Fahrzeug unterschlagen

21. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 182x hilfreich)
Fahrzeug unterschlagen

Folgender Fall:

Person A lebte mit B in einer Partnerschaft (keine Ehe).
A hat B während der Partnerschaft die Nutzung des PKWs von A gestattet, nach der Trennung hat B das Auto einfach mitgenommen und rückt es nicht mehr raus.
Fahrzeugbrief hat B auch mitgenommen, alles andere hat A noch.
Die Versicherung kann nicht abgemeldet werden, da dazu die kennzeichen gebraucht würden, die Polizei kann auch nicht helfen.
Wie geht man da vor? B kann sich doch nicht einfach das Auto unter den Nagel reissen?? er hat sogar schon strafzettel verursacht (falshcparken) die A bezahlen musste ...


m.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Erstatte doch eine Diebstahlanzeige: PKW und Brief wurden durch einen entfernten Bekannten entwendet. Diese Anzeige wird die Polizei aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 182x hilfreich)

aber das stimmt doch nicht!ein diebstahl ist es doch nicht!
ausserdem weiß die polizei ja schon, wie es wirklich ist!

kann man denn nichts machen? Den wagen durch den Gerichtsvollzieher abholen lassen?
Man kann das Auto nichtmal abmelden ...

m.

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Melde den Fahrzeugbrief beim Straßenverkehrsamt verkoren und lass dir einen Ersatzbrief ausstellen. Ist der Wohnort von B bekannt? Wenn nicht, versuch es übers Einwohnermeldeamt. Und dann die Kennzeichen abholen...

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 182x hilfreich)

das mit dem fahrzeugbrief ist ein guter tipp...
allerdings sind zum abmelden ja auch die kennzeichen notwendig??

der wohnort von b ist bekannt, aber er parkt das auto immer an einem unbekannten ort, vermutlich in der Garage seines kumpels...

>abholen< ist leider nicht so einfach, freiwillig rückt B die Kennzeichen nicht raus ...

gibt es denn keine möglichkeit hier wenigstens die Abmeldung schnell durchzusetzen?

m.



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#5
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)
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#6
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 182x hilfreich)

also erstens war person A (eine freundin meiner mutter) schon bei der polizei, welche ihr sagte, da sie das auto irgendwann mal freiwillig übergeben hat, kann sie da nichts machen...

zweitens wer ist genau der >berechtigte< ?
und wie wird das aussehen? man kann den typen dann zwar bestrafen lassen, wenn er mit dem auto fährt (und man das nachweisen kann) aber zur herausgabe des autos selbst zwingt man ihn dadurch auch nicht ...

also ich habe das gefühl, dass hier die polizei mal wieder quatsch erzählt hat! Ich muss mir doch irgendwie mein Auto wiederholen können!?

m.

-- Editiert von miad am 22.07.2005 12:35:10

-- Editiert von miad am 22.07.2005 12:38:32

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#7
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Strafanzeige wegen unbefugtem Gebrauch (und Unterschlagung (Brief/Auto))...

Zivilrechtliche Klage auf Herausgabe Auto und Brief...

Beweisproblematik nun mal beiseite gelassen...

S.

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#8
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 182x hilfreich)

danke, gibt´s denn keinen abgekürzten zivilrechtlichen Weg? Wie z.B. ein Mahnverfahren für Sachen oder so? Ich denke mal, dass B den Anspruch ansich nicht leugnen würde ... zumindest nicht einer offiziellen stelle gegenüber...

ist B eigentlich für die Zeit der Unterschlagung Schadenersatzpflichtig? Ich meine z.B. die Strafzettel und Versicherungsbeiträge, Steuer etc. ?

m.

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