Ex holt Möbel nicht ab, spezieller Fall

26. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex holt Möbel nicht ab, spezieller Fall

Guten Tag, ich bin mittlerweile ein Jahr von meinem Ex getrennt. Er ist im Gefängnis. Anscheinend hatte er letzten Monat Hafturlaub und hat sich gemeldet, er möchte seine restlichen Sachen (1 Tisch, 4 Stühle, 1 Schuhschrank) wiederhaben. Seit der Trennung letztes Jahr im Januar hat sich niemand wegen seiner Sachen bei mir gemeldet. Ich habe seine persönlichen Sachen im Mai dann zu seinen Eltern gebracht. Auch denen habe ich gesagt, es sind oben genannte Sachen noch ausstehend. Bis Dezember hat sich keiner mehr gemeldet, plötzlich wollte er die Sachen haben (kurz vor Neujahr). Ich habe die Sachen sofort am nächsten Tag zur Verfügung gestellt (war telefonisch abgemacht), keiner kam und ich bekam nur ne blöde Whatsapp von seinen Eltern "so werden die Sachen nicht abgeholt". Seitdem hab ich 2 Briefe mit 2 Fristen zur Abholung gesetzt und die Entsorgung der Sachen, wenn die Frist verstreicht, angekündigt. Niemand rührt sich. Die letzte Frist läuft am 11.02. ab. Was mache ich dann? Kann ich die Sachen dann wegwerfen? Die Briefe gingen jeweils per Post mit Einschreiben an die Eltern, an seine postalische Meldeadresse und an ihn an die JVA, in der er sitzt. Ich bin ratlos und möchte die Sachen selber langsam loswerden, da ich auch aus meiner Wohnung ausziehen werde und mit meinem neuen Freund zusammenziehen möchte.

-- Editiert von User am 26. Januar 2023 12:42

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34 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Was mache ich dann?

Kommt darauf an, ob die Fristen gerichtsfest waren.



Zitat (von Kathilein89):
Kann ich die Sachen dann wegwerfen?

Keine Ahnung, wir kennen Deine körperliche Konstitution ja nicht.

Den Ex dürfte es freuen, denn dann hätte er Anspruch auf Bares als Schadenersatz ...



Zitat (von Kathilein89):
ich bekam nur ne blöde Whatsapp von seinen Eltern "so werden die Sachen nicht abgeholt"

Und die Geschichte dahinter ist welche?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für eine unglaublich freche Antwort.
Da hat man ein Problem und wendet sich an ein meiner Meinung nach seriöses Forum und dann sowas.

Die zweite Frist zur Räumungsaufforderung war vom 07.01.23 bis 11.02.23, mit der Bitte einer Bestätigung des Termins bis 04.02.23, läuft also noch. Die erste Aufforderung ist ohne Antwort verstrichen.

Und die Geschichte hinter der Whatsapp-Nachricht "so holen wir die Sachen nicht ab" ist die, dass ich zur vereinbarten Zeit die gewünschten Möbel vor die Tür gestellt habe, abgedeckt mit einer Plane und die Eltern, wie gewünscht, per Whatsapp 20 Minuten vor der vereinbarten Zeit in Kenntnis gesetzt habe, dass die Sachen nun abgeholt werden können.

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#4
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nichts. Ende der Geschichte. Seit Dezember hat sich keiner mehr gemeldet.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Ende der Geschichte.
Noch kein Ende. Es steht doch die Frist 11.2. Die ist bekannt, warum sollte sich jemand melden?
Du hast die Möbel vermutlich wieder reingeholt, nachdem sie (warum auch immer) --so-- nicht abgeholt wurden?

Zitat (von Kathilein89):
Die letzte Frist läuft am 11.02. ab. Was mache ich dann?
Tja. ICH würde mir die Mühe machen, die paar Teile nochmals am 11.2. abholbereit vor die Tür zu stellen.
Auch nochmals rechtzeitig VOR dem 11.2. die Eltern und den Ex schriftlich nachweisbar (gerichtsfest) an diese letzte Abholfrist erinnern. ICH würde auch dazu schreiben, dass die Teile am 12.2. entsorgt werden.

Der hier skizzierte schlimmste Fall, dass jemand wegen dieser *Werte* sich mit einer Schadensersatzklage rumschlägt, dürfte vermutlich nicht eintreten. Gern werden *schlimmste Szenarien* genannt...weil es ja im Bereich des rechtlich Möglichen liegt.

Die tatsächliche Beseitigung wird vermutlich trotzdem an dir hängenbleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Nichts. Ende der Geschichte. Seit Dezember hat sich keiner mehr gemeldet.

Ich hätte ja vermutet das es da noch irgendeine Abmachung über die Art und Weise der Abholung gab.

Sonst ergäbe das
Zitat (von Kathilein89):
die Eltern, wie gewünscht, per Whatsapp 20 Minuten vor der vereinbarten Zeit in Kenntnis gesetzt habe, dass die Sachen nun abgeholt werden können.

eigentlich keinen Sinn.

Aber egal, mir fällt es am Ende nicht auf die Füße wenn eventuell wichtige Details unerwähnt bleiben.



Zitat (von Anami):
Tja. ICH würde mir die Mühe machen, die paar Teile nochmals am 11.2. abholbereit vor die Tür zu stellen.

Und andere Leute würde einfach logische und sinnvolle Sachen machen ...

Wie z.B. so was
Zitat (von Anami):
Auch nochmals rechtzeitig VOR dem 11.2. die Eltern und den Ex schriftlich nachweisbar (gerichtsfest) an diese letzte Abholfrist erinnern.




Zitat (von Anami):
Der hier skizzierte schlimmste Fall, dass jemand wegen dieser *Werte* sich mit einer Schadensersatzklage rumschlägt, dürfte vermutlich nicht eintreten

Das ist bei weiten nicht der schlimmste Fall.
Das entsorgen ohne Berechtigung stellt ja auch noch eine Straftat dar...

Und ich vermute das genau das das Ziel von Ex und dessen Eltern ist.



Wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, dieses aufgibt, dann gilt die Sache als herrenlos nach § 959 BGB - Aufgabe des Eigentums.

Da das hier offenbar nicht zutrifft, hat man erst mal eine Obhuts- und Aufbewahrungspflicht.
Diese kann man durch entsprechend gerichtsfest formulierte Schreiben beenden.
Wenn die Obhuts- und Aufbewahrungspflicht endet, dann muss man die Sachen der Hinterlegung oder einer offiziellen Versteigerung zuführen.
Der Erlös steht dem Eigentümer der Sachen zu, abzüglich der Kosten für Hinterlegung / Versteigerung.

Wertlose Gegenstände dürfen dann auch entsorgt werden, wobei das "wertlos" für Laien nicht wirklich zu bestimmen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich hätte ja vermutet das es da noch irgendeine Abmachung über die Art und Weise der Abholung gab.


Die Sachen sollten zur vereinbarten Zeit draußen stehen, das habe ich getan (abgedeckt mit einer Plane und unter Beaufsichtigung bis jemand gekommen wäre, um sie abzuholen). Daraufhin kam dann nach der Info von mir, dass die Sachen draußen stehen obige Whatsapp-Nachricht von den Eltern, dass die Sachen so nicht abgeholt werden, mit dem Zusatz ICH hätte doch eine Liste mit ALL den Dingen, die übergeben werden und IHM gehören zu machen und es hätte eine korrekte Übergabe (am besten in meiner Wohnung) stattzufinden und eine rechtliche Belehrung, dass ich bei Diebstahl oder Verschmutzung auf Schadensersatz verklagt werde.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
Tja. ICH würde mir die Mühe machen, die paar Teile nochmals am 11.2. abholbereit vor die Tür zu stellen.


Ich habe in meinem letzten Einschreiben (mit Abholungsfrist 11.02.) bis zum 04.02. um kurze schriftliche Bestätigung des Abholtermins gebeten, damit ich die Sachen nicht umsonst raustrage. Ich bin mir allerdings sicher, es wird sich keiner mehr melden (genau wie nach meinem ersten Brief) und auch keiner mehr zeitnah rühren. Der zweite Brief ging übrigens am 07.01.23 allen Beteiligten (Eltern, postalische Meldeadresse Ex, JVA an Ex) per Einschreiben zu.


Zitat (von Harry van Sell):
Diese kann man durch entsprechend gerichtsfest formulierte Schreiben beenden.
Wenn die Obhuts- und Aufbewahrungspflicht endet, dann muss man die Sachen der Hinterlegung oder einer offiziellen Versteigerung zuführen.


Das ist ja schön und gut. Aber reichen da nicht zwei Räumungsaufforderungen, die dann ohne Beantwortung verstrichen sind? Und die Sachen hinterlegen... sind wir Mal ehrlich, die Dinge sind mittlerweile bestimmt 4/5 Jahre alt und kamen schon im gebrauchten Zustand in meine Wohnung. Der Wert aller Sachen beträgt schätzungsweise 200/250€, da sind keine Raritäten dabei.

Zitat (von Anami):
ICH würde auch dazu schreiben, dass die Teile am 12.2. entsorgt werden.


Das habe ich bereits in dem Schreiben, dass allen Beteiligten am 07.01. zuging getan.
Ich habe allerdings innere Skrupel die Sachen danach wirklich zu entsorgen, nicht weil ich sie nicht endlich selber loswerden möchte, sondern, weil ich mich nicht strafbar machen möchte.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
eine rechtliche Belehrung, dass ich bei Diebstahl oder Verschmutzung auf Schadensersatz verklagt werde.

Ahnte ich es doch ...



Zitat (von Kathilein89):
Ich habe allerdings innere Skrupel die Sachen danach wirklich zu entsorgen

Aufgrund der bereits ergangenen Klageankündigung sollten da nicht nur innere Skrupel dran hindern ...



Zitat (von Kathilein89):
Aber reichen da nicht zwei Räumungsaufforderungen, die dann ohne Beantwortung verstrichen sind?

Nun, zum einen gab es ja eine Beantwortung und mangels Kenntnis des Wortlautes der Räumungsaufforderungen etc. kann man deren Wirksamkeit auch nicht diskutieren.



Zitat (von Kathilein89):
ICH hätte doch eine Liste mit ALL den Dingen, die übergeben werden und IHM gehören zu machen

Da sehe ich keinen Anspruch drauf.



Zitat (von Kathilein89):
es hätte eine korrekte Übergabe

Ich sehe auch keinen Anspruch auf eine "korrekte Übergabe" - was auch immer das sein mag ...
Einzig auf das bereitstellen zur Abholung hätte man Anspruch.
Im eigenen Interesse sollte man allerdings sowohl die Bereitstellung als auch die Abholung möglichst gerichtsfest dokumentieren.



Zitat (von Kathilein89):
am besten in meiner Wohnung

Darauf sehe ich auch keinen Anspruch.


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#9
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, zum einen gab es ja eine Beantwortung und mangels Kenntnis des Wortlautes der Räumungsaufforderungen etc. kann man deren Wirksamkeit auch nicht diskutieren.


Ja und nun habe ich trotzdem keine Antwort ob ich rein rechtlich gesehen die Sachen nach dem 11.02. (wenn eine Abholung nicht stattgefunden hat) trotz vorheriger Ankündigung auch wirklich entsorgen darf oder nicht.

Und es widerstrebt mir auch zu verstehen, was der Sinn dahinter ist, dass ich nach knapp einem Jahr plötzlich aufgefordert werde die Sachen herauszugeben, ich sie dann am nächsten Tag nach Absprache mit den Eltern direkt zur Verfügung stelle, sie dann NICHT abgeholt werden und ich stattdessen eine Rechtsbelehrung erhalte und auf meine Schreiben, die Sachen doch nun bitte endlich abzuholen, keine Reaktion mehr erfolgt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
nun habe ich trotzdem keine Antwort ob ich rein rechtlich gesehen die Sachen nach dem 11.02. (wenn eine Abholung nicht stattgefunden hat) trotz vorheriger Ankündigung auch wirklich entsorgen darf oder nicht.

Wenn sie herrenlos sind: ja.
Ansonsten: nein


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#11
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn sie herrenlos sind: ja.
Ansonsten: nein


Das hilft mir nicht sonderlich weiter. Herrenlos sind sie nicht, aber wann tritt die Gerichtsfestbarkeit ein, dass die Sachen dem Sperrmüll zugeführt werden können?

Gibt es da vergleichbare Urteile?

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#13
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Gar nicht.
Was an *nein* so schwer zu verstehn ist?


Was ist mit der Variante die Sachen den Eltern am 12.02. einfach vor die Tür zu stellen, zu Klingeln, und die Sachen als Übergeben zu erklären, sich umzudrehen und zu gehen?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Herrenlos sind sie nicht,

Dann gilt "nein".



Zitat (von Kathilein89):
aber wann tritt die Gerichtsfestbarkeit ein, dass die Sachen dem Sperrmüll zugeführt werden können?

Manche Sachen kann ich nicht nach vollziehen.

Die Eltern erklären das Beschädigung zur Schadenersatzklage führt. Womit sie Recht haben.
Wir erklären, das man fremdes Eigentum nicht zerstören darf (wobei man das eigentlich als Teil des Allgemeinwissen wissen sollte).
Man selbst kam schon zu der Erkenntnis, das man sie nicht wirklich entsorgen will, weil man sich nicht strafbar machen möchte.

Und dann kommt die Frage, wann man fremdes Eigentum zerstören darf ...


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Was ist mit der Variante die Sachen den Eltern am 12.02. einfach vor die Tür zu stellen, zu Klingeln, und die Sachen als Übergeben zu erklären, sich umzudrehen und zu gehen?

Auch eine Variante, aber mit diversen, hohen Risiken.
Zum einen müssten die Eltern dort sein.
Der Zustand und die Übergabe müsste möglichst gerichtsfest dokumentiert werden.
Die Eltern können die Annahme schlicht verweigern, dann ist die ganze Erklärung der Übergabe hinfällig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte das sie Sachen wegkommen. Auf welchem Weg auch immer. Ob in den Sperrmüll, verkauft oder zu ihm zurück, das ist mir völlig egal.

Ich habe in allen Schreiben an die Familie dir Entsorgung der Sachen angekündigt. Ist das nicht ehr unkritisch, wenn die Familie sich NICHT meldet und die Sachen dann auch wirklich entsorgt werden?
Ich sehe das rechtlich nicht problematisch. Sie kennen die Folgen, wenn die Sachen nicht abgeholt werden. Die Briefe sind definitiv zugegangen und eine Frist vom 07.01. bis 11.02. halte ich für Gerichtsfest, da die Abholung in der gleichen Stadt erfolgen soll.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Sippenhaft haben wir seit den Nazis nicht mehr, und das ist auch gut so. Die Verwandten müssen nichts tun, dürfen es ohne Vollmacht auch gar nicht. Du musst mit dem Ex kommunizieren und das wars. Vielleicht gibt es da ja einen Sozialarbeiter, der weiter hilft. Das wäre mein Ansatz auf Regelung der ganzen Sache.

wirdwerden

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#18
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1086 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Die letzte Frist läuft am 11.02. ab. Was mache ich dann? Kann ich die Sachen dann wegwerfen?


Bei einem Wert von ca. 250 Euro würde ich genau das mit dem Schrott machen, wenn die Frist verstrichen ist.


-- Editiert von User am 29. Januar 2023 10:45

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#19
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Ich sehe das rechtlich nicht problematisch.


Einige andere im Forum hier ja. Letztendlich sind Sie aber Erwachsen und müssen selber entscheiden. Einen Persilschein kann hier keiner ausstellen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Das hilft mir nicht sonderlich weiter.
Das ist hier nun mal so. Hier gibt es keine Rechtsberatung und auch MIT einer solchen weiß man nie, ob das dann wirklich weiterhilft oder einen schier endlosen Schwanz an Schriftverkehr und Stress und Nerven und Kosten nach sich zieht.
Du siehst es rechtlich nicht problematisch. Das ist dein gutes Recht, allerdings bist du vermutlich auch keine Juristin. Juristen o.s.ä. sehen vieles oft anders. Verstehste das?

Mal zum Vergleich:
Sehr häufig wird in Foren gefragt, was man tun solle, da Person X wegen xy mit Anwalt oder Klage droht, wenn man nicht dies&das tue/zahle/sende.
Dann werden von Usern Szenarien von A-Z dargestellt, was alles/was im schlimmsten Fall passieren könnte, weil es §§ gibt. Und auch Gerichte, deren Aufgabe es ist, über zB solche Klagen zu entscheiden. Was aber mit dem User und der angedrohten Klage in Sache xyz letztlich wirklich wird/was bei raus kommt--- wozu ein Fragesteller sich entscheidet, liest man in den seltensten Fällen.

Deshalb schrieb ICH, was ICH riskieren würde. Nachdem du nun auch den von dir geschätzten Wert genannt hast, würde ICH die Möbelteile nach dem 11.2. entsorgen und einer Klage gelassen entgegen sehen.
ICH würde jetzt die Teile fotografieren, damit man uU evtl. vllt. später den Zustand/Wert erkennt.

Das muss nicht das Richtige sein, aber ICH würde in diesem hier geschilderten Fall dieses Risiko eingehen.

Das nicht, weil ich Risiken liebe oder nur nicht betroffen bin, sondern weil ich Risiken und absehbare Folgen möglichst abschätze.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Ich sehe das rechtlich nicht problematisch.

Das ist Dein gutes Recht das ich Dir auch keineswegs absprechen will.



Wäre schön, wenn Du berichten würdest, wie es in der Zukunft damit weiter geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 109x hilfreich)

Bei mir war es ähnlich. Nach über 1 Jahr Trennung sollte ich ihm plötzlich seine restliche Sachen schicken (da waren sogar noch Unterlagen aus seiner Ausbildung dabei, alles in allem ca. 4-5 Umzugskartons voll). Er bestand darauf, dass ich verpflichtet sei, ihm alles zu schicken. Habe ihm erst mal erklärt, dass das Käse ist und dass er jederzeit seine Sachen abholen kann. Da er aber mittlerweile ca. 600 km entfernt wohnter, bot ich ihm, ihm alles auf seine Rechnung zu schicken. Wollte er nicht. Dann drohte er mir mit Polizei und Anwälten und letztendlich kam ich Nachrichten wie "Du willst doch sicher auch nicht, dass es blutig ausgeht?"...

Letzten Endes hatte ich von dem Heini die Nase voll, habe ihm einen Termin gesetzt (4 Wochen), wo er sich entscheiden soll, ob Abholung oder Übersendung auf seine Kosten, sonst würde ich es entsorgen. Nachdem wieder nichts kam außer Drohungen, habe ich echt den ganzen Mist weggeschmissen. Das war vor über 10 Jahren und ich habe ie wieder was von ihm gehört.

Ich persönlich als Laie würde also sagen, Du hast alles richtig gemacht. Wenn die Frist abgelaufen ist, schmeiß das Zeug weg. Irgendwann braucht man nämlich auch einen Abschluss von dem Ganzen.

Signatur:

"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was" sondern bei "So ist es"!"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gebe sehr gerne ein Update. Nachdem heute die eigentliche Abholung war und niemand erschienen ist, war ein Brief in meinem Briefkasten. Ich hatte nochmal an die Abholung erinnert und an entstehende Lagerkosten die ab dem 12.02. monatlich entstehen, da ich mich nicht strafbar machen werde und die Sachen einfach wegschmeiße (hatten wir ja bereits geklärt hier).
Dieser Brief wurde an mich zurückadressiert, nachdem er nachweislich mit Anschreiben bereits ankam. Auf dem Brief stand "Name geändert und wohnt hier nicht!!!". Das war definitiv seine Handschrift, die kenne ich.
Naja, nun werden die Sachen in die Gartenlaube verfrachtet und nächstes Jahr dann entsorgt. Ich denke, dann sollte auch gut sein.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Dieser Brief wurde an mich zurückadressiert, nachdem er nachweislich mit Anschreiben bereits ankam. Auf dem Brief stand "Name geändert und wohnt hier nicht!!!". Das war definitiv seine Handschrift, die kenne ich.

Brief nicht öffnen und gut aufheben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird noch wilder... langsam komme ich mir vor wie in einer schlechten RTL-Nachmittags-Sendung.

Ich habe, nachdem die Frist zur Abholung am 11.02. verstrichen ist von meinem Ex gestern eine Facebooknachricht erhalten, dass ich eine Anzeige wegen Unterschlagung bekommen werde, weil angeblich mehr als die genannten Dinge von ihm in meinem Besitz wären. Angeblich hätte er für alles Rechnungen und die Sache würde schon bei der Staatsanwaltschaft liegen. Auf erneute Nachfrage, wo deine Sachen nun hin sollen und was damit passieren soll, kam die Antwort "ich hole die Sachen nur, wenn du mir ALLE Sachen wiedergibst".
Ich bin völlig fassungslos und fühle mich langsam verarscht.

Eine Anzeige auf Unterschlagung ist doch nach der Zeit (immerhin jetzt ein Jahr) überhaupt nicht mehr möglich, oder liege ich falsch? Hätte ich dann nicht schon mal Post bekommen?

Die Sachen sind immer noch nicht weg, meine Wohnung ist zum 01.04. gekündigt und ich weiß nicht, was ich mit seinen Sachen jetzt machen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
dass ich eine Anzeige wegen Unterschlagung bekommen werde,
Also denkt er jetzt darüber nach, eine Anzeige zu erstatten. Das ist erlaubt, du weißt aber nicht, ob er es wirklich tut.
Zitat (von Kathilein89):
Angeblich hätte er für alles Rechnungen und die Sache würde schon bei der Staatsanwaltschaft liegen.
Da müsste er bereits eine Anzeige erstattet haben, denn vorher beschäftigt sich keine StA damit.
Dass er Rechnungen hat, kann ja sein. Na und?
Zitat (von Kathilein89):
meine Wohnung ist zum 01.04. gekündigt
Du könntest ihm noch mitteilen, dass du am xxDatum ausziehst und seine Möbel spätestens am 31.3. entsorgt werden
(oder eben zum nächstmöglichen Sperrmüll-Termin, denn du willst evtl. auch etliches eigenes loswerden?)

Du könntest seine FB-Nachricht auch komplett ignorieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Gibt es eigentlich irgendeinen Grund, dass man über jedes Stöcken springt das der Ex und seine Eltern hinhalten?


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#28
 Von 
guest-12317.03.2023 18:38:45
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gibt es eigentlich irgendeinen Grund, dass man über jedes Stöcken springt das der Ex und seine Eltern hinhalten?


Ich bin eigentlich im guten Hause aufgewachsen, ich habe nie Berührungen mit der Polizei oder Sonstigem gehabt, in jetzt fast 34 Jahren nicht. Ich habe schlichtweg Angst, wenn mir jemand mit einer Anzeige wegen Unterschlagung droht und von Jemand, der im Gefängnis sitzt und anscheinend in der Lage ist Facebook-Nachrichten zu schreiben, hab ich auch Angst und dem traue ich einiges zu. Er sitzt dort ein wegen Betrug, es wäre ein leichtes für ihn Belege zu fälschen, da kennt er sich wohl mit aus, wenn er 2 1/2 Jahre einsitzt.
Und wenn jemand Dinge nennt, die es in meinem Haushalt natürlich gibt (mein Staubsauger zB) und plötzlich meint es wären seine und er hätte Belege dafür, dann bekomme ich auch Angst, zumal ich die Rechnungen komischerweise Zuhause nicht mehr finden kann.


-- Editiert von User am 17. Februar 2023 21:10

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kathilein89):
Er sitzt dort ein wegen Betrug, es wäre ein leichtes für ihn Belege zu fälschen, da kennt er sich wohl mit aus, wenn er 2 1/2 Jahre einsitzt.

War denn auch Urkundenfälschung mit dabei bei dem Betrug?
Wenn er einsitzt, ist er wohl nicht so dolle in dem Bereich ...



Zitat (von Kathilein89):
und anscheinend in der Lage ist Facebook-Nachrichten zu schreiben

Wer die FB-Nachricht geschrieben hat, ist ungewiss ...



Zitat (von Kathilein89):
Ich habe schlichtweg Angst, wenn mir jemand mit einer Anzeige wegen Unterschlagung droht

Ich bin sicher, dass dies der Gegenseite bestens bekannt ist ...


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#30
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 160x hilfreich)

Ich selbst würde die Teile glaube mittlerweile entsorgen, bzw. eben spätestens zum Umzug.

Ich denke nicht, dass von dir erwartet werden kann, dass du eine größere Wohnung anmietest, um seine Sachen einzulagern. Es gab ja anscheinend Möglichkeiten zur Abholung, diese wurden aber nicht wahrgenommen.

Die Story macht eher den Eindruck, als es dem Ex weniger um die Möbel, sondern mehr um Provokationen geht. Das der unter den Vorrausetzungen tatsächlich klagt würde ich eher als Bluff einschätzen, da müsste er erstmal in Vorleistung für den Anwalt und die Gerichtskosten gehen. Es hört sich ja auch so an, als ob der derzeit andere Probleme hat, als eine Klage wegen paar alten Möbeln einzureichen.

Und wenn es ganz dumm läuft, dann muss man eben wirklich den Schaden (oder einen Teil) ersetzen, ich würde es in diesem Fall einfach drauf ankommen lassen. Das mag rechtlich vielleicht nicht der sinnvollste Weg sein, aber nach über einem Jahr "Theater" hätte ich genug und ich vermute, das wird sich sonst ewig bei euch hinziehen. Und wenn das mit den Möbeln geklärt ist, kommt vermutlich das Nächste...

Zitat (von Kathilein89):
Eine Anzeige auf Unterschlagung ist doch nach der Zeit (immerhin jetzt ein Jahr) überhaupt nicht mehr möglich, oder liege ich falsch? Hätte ich dann nicht schon mal Post bekommen?


Wenn er dich angezeigt hat / oder dich anzeigen möchte, kannst du das nicht verhindern. Im Normalfall würdest du Gelegenheit erhalten, dich dazu zu äußern. Man könnte auch nachfragen, ob eine Anzeige gegen einen vorliegt. Dann könnte man über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nachdenken.

-- Editiert von User am 18. Februar 2023 09:56

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