Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Alkohol

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Alkohol

Hi...

Also kurz und knapp ein Kumpel von mir hat seinen Führerschein abgegeben und da er darauf hin aber erwischt wurde beim fahren auch noch mit Alkohol frägt er was Ihn erwarten könnte ( Dauer des Führerscheinentzugs etc) Blutabnahme ergab 1,2 Promille.
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten hoffe jemand kann helfen, den selbst die Polizei konnte nichts sagen.



-- Editiert von Moderator am 16.07.2019 14:06

-- Thema wurde verschoben am 16.07.2019 14:06

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Versuchs mal im Unterforum "Strafrecht"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Und der Kumpel ist wie alt und wie vorbestraft?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Wann und warum hat er den Führerschein abgeben müssen?

Was genau ist passiert? Wie und warum kam es zur Kontrolle?

-- Editiert von Demonio am 16.07.2019 14:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Ratlos87):
Also kurz und knapp ein Kumpel von mir hat seinen Führerschein abgegeben und da er darauf hin aber erwischt wurde beim fahren auch noch mit Alkohol

Zur Klarstellung: er ist ohne Fahrerlaubnis und besoffen erwischt worden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Ratlos87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wurde geblitzt deswegen musste er Ihn abgeben!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn Du vernünftige Antworten haben möchtest, dann solltst Du alle Rückfragen beantworten. Die uns vorliegenden Infos sind doch sehr ungenau.

Grobe Prognose für einen erwachsenen Ersttäter: Geldstrafe in Höhe von ca. 50 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 12, eher 15 Monate. Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragt werden. Es ist duchaus wahrscheinlich, dass vor Neuerteilung eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung zu bestehen sein wird. Ohne gründliche Vorbereitung wird die MPU nicht zu bestehen sein. Mit der Vorbereitung kann man sofort beginnen. Abstinenznachweise sind nicht erforderlich.

2x Hilfreiche Antwort

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