Fahrpreisnacherhebung - Monatskarte vergessen

12. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard Fuchs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrpreisnacherhebung - Monatskarte vergessen

Die Fahrpreisnacherhebung ist sicher nötig, um tatsächlichen Schwarzfahrern Einhalt zu gebieten. Allerdings macht es sich die DB oft auch sehr leicht. Man muß auch mal über die Pflichten der DB reden. Eine ordnungsgemäße Fahrkartenkontrolle ist sicher Aufgabe der DB. Die Bestellung der Monatskarten passiert auf elektronischem Weg und ist damit gespeichert. Wenn man mal die Monatskarte zu Hause auf dem Küchentisch vergessen hat ist dies vielleicht ein Inditz für´s Schwarzfahren. Die DB muß aber sicher Ihre Möglichkeiten der Fahrkartenkontrolle besser ausnutzen. Hat man einen Ausweis dabei ist es sicher möglich den Besitz einer Monatskarte zweifelsfrei und gebührenfrei online festzustellen. Wenn ich mal keinen Führerschein dabei habe dann ist das ja auch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis.Schwieriger ist es in unserem Fall.Ich hatte das übertagbare Monatsabo vergessen. Damit ist immer das erhöhte Beförderungsentgelt fällig, weil ja zum Zeitpunkt der Kontrolle eine andere Person damit fahren könnte. Ich meine, dass das rechtlich nicht haltbar ist, weil die Beweispflicht bei der Bahn liegt. Sie muss im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung wissen, wer in ihren Zügen sitzt. Hat jemand Erfahrung damit, insbesondere über die Pflichten der Bahn ?

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"Reinhard"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sie muss im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung wissen, wer in ihren Zügen sitzt.

Muß sie? Plädieren Sie für die Totalüberwachung?

Ich meine, dass das rechtlich nicht haltbar ist, weil die Beweispflicht bei der Bahn liegt.

Wenn Sie gegen die AGB verstoßen und diese der Inhaltskontrolle der §§307 ff. BGB standhalten (wovon ich mal ausgehe), hat sich das mit der Beweislast.

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#2
 Von 
Reinhard Fuchs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß sie? Plädieren Sie für die Totalüberwachung?

Im Flugzeug ist es auch nicht anders, sonst sicher nicht. Ein einziges Telefonat, gern auch mit meinem Handy, hätte klären können, ob eine Monatskarte existiert. Man hat den Eindruck es geht hier gar nicht um Klärung, sondern nur um Abzocke. Furchtbares Wort, aber es paßt hier.



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"Reinhard"

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#3
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)


... und wie stellen Sie sich das mit dem Telefonieren in der Praxis vor?

In 10 Minuten ist die S-Bahn quer durch Frankfurt gefahren. Und bei ca. 5 Minuten für die Kontrolle und das geforderte Telefonat kann Johnny Controletti nur zwei Fahrgäste näher überprüfen - meine Meinung: unpraktikabel.

Einfacher: die Monatskarte immer einstecken.

PS Bei dem RMV ist es so, dass man beim Nachreichen der Monatskarte 3/4 vom zusätzlichen Beförderungsgeld "geschenkt" bekommt.

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#4
 Von 
Reinhard Fuchs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

... und wie stellen Sie sich das mit dem Telefonieren in der Praxis vor?

Ein Telefonat dauert weniger lang, als solch einen gelben Zettel auszufüllen. Und wenn man keinen Ausweis dabei hat, dann wird die Polizei geholt. Das dauert dann natürlich noch länger. Wir sind alles Menschen, die einmal im Jahr ihren Geldbeutel bzw. Monatskarte vergessen dürfen. Gott sei Dank sind wir keine Maschinen. 7,-- € Bearbeitungsgebühr ist ok., 40,-- € völlig inakzeptabel.

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"Reinhard"

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#5
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

quote:
Wir sind alles Menschen, die einmal im Jahr ihren Geldbeutel bzw. Monatskarte vergessen dürfen.


In welchem Gesetz steht das denn ???

Wenn sie sich nicht an die Spielregeln halten, dürfen sie nicht mitspielen(mitfahren). Warum soll der Verkehrsunternehmer für ihre Vergesslichkeit in die Pflicht genommen werden ????? Seltsame Logik ....

Niemand zwingt sie die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, sie können auch mit dem Fahrrad fahren, ist auch gesünder, bekommt der Kopf wieder mehr Sauerstoff ... dann vergißt man auch die Monatskarte nicht mehr :)

-- Editiert von Leon6 am 13.11.2006 10:26:10

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich halte die Praxis mit den 40€ für rechtlich nicht haltbar.

Denn, wenn die Fahrkarte nicht dabei war, so hat man im deutschen Recht doch das Nachbesserungsrecht. Und die 40€ sind ja rein zivil / vertragsrechtlicher Natur.
Hinzu kommt, daß das vergessen, wohl eine fahrläßige Handlung darstellt. Da es im Umkehrschluss das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast keine Rechte bei Fahrläßiger Handlung einräumt, kann man diesen Teil der AGB meiner Meinung nach in die Tonne treten.
Oder wie sieht es mit der Haftung bei Verspätung aus, welche letzten Studien nach zu urteilen 80% vom Verkehrsunternehmen zu verantworten ist.
Aber auch Vertragrechtlich kommt man mit dem Irrtum wieder aus der Geschichte wieder raus.

Mit Betreten des Busses aktzeptierst du ja die Beförderungsbedingungen. Du gehst jedoch davon aus, daß Du deine Karte in der Hosentasche hast. Du hast nicht vor die 40€ zu bezahlen. Oder wärst du in den Bus gestiegen, wenn du davon ausgegangen bist, hierfür 40€ zu zahlen. Also anfechtung wegen Irrtum.
Hier kann dir nun der Verkehrsunternehmer den Extraaufwand in Rechnung stellen, der i.d.r. 5€ - 10€ Beträgt.

Verklagt dich der Verkehrsunternehmer, so muss er nachweisen, daß die Monatskarte von die absichtlich vergessen, bzw böswillig verliehen worden ist; sonst fällt er hinten runter.

Da jedoch viele Verkehrsunternehmen Städtisch sind, und manche Richter deren Position stärken möchte, kann es jedoch passieren, daß der Verdachtsmoment ausreicht, die Karte nicht dabeizuhaben.

Wie gesagt, auf hoher See und vor Gericht ...

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#7
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich hab den Eindruck dass hier etwas vergessen wird.

Die 40€ sind nur dann voll fällig, wenn man tatsächlich keine Fahrkarte hat.
Kann man nachweisen, dass man zur Zeit, als die Fahrt ohne Fahrschein war, im Besitz einer (nicht übertragbaren) Fahrkarte war, wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Das kann man doch wohl fürs Vergessen in Kauf nehmen. ;)

Gruß Holger

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

so hat man im deutschen Recht doch das Nachbesserungsrecht

Unsinn. Das hat der Verkäufer einer Sache bei Gewährleistungsansprüchen.

Da es im Umkehrschluss das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast keine Rechte bei Fahrläßiger Handlung einräumt

Unsinn. Es gibt im deutschen Recht keine 'unclean hands'.

Also anfechtung wegen Irrtum.

Unsinn. Über welche Willenserklärung soll der Fahrgast denn im Irrtum gewesen sein? Im übrigen wäre 'ich dachte, ich hätte eine Karte' höchstens ein unbeachtlicher Motivirrtum.

so muss er nachweisen, daß die Monatskarte von die absichtlich vergessen, bzw böswillig verliehen worden ist

Unsinn. Die AGB sind doch eindeutig.

und manche Richter deren Position stärken möchte, kann es jedoch passieren, daß der Verdachtsmoment ausreicht, die Karte nicht dabeizuhaben

Doppelplusunsinn. Wollen Sie jetzt mit Ihren hanebüchenen Argumenten auch noch behaupten, es werde in so einer Situation bewußt das Recht gebeugt, nur weil die Rechtslage nicht mit Ihren seltsamen Vorstellungen übereinstimmt?

Sorry, aber selten so viel Müll in einem Posting gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Reinhard Fuchs
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab den Eindruck dass hier etwas vergessen wird.

Die 40€ sind nur dann voll fällig, wenn man tatsächlich keine Fahrkarte hat.
Kann man nachweisen, dass man zur Zeit, als die Fahrt ohne Fahrschein war, im Besitz einer (nicht übertragbaren) Fahrkarte war, wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Das kann man doch wohl fürs Vergessen in Kauf nehmen.

Gruß Holger

Hallo Holger,
dein Eindruck ist leider falsch. Weil es sich um eine übertragbare Monatskarte handelt und zu dieser Zeit ja irgendjemand damit fahren könnte, sind die 40,-- € auf jeden Fall fällig. Nur sagt einem das ja keiner vorher.

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"Reinhard"

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#10
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Deswegen hatte ich ja den Teil in Klammern! :)

Klar, man müsste schon beweisen können, dass niemand in der fraglichen Zeit mit einer übertragbaren Karte gefahren ist.
Kann man das, so sind die 40€ auch wieder nicht fällig.

Ansonsten wars einfach Pech.

Gruß Holger

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