Hi...
Also kurz und knapp ein Kumpel von mir hat seinen Führerschein
abgegeben und da er darauf hin aber erwischt wurde beim fahren auch noch mit Alkohol frägt er was Ihn erwarten könnte ( Dauer des Führerscheinentzugs etc) Blutabnahme ergab 1,2 Promille.
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten hoffe jemand kann helfen, den selbst die Polizei konnte nichts sagen.
-- Editiert von Moderator am 16.07.2019 14:06
-- Thema wurde verschoben am 16.07.2019 14:06
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Alkohol
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Versuchs mal im Unterforum "Strafrecht"
Und der Kumpel ist wie alt und wie vorbestraft?
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Wann und warum hat er den Führerschein abgeben müssen?
Was genau ist passiert? Wie und warum kam es zur Kontrolle?
-- Editiert von Demonio am 16.07.2019 14:25
ZitatAlso kurz und knapp ein Kumpel von mir hat seinen Führerschein abgegeben und da er darauf hin aber erwischt wurde beim fahren auch noch mit Alkohol :
Zur Klarstellung: er ist ohne Fahrerlaubnis und besoffen erwischt worden?
Er wurde geblitzt deswegen musste er Ihn abgeben!
Wenn Du vernünftige Antworten haben möchtest, dann solltst Du alle Rückfragen beantworten. Die uns vorliegenden Infos sind doch sehr ungenau.
Grobe Prognose für einen erwachsenen Ersttäter: Geldstrafe in Höhe von ca. 50 Tagessätzen, Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 12, eher 15 Monate. Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragt werden. Es ist duchaus wahrscheinlich, dass vor Neuerteilung eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung zu bestehen sein wird. Ohne gründliche Vorbereitung wird die MPU nicht zu bestehen sein. Mit der Vorbereitung kann man sofort beginnen. Abstinenznachweise sind nicht erforderlich.
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