Fahrpreisnacherhebung - Was kann ich tun, um das endlich abschließen zu können?

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrpreisnacherhebung - Was kann ich tun, um das endlich abschließen zu können?

Hallo,
Ich habe folgendes Problem mit der DB:
Im November 2010 hatte ich meine Portemonay zu hause vergessen, fuhr aber ohne es zu wissen wie jeden Tag mit dem Zug von Leipzig nach Halle. Ich besitze dafür eine Abokarte der lvb mit zone 163,162 und 110, sowie ein semesterticket mit den Zonen 210 und 225(ich bin student). Habe also für die Hinfahrt und Rückfahrt(ohne Geld konnte ich kein Ticket kaufen) eine Fahrpreisnacherhebung bekommen. Laut den Beförderungsbedingungen kann man sein gültiges Ticket nachreichen und so wird der Betrag auf 7 euro erlassen. Habe ich alles per Internet gemacht, da es als möglichkeit angeboten wird.
Inzwischen nach einigem Briefwechsel besteht die DB immer noch auf ihre Forderung von 40 euro pro FN. Die DB begründet das damit, dass mir Zone 225 fehle, die ja aber auf dem Semesterticket vorhanden ist.
Im letzten Brief wurde auch darunter geschrieben, dass weitere Korrespondez als gegenstandslos betrachtet wird und nicht mehr geantwortet wird.
Ich habe dennoch die FN weiterhin reklamiert, wieder über Internet(E-mail), da man mir in den Reisezentren angeblich nicht weiterhelfen könne.
Ehrlich gesagt, weiß ich jetzt aber nicht wie ich damit weiterverfahren soll. Ich befürchte, dass man mir wirklich nicht mehr antworten wird und höchstens Mahnungen schickt. Was kann ich tun, um die FN endlich abschließen zu können?
(Ich werde nicht dafür bezahlen, da ich ein persönliches Ticket nachweisen kann)

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Habe ich alles per Internet gemacht, da es als möglichkeit angeboten wird.

Welche Beweise des Zugangs existieren denn eigentlich dafür?



Beim erstenmal könnte man ja noch von einem Versehen ausgegehen (obwohl das juristisch irrelevant ist).
Das 2. Mal - da kann man eigentlich nur den Kopf schütteln - war vorsätzlich.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kontakt wird ja nicht bezweifelt, im Gegenteil man ist darauf eingegangen, man hat auch 4 von 5 Zonen anerkannt, nur eben eine nicht, warum auch immer.

Vorsatz von der DB?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso: Nein!
also sicherlich vorsatz in einem gewissen sinne, aber was soll man machen ohne geld und fahrschein in einer anderen stadt? ich lebe in Leipzig und studiere in Halle. Wie sollte ich nach hause kommen, wenn ich nichts mit hatte? etwa laufen? bei der Strecke ein bisschen wahnwitzig oder...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
man hat auch 4 von 5 Zonen anerkannt, nur eben eine nicht, warum auch immer.

Hat die Bahn sich dazu geäußert?

Das Ticket mal gründlich geprüft,ob da nicht Ausnahmen gelten?



quote:
Wie sollte ich nach hause kommen, wenn ich nichts mit hatte?

Geld leihen? Von jemandem Geld schicken lassen? Trampen?

Im Grunde ist es dem Gesetzgeber egal, wie DU DEIN Problem löst. Es wäre jedenfalls kein Freibrief für eventuelle Straftaten.

Deshalb gibt es auch keinen Freispruch für Bankräuber die damit Schulden bezahlen wollten ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ich habe nicht verlangt, dass man mich "freispricht", ich sehe ein, dass das eigenes verschulden ist und habe auch die Gebühr bezahlt, die für vergessene Tickets anfällt. Aber ich werde ja wohl auch nur dafür bezahlen, wenn es so doch in den AGB steht und rechtlich geregelt ist.
ich zahle schließlich genug jeden Monat.

Und nein die DB äußert sich nicht dazu, egal was ich hingeschrieben habe, es kam jedesmal nur ein Brief zurück, dass die Forderungen bestehen bleiben und ich zahlen soll.

Mein Ticket war da komplett gültig, ist es immer noch, und zwar ohne Ausnahmen. Es wird auch nie weiter darauf eingegangen, weshalb die Zone mir Fehle, obwohl ich nun sogar schon die Rechnung dafür vorgezeigt habe.

-- Editiert am 11.05.2011 08:16

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also ich kann hier nur eine Vorsätzliche Vertragsverletzung sehen.

Denn ein erschleichen von Dienstleistung liegt ja nicht vor; da ja die Fahrten nachweislich bezahlt worden sind.

Somit hat der Thread Eröffner nur vorsätzlich gegen den Beförderungsvertrag verstoßen und ist ohne gültiges Ticket angetroffen worden.

Hier seitens der DB ein Fass aufzumachen ist Typisch für den Laden. Jeder andere würde die Füße still halten, wenn er im Glasshaus sitzt.
Denn wie oft fallen vorsätzlich Züge aus, ohne das dies zu einem Entschädigungsanspruch führt.

Da sowohl der § im Stgb als auch das Recht zur Fahrgeldnacherhebung aus Zeiten stammen, in dem man aktiv einen Schaffner täuschen musste. Siehe auch OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08 .

Somit kommt es nun auf dich an, was dir deine Zeit wert ist.

Du zahlst alles, und hast deine Ruhe.

Du zahlst nichts, dann kommt irgendwann Post aus Baden Baden.
Meine Erfahrung mit Baden Baden ist, das man dort nun immer wieder um eine original für deinen Fall unterschriebene Vollmacht bitten kann. In der Form, ich würde mich Ihnen gegenüber gerne Äußern bitte legetemieren sie sich.
Du wirst meiner Erfahrung nach dort immer wieder eine Kopie einer allgemein gehaltenen Vollmacht bekommen.
Irgendwann kann das ganze dann in die Verjährung laufen.

Wie gesagt, das ist meine Erfahrung, ich möchte jedoch kein Gewähr dafür abgeben, dass das bei dir genauso läuft.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Der Kontakt wird ja nicht bezweifelt, im Gegenteil man ist darauf eingegangen, man hat auch 4 von 5 Zonen anerkannt, nur eben eine nicht, warum auch immer.

quote:
die DB äußert sich nicht dazu, egal was ich hingeschrieben habe,

quote:
Mein Ticket war da komplett gültig, ist es immer noch, und zwar ohne Ausnahmen.

Da würde ich persönlich die Angelegenheit notfalls gerichtlich klären lassen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

naja was heißt "was mir meine zeit wert ist"
ich habe jedenfalls nicht zu viel geld, dass ich einfach mal so 70 euro verschenke....

aber wie sollte es verjähren, wenn die aangeblichen ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden?

was meintest du genau mit der vollmacht? habe bisher nichts von einer vollmacht gelesen/gehört.

gerichtlich würde ich nun lieber vermeiden wollen...

-- Editiert am 11.05.2011 21:57

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo paulysoo,

quote:
was meintest du genau mit der vollmacht? habe bisher nichts von einer vollmacht gelesen/gehört.
Lifeguard meint zu wissen (ich kann das nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren), dass die DB für solche Sachen ein Inkassounternehmen o.ä. beauftragt, welches in Baden Baden sitzt.
Und dieses Unternehmen muss sich legitimieren, solange das nicht geschieht, wären Mahnungen etc. von dort unberechtigt. Eine solche Legitimation muss im Original vorgelegt werden, eine Kopie reicht nicht aus. Solange du nun diese Vollmacht nicht erhalten hast, kann dir eigentlich nichts passieren.
Zu der gleichen Vorgehensweise (pochen auf eine Vollmacht) wird auch immer wieder bei Abmahnanwälten geraten. Und da das in der Regel Massensachen sind, wäre es für den Geschädigten wohl zu aufwändig, wegen jedem einzelnen Fall eine Vollmacht zu schreiben. Ergo wird es nicht weiter verfolgt, so zumindest die Hoffnung.

quote:
gerichtlich würde ich nun lieber vermeiden wollen...
Imho ist es hier eher umgekehrt, die DB sollte ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen. Und ich denke, soweit werden die es auch nicht kommen lassen.
Vorausgesetzt natürlich, du bist wirklich im Recht (also alle Karten sind personalisiert und waren auch - nachweislich - schon am betreffenden Tag in deinem Besitz).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, danke.

Meine Karten sind personalisiert und sind schon weitaus früher bis zum heutigen Tag in meinem Besitz.

Von einem Inkasso Unternehmen habe ich bisher nichts gehört, habe bisher nur Kontakt mit der DB gehabt.
Ich wollte allerdings auch nicht abwarten und passieren was kommt, sondern das ganze mal zum Abschluss bringen. Leider fühlen sich aber alle persönlichen Ansprechpartner nicht zuständig für einen, wie z.B. die Reisezentren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das deckt sich leider auch mit meiner Erfahrung, daß bei denen nie jemand zuständig ist.

Standard Prozedure wie ich die kenne ist, das du bald Post von einem Inkasso bekommst.Wie auch rekoner schreibt, braucht man hier wenig machen, bis eine Vollmacht vorliegt.

Nur auf einen Mahnbescheid muss man reagieren, und zwar mit Wiederspruch.

Somit hast du leider 3 Wahlmöglichkeiten.

1 Du zahlst, und hast deine Ruhe.
2 Du sitzt es aus. Hier kann jedoch immer was vom Gericht kommen in den nächsten 3,5 Jahren.
Die Verjährung sollte am 31.12.2014 eintreten. Solange die sich nicht legetimieren, wird diese auch nicht gehemmt.
3 Du reichst von dir Klage ein, dass die Vorderung unbegründet ist. Ist die Klage durch, hast du Rechtsicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
paulysoo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es kann doch nicht sein, dass die lieber ein Gerichtsverfahren bezahlen wollen statt mal in einen Vernünftigen Dialog mit mir zu treten?!

Könnte den die DB auch noch weitere Gründe hervorbringen, also im nachhinein und rechtsgültig, wesahlb ich zahlen müsste?
(ich wüsste keinen, aber man weiß ja nie)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen