Fahrrad in der Firma

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
trapo02
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad in der Firma

Hallo Profis :-)

Meinem Arbeitskollegen ist in der Firma sein Abgeschlossenes Rad geklaut worden. Das Rad stand im Fahrradständer auf dem umzäunten Gelände. Allerdings kann im Prinzip jeder durch´s Tor zu den Fahrrädern, da das Tor nicht gesondert bewacht ist. Hab mein Rad heute erstmal sicher angekettet *G*

Hat mein Kollege Anspruch auf Ersatz des Rades? Oder ist das persönliches Pech?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

quote:
Hat mein Kollege Anspruch auf Ersatz des Rades?

Natürlich hat er ein Anrecht darauf. Er kann seine Ansprüche gegenüber dem Dieb geltend machen.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Falls vorhanden kann er auch bei der Hausratversicherung nachfragen, wenn Fahrraddiebstahl mitversichert wurde.

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
trapo02
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Jungs *g*

Also muß die Firma nix ersetzen nehme ich mal an..

schade eigentlich ^^

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Also muß die Firma nix ersetzen<<

Seltsamer Gedanke...Wieso sollte sie?

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Stimme @epoeri zu. Wenn dein Auto vom Firmenparkplatz geklaut wird, dann kommst du doch auch nicht auf die Idee, deinen Arbeitgeber auf Ersatz zu 'verklagen'.

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#7
 Von 
trapo02
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, wir als doofe Fahrer dachten das es auf einem umzäunten Gelände vielleicht etwas anderes wäre als wenn mir jemand das Rad mitten in der Stadt klaut

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#8
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
naja, wir als doofe Fahrer dachten das es auf einem umzäunten Gelände vielleicht etwas anderes wäre als wenn mir jemand das Rad mitten in der Stadt klaut

Ein Polizist erklärte mir mal, dass es sich dann um schweren Diebstahl handeln würde, wenn der Dieb z.B. ein verschlossenes Tor oder einen Zaun überwinden müsste um zu seinem Diebesgut zu gelangen. Das wäre dann m.E. der einzige Unterschied: einfacher Diebstahl zu schwerem Diebstahl

-----------------
"Scientia potentia est."

-- Editiert von was weiß ich? am 26.01.2008 15:55:53

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Wenn das Fahrrad in einem Keller steht, der nur mir zugänglich ist, dann zahlt die Hausrat auch ohne zusätzlich Fahrradversicherung. Dies ist hier aber nicht der Fall.

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