Fachspezifische Fremdsprachenausbildung notwendig für Juristen?

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung notwendig für Juristen?

Hallo.

Ich werde im nächsten Semester Jura studieren. Viele Universitäten bieten eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung an, die es hier an der Universität auch gibt. Viele Anwälte sprechen 3 oder mehr Sprachen wie ich gesehen habe und bieten sogar Rechtsberatung in vielen verschiedenen Sprachen an.

Macht das nun wirklich einen guten Juristen aus?

Um ehrlich zu sein bin ich nämlich kein großes Sprachtalent und würde daher von solchen fachspezifischen Fremdsprachenausbildungen ehr Abstand halten. Mir reichen da schon völlig die Pflichtvorlesungen in einer Fremdsprache die man innerhalb des Studiums besuchen und bis zum ersten Examina nachgewiesen haben muss...

Ich habe in der Schule natürlich Englisch, als zweite Fremdsprache Spanisch. Ich stehe in beiden Fächern 3, die ich mir auch schon sehr hart erarbeiten musste.

In Deutsch hingegen hatte ich über alle Schuljahre hinweg eine 1, so dass ich denke ich mit dem Verständnis von Gesetzestexten, Urteilen usw. keine großen Probleme haben werde.

Mir ist bekannt, dass man sich über vielerlei Wege von der Masse abheben kann, Prädikatsexamina, LL.M, Promotion usw, darüber muss man sich ja in einer Zeit in der auch viele Volljuristen arbeitslos sind schon so seine Gedanken machen...

Ich werde natürlich mein bestmögliches versuchen, aber es hat doch nicht unbedingt wirklich Sinn eine Fremdsprachenausbildung zu besuchen, wenn gerade hier meine Schwächen liegen oder?

Reicht es aus, wenn ein guter Anwalt später nur Deutsch und Schulenglisch spricht? Vielleicht wenn andere, wie die bereits augeführten Zusatzqualifikationen vorhanden sind oder zumindest eine von ihnen?

Würde mich vor allem über die Meinung der aktiven Anwälte bzw. Juristen hier im Forum freuen ;)

Danke!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

Reicht es aus, wenn ein guter Anwalt später nur Deutsch und Schulenglisch spricht?

Das ist wie in jedem anderen Beruf auch: die Frage ist, ob Sie es wirklich einmal brauchen.
Der Feld-Wald-Wiesen-Anwalt mit deutschen Mandanten und Fällen nach ausschließlich nationalem Recht wird kaum eine Fremdsprache benötigen.

Wollen Sie hingegen später mal Fälle von internationalem Wirtschaftsrecht bearbeiten, müssen Sie schon mindestens eine Fremdsprache (idealerweise noch eine zweite) verhandlungssicher beherrschen.

Es kommt also darauf an, in welcher Richtung Sie sich spezialisieren möchten.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Guten Tag,

ich selbst habe mehrere Fachspezifische Fremdsprachenausbildungen (FFA) im Bereich Jura studiert und kann Ihnen sagen, dass es Ihnen zusätzliche Fach- und Sprachkenntnisse gibt. Unbedingt notwendig ist dieses aber nicht. Es bietet halt eine zusätzliche Qualifikation, die aber nicht mit einer Promotion oder einem LL.M. gleichzusetzen ist. Aufgrund des Zeitaufwands für eine FFA von 4 Semestern sollte man sich überlegen, ob man darauf auch wirklich Lust hat. Desweiteren kommt es in der Praxis hauptsächlich auf die Examensnoten, Stationsnoten und Zusatzqualifikationen wie eine Promotion usw. an. Dieses ist natürlich auch abhängig davon, was man genau machen möchte. Sprachen allgemein, also unabhängig von einer FFA, insbesondere Englisch, sollte verhandlungssicher beherrscht werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich denke mal, die Fremdsprachenausbildung brauch man nicht unbedingt!

-- Editiert von jurafreak am 19.01.2006 15:05:14

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#4
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Antworten.

In welchen Bereich ich später mal gehen möchte ist jetzt natürlich noch schlecht zu sagen, schließlich liegen da ja zunächst noch einige Semester Grundstoff vor mir ;) Ich denke es wird sich im Laufe des Studiums zeigen, wohin meine Interessen gehen...

Ich bin mir bisher nur sicher, dass ich in jedem Fall als Rechtsanwalt arbeiten möchte. Das wäre schon mein Traumjob. Das kann ich auch sicher sagen, weil ich bereits über ein Jahr in einer Anwaltskanzlei als Praktikant gearbeitet habe.

Interessieren würden mich bisher aber hauptsächliche Bereiche, die mit nationalem Recht abzuhandeln sind und auch sicherlich in deutscher Sprache. Z.B. Arbeits-, Straf-, und Familienrecht. Interessant wäre natürlich auch der Bereich Recht der Neuen Medien, wobei mir klar ist, dass es hier auch verhäuft zu internationaler Korrespondenz kommen kann.

Englisch spreche ich verhandlungssicher, ich habe nur eigentlich absolut gar keine Lust an einer zusätzlichen Fremdsprachenausbildung.

Nur ich mache mir eben vorher schonmal Gedanken über die Marktsituation. Welche Zusatzqualifikationen ich erreiche ist natürlich auch noch kaum zu sagen. Ich weiss aber, dass der Markt mit Rechtsanwälten nicht gerade das ist was man zukunftssicher nennen kann und dass viele Volljuristen so in die ungewisse Selbstständigkeit getrieben werden...

Da Frage ich mich, ob ich später in einer Kanzlei einen Job finden werde, der auch meinen Interessen entspricht. Deshalb wollte ich diese Frage einfach mal in den Raum stellen, wie die anderen hier im Forum das ganze insbesondere mit der Fremdsprachenausbildung einschätzen.

Viele Grüße,

flo

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