Hallo,
ich habe folgendes Problem und weiss leider nicht, an welcher Stelle ich um Rat fragen kann.
Folgendes:
Seit Februar bin ich Mitglied in einem Fachschaftsrat an meiner Fachhochschule. Diese ist von der Satzung her dem Studentenrat unterstellt, in dem ich auch Mitglied bin.
Sowohl der Stundentenrat, als auch jeder Fachschaftsrat stellt einen Haushaltsplan auf und reicht diesen im Haushalt der Hochschule ein. Dieser wird dann geprüft und ggf. genehmigt und das entsprechende Gremium erhält Gelder.
Nun gabs es beim vorherigen Fachschaftsrat ein Problem mit veruntreuten Geldern und fehlende Belege, was mit dem Geld passiert ist. Das veruntreute Geld wurde zurückgezahlt, jedoch fehlen weiterhin Kontoauszüge, die von der Bank auch im nachhinein nicht neu gedruckt werden kann.
Die Hochschule hat nun infolgedessen den Haushalt zwar genehmigt und die Gelder überwiesen, jedoch nur bis zu einer gewissen Frist. Und uns beauftragt die fehlenden Unterlagen zu besorgen. So jetzt haben weder die alten Mitglieder irgendwelche Kontoauszüge, noch kann die Bank welche nachträglich neu drucken, da es alles länger zurückliegt.
Kann die Hochschule das einfach so bestimmen und die Gelder nach der Frist wiederverlangen, obwohl der Haushalt ansich ja genehmigt ist und wir quasi nachforschen müssen wo die Kontoauszüge sind? Oder herrscht dafür überhaupt irgendeine rechtliche Grundlage? An wen kann ich mich da wenden? Die Hochschule besteht auf eine Klärung der Ereignisse.
Vielen Dank
Fachschaftsrat begrenzt genehmigter Haushalt
quote:<hr size=1 noshade>noch kann die Bank welche nachträglich neu drucken, da es alles länger zurückliegt. <hr size=1 noshade>
Banken müssen Kontobewegungen eine gewisse Zeit speichern, daher wären diese auch reproduzierbar.
Über welchen Zeitraum reden wir?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Normalerweise können Banken Kontoauszüge für mindestens 10 Jahre rückwirkend erstellen.
Dafür verlangen sie allerdings im Regelfall happige Gebühren.
Es scheint mir mehr ein "nicht wollen" als ein "nicht können" zu sein.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
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Ich muss noch etwas weiter ausholen.
Es ist eigentlich noch nicht so lange her.
Dabei handelt es sich um die Jahre 2012/2013. Das Konto wurde vom damaligen Studentenrat wegen der Veruntreuung geschlossen. Ich gehe nochmal zur Bank und bestehe auf eine Kopie der Kontoauszüge.
Die Frist der Hochschule ist inzwischen abgelaufen. Es kam allerdings kein Schreiben, wo nach der Rückzahlung der Gelder verlangt wurde. Gibt es sowas wie einen fristgesetzen genehmigten Haushalt überhaupt? Ich dachte immer er kann entweder genehmigt werden oder eben nicht.
Aber über die Gelder kann nach der Frist nicht mehr verfügt werden oder? Also wären wir also quasi lahmgelegt.
Ich verstehe auch nicht, wieso sich die Hochschule nicht an den damaligen Fachschaftsrat wendet und wir ein komplett neuer sich um die Angelengenheit kümmern muss.
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