Facebook Gruppe

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
_Bianca_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Facebook Gruppe

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mit helfen :)

Es gibt eine Facebook Gruppe, in dieser Gruppe geht es um das gleiche Thema wie hier, Recht. Es werden fragen gestellt und Mitglieder versuchen zu helfen, also wie hier eigentlich.

So jetzt hat ein Mitglied folgendes gepostet:

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Ist so eine Gruppe eine Rechtsdienstleistung ? Könnte mir das jemand erklären :)

LG
Bianca

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Das sind selbstverständlich keine Rechtsdienstleistungen. Um das abschließend zu brantworten müsste man sich das dort Geschriebene genau ansehen. Grundsätzlich wird man diese Frage aber verneinen können, zumal es dort vermutlich nur um fiktive Sachverhalte geht.
Insbesondere, wenn die Thematik der Gruppe sich eher im politische oder theoretische Probleme (Studium) dreht, liegtder Gedsnke an Rechtsdienstleistung fern.

Sie können ja auch nicht wissen, ob die Schreiber dort nicht doch ihre zwei Exmanen haben. Und selbst wenn nicht und dort Rechtsberatung vorliegt, interessiert sowas keinen Menschen, solange das keine unheimlichen Ausmaße annimmt.

In der Praxis ist das Netz voll von (auch individuell) zugeschnittener Rechtsberatung. Wie Sie schon sagen, auch hier! Das ist ebenso bedenklich wie diverse Gesundheitstipps, die eher aus Omas Haushaltsapotheke stammen. Besondere Bauchschmerzen bereitet es mir, wenn (was auch hier vorkommt) genaue Handlungsvorgsben gemacht werden, also zu Klagen geraten und der Rechtsmittelverzicht empfohlen wird, ohne dass auf die Bridanz und eventuelle Möglichkeit eines Rechtsanwalts verwiesen wird. Aber es bleibt dabei, dass sich daran niemand wirklich stört.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Das sind selbstverständlich keine Rechtsdienstleistungen.

Diese Aussage ist aufgrund der Sachverhaltsschilderung schlicht Unfug.



Zitat:
Ist so eine Gruppe eine Rechtsdienstleistung ?

Ohne die Gruppe und deren Inhalte genauer in Augenschein genommen zu haben kann das keiner seriös sagen.


Es kann durchaus sein, das der eine oder andere Beitrag problematisch und damit justiziabel ist.
Wenn das auf die überwiegende Mehrzahl der Beiträge zutrifft, würde das auch die Gruppe treffen.



Es ist jedoch durchaus zu beobachten, das Anwälte sich nicht daran stören wenn es etwas individueller wird, solange ein niedriger Streitwert vorliegt, insbesondere wenn der Aufwand von Antwort und Haftung im Missverhältnis zum Erlös stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
_Bianca_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fragen sind eigentlich wie hier.
Die Mitglieder tauschen sich untereinander aus.

Kann der Gruppenbetreiber auch zur Haftung gezogen werden ? Oder ist da jedes Mitglied für sich selbst verantwortlich ?

LG und Danke

0x Hilfreiche Antwort

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