Exfreund geht nicht aus meiner Wohnung

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mila0108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Exfreund geht nicht aus meiner Wohnung

Guten Tag,
Mein Exfreund geht nicht aus meiner Wohnung raus. Ich stehe alleine im Mietvertrag und als wir uns kurze Zeit darauf trennten haben wir abgemacht,dass er bis die Kündigungsfrist abläuft dort wohnen bleibt und mir die Miete gib,da er sonst obdachlos wäre. Dies habe ich alles auch schriftlich bei Whatsapp. Nun meldet er sich nicht mehr und ich habe Angst vor ihm. Er hat einen Schlüssel zu meiner Wohnung und ich habe einen. Ich weiss jetzt nicht was ich tun soll. Auf Anrufe und SMS reagiert er nicht. Ich möchte,dass er mir die schlüssel zurück gibt und seine Sachen packt und geht habe aber Angst dass er die Wohnung verwüstet. Was soll ich jetzt tun und was habe ich für rechte?

LG Mila

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Er wohnt also NICHT mehr bei dir, sonst würdest du ihn ja erreichen?
Tausch doch die Schlösser aus und warte ab.

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#2
 Von 
Mila0108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein das ist meine zweitwohnung.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ja natuerlich! Sie warten den Moment ab wenn der Ex die Wohnung verlässt und tauschen das Schloss aus.

Zuvor sollten Sie aber sämtliche(!!) privaten Gegenstände Ihres Ex aus der Wohnung nehmen und ihm sagen, wo er die Sachen abholen lassen kann.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Sie warten den Moment ab wenn der Ex die Wohnung verlässt und tauschen das Schloss aus.
Diesen Ratschlag halte ich für völlig falsch denn:
Zitat (von Mila0108):
......haben wir abgemacht,dass er bis die Kündigungsfrist abläuft dort wohnen bleibt und mir die Miete gib,da er sonst obdachlos wäre
Die Fragestellerin wird gehörig Ärger bekommen wenn sie den Ex so einfach vor vollendete Tatsachen stellt und dieser dann in ein Hotel ziehen muss. Die Fragestellerin darf sich dann schon mal auf die Übernahme dieser Kosten einstellen.
Zitat (von Mila0108):
Nun meldet er sich nicht mehr....
Warum sollte er das auch tun? Warum sollte man sich noch mit der Ex befassen??? Es gibt keinen Grund dazu. Er wird bis zum Ende der Kündigungsfrist dort wohnen bleiben, die Miete überweisen und fertig.

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#5
 Von 
Mila0108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wird er eben nicht. Wir haben vereinbart, dass wir uns treffen und er mir die gibt. Er reagiert jetzt aber nicht mehr!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Und warum erzählst du solche "Kleinigkeiten" nicht schon direkt am Anfang?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Sie warten den Moment ab wenn der Ex die Wohnung verlässt und tauschen das Schloss aus.

Wenn der Ex clever war, dann hat er das Schloss schon längst getauscht.

Und da man offenbar einen Mietvertrag mit dem Ex abgeschlossen hat, könnte so eine "kalte Räumung" straf- wie zivilrechtlich unangenhem werden.


Man sollte überlegen hier einen Anwalt zu beauftragen, alleine dürfte man hoffnungslos überfordert sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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