Guten Morgen,
ist eine Fahrpreisnacherhebung in nachfolgendem Fall gerechtfertigt?
Fahrkarte am SB-Automat gezogen und mit EC Karte bezahlt. Den Ausdruck im Ausgabeschacht gegriffen und verstaut. Fahrt in S-Bahn angetreten. Fahrausweiskontrolle fand statt. Ich muss auf dem Weg zur Bahn den Fahrausweis verloren haben. Ich konnte lediglich den vom SB-Automat ausgedruckten Zahlbeleg/Quittung vorweisen. Der Kontrolleur stellte eine Fahrpreisnacherhebung aus und empfahl mir den Sachverhalt, nach Posteingang der Zahlungsaufforderung zu schildern. Noch bevor eine solche Post bei mir einging, habe ich den Fall mit allen Zahlungsbelegen und Kopie des Kontoauszuges proaktiv
bei DB Vertrieb geschildert. Leider besteht die DB auf das erhöhte Beförderungsentgeld von Euro 60,-
Meine Frage: ist ein erneuter Widerspruch erfolgversprechend? ich kann die Bezahlung der Nutzung des Transportmittels mit Quittung und Kontoauszug nachweisen. Die aufgedruckten Zeiten des Kaufes sind auf Quittung und auf Wertstellung auf Kontoauszug nahezu identisch.
Danke und viele Grüße
Joachim
-- Editier von Dasdarfdochnichtwahrsein am 13.03.2017 09:46
Fahrpreisnacherhebung berechtigt?
13. März 2017
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Frage vom 13. März 2017 | 09:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrpreisnacherhebung berechtigt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. März 2017 | 10:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Flo Ryan,
ist der Beleg auf dem Kontoauszug und der Belastung des Fahrpreisentgeldes kein Beweis dafür, dass ich den Fahrausweis
tatsächlich gekauft habe? Tatsache ist allerdings, dass ich den Fahrausweis nicht vorzeigen konnte.
Übrigens habe ich die Hinfahrt zum Flughafen ebenfalls mit EC bezahlt, beide Belastungen standen schön ordentlich unter einander.
VG Joachm
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#3
Antwort vom 13. März 2017 | 11:06
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Dafür, dass Du ihn gekauft hast schon.
Nur nicht für wen. Hat Flo Ryan Dir aber auch schon geschrieben.
Du kannst die Fahrkarte ja auch für einen Freund gekauft haben. Der fährt mit der Fahrkarte und Du mit dem Kontoauszug...
#4
Antwort vom 13. März 2017 | 11:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
das leuchtet ein.
Danke nochmal und Grüsse
Joachim
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