste nicht, woher Sie einen Anspruch auf so eine "Gewissheit" herleiten könnten. Was hat er denn eigentlich für Unterlagen, mit denen er Ihren Befürchtungen nach einen Vertrag in Ihrem Namen schließen könnte?

quote:
Desweiteren besteht er auf die Tatsache, dass er die Beziehung beendet hat.

Klingt für mich irgendwie alles ein wenig so, als wären Sie über das Ende der Beziehung noch nicht ganz hinweg und würden sich jetzt einfach grundsätzlich an seinem Verhalten stören und Stärke beweisen wollen. Meiner Meinung nach sollten Sie realisieren, dass die Beziehung vorbei ist und Sie sich in einem Rechtstreit befinden, der übel ausgehen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anne.K
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohje, dann kommt das, was ich mitteilen möchte aber wirklich falsch rüber.

Bei den Unterlagen handelt es sich um einen Vertrag zur Umschreibung des Mobilfunkvertrages auf meinen Namen. Ich habe ihn unterschrieben, er hat die Kopie meines Personalausweises und meine Bankverbindung. Er könnte ihn also noch immer an den Mobilfunkanbieter weiter leiten. Das möchte ich aber nicht, wenn ich das Smartphone ja nicht mehr weiter nutze. Zumal ich mich ja auch inzwischen um eine Alternative gekümmert habe.

Danke, dass Sie sich die Mühe gemacht haben dies zu lesen. Auch wenn es mir nicht gelungen ist den Sachverhalt verständlich aufzudröseln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ihn unterschrieben, er hat die Kopie meines Personalausweises und meine Bankverbindung. Er könnte ihn also noch immer an den Mobilfunkanbieter weiter leiten. Das möchte ich aber nicht, <hr size=1 noshade>

Das ist aber mehr ein praktisches als ein rechtliches Problem.
Sie waren ursprünglich mit der Umschreibung einverstanden, haben quasi eine Blankounterschrift geleistet, sind es aber jetzt nicht mehr.
Da bleibt nur, sich an den Mobilfunkbetreiber zu wenden und ihm mitzuteilen, dass man mit einer Vertragsübernahme nicht einverstanden ist, und dass für den Fall, dass der Expartner eine solche übermitteln sollte, diese gleich in den Papierkorb geworfen werden könnte.
(Da gibt es irgendwo ein § im BGB, der besagt, dass eine Einverständniserklärung nicht zählt, wenn die Rücknahme beim Empfänger früher oder gleichzeitig eingeht, wie die Einverständniserklärung.selbst.)


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/beziehung-aus-geschenk-zurueck_059770.html


Das Urteil ist pauschal nicht übertragbar. Denn generell bleibt es dabei, daß auflagenfreie Schenkungen auch in Beziehungen nicht rückforderbar sind.

quote:
Das Problem wird sein, dass dein Ex-Partner dir das Handy nur überlassen hat, weil auf das Fortbestehen der Partnerschaft vertraute


Grundsätzlich sind geheime Vorbehalte unbeachtlich.

quote:
und das Handy auch dazu gedacht ist, die Partnerschaft zu fördern (beide Partner können dann besser in Kontakt bleiben).


"Auch" genügt aber nicht. Dafür, daß das Handy *in erster Linie* zur Förderung der Partnerschaft dienen sollte, wäre der Schenker schon mal beweispflichtig.

Ansonsten könnte ich auch argumentieren, die der Freundin geschenkte Uhr sei kein Geschenk zur Freude, sondern "auch" dafür gedacht, daß diese zu Dates nicht mehr zu spät kommt. :crazy:

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""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Denn generell bleibt es dabei, daß auflagenfreie Schenkungen auch in Beziehungen nicht rückforderbar sind. <hr size=1 noshade>

Ja, stimmt schon.
Aber je nach Art der Schenkung kann die Auflage "weil ich mich darauf verlasse, dass wir eine gemeinsame Zukunft haben" auch stillschweigend enthalten sein.
Hier ging es ja nicht mur um ein Handy, sondern auch um den Vertrag mit monatlicher Grundgebühr. Dass dies vorbehaltlos verschenkt wurde (also der Schenker auch die monatliche Grundgebühr im Fall der Trennung weiter bezahlen wollte) ist einigermaßen lebensfremd.

quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich sind geheime Vorbehalte unbeachtlich. <hr size=1 noshade>

Ja, stimmt schon.
Aber der Vorbehalt "weil ich mich darauf verlasse, dass wir eine gemeinsame Zukunft haben" ist nicht geheim im Sinne des Gesetzes.
Für die Empfängerin der Schenkung dürfte ja wohl offensichtlich gewesen sein, dass das Geschenk "Handy + Übernahme der monatl. Grundgebühr" wegen der Partnerschaft erfolgte.

quote:<hr size=1 noshade>Ansonsten könnte ich auch argumentieren, die der Freundin geschenkte Uhr sei kein Geschenk zur Freude, sondern "auch" dafür gedacht, daß diese zu Dates nicht mehr zu spät kommt. <hr size=1 noshade>

Also ich kenne genug Frauen, wo ich das problemlos verargumentieren könnte. *duck und weg*


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Aber je nach Art der Schenkung kann die Auflage "weil ich mich darauf verlasse, dass wir eine gemeinsame Zukunft haben" auch stillschweigend enthalten sein.


Richtig, das war ja in deinem zitierten Urteil eindeutig der Fall. Aber das sind IMO krasse Ausnahmefälle.

quote:
Für die Empfängerin der Schenkung dürfte ja wohl offensichtlich gewesen sein, dass das Geschenk "Handy + Übernahme der monatl. Grundgebühr" wegen der Partnerschaft erfolgte.


Das hat ja nun jedes Geschenk in der Partnerschaft so an sich, auch die Reise nach Bali (für die man die Kosten nach erfolgter Reise und Trennung nicht zurückfordern kann; anders nur, wenn der Reisezeitpunkt nach der Trennung liegt und die Reise noch stornierbar ist), die goldenen Ohrringe oder der Smart. Das macht die Geschenke noch nicht rückforderbar bei Trennung.

Bzgl. der Grundgebühr könnte man zwar theoretisch anders argumentieren, aber IMO kommt man damit nicht durch.
Nehmen wir mal folgendes konstruiertes Beispiel: M schenkt F eine 2-Jahres-Mitgliedschaft im Edelgolfclub (weil sie dort zusammen spielen wollten), Monatsbeitrag 2000 EUR. Nach der Trennung verlangt M eine Rückgabe, was mangels Übertragbarkeit der Mitgliedschaft nicht "in Naturalien" erfolgen kann, also verlangt er von F - obwohl als Studentin fast pleite - 2000 EUR/Monat zurückzuzahlen? Wohl kaum. ;)

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