Folgender Fall:
Person A lebte mit B in einer Partnerschaft (keine Ehe).
A hat B während der Partnerschaft die Nutzung des PKWs von A gestattet, nach der Trennung hat B das Auto einfach mitgenommen und rückt es nicht mehr raus.
Fahrzeugbrief hat B auch mitgenommen, alles andere hat A noch.
Die Versicherung kann nicht abgemeldet werden, da dazu die kennzeichen gebraucht würden, die Polizei kann auch nicht helfen.
Wie geht man da vor? B kann sich doch nicht einfach das Auto unter den Nagel reissen?? er hat sogar schon strafzettel verursacht (falshcparken) die A bezahlen musste ...
m.
Fahrzeug unterschlagen
Erstatte doch eine Diebstahlanzeige: PKW und Brief wurden durch einen entfernten Bekannten entwendet. Diese Anzeige wird die Polizei aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
aber das stimmt doch nicht!ein diebstahl ist es doch nicht!
ausserdem weiß die polizei ja schon, wie es wirklich ist!
kann man denn nichts machen? Den wagen durch den Gerichtsvollzieher abholen lassen?
Man kann das Auto nichtmal abmelden ...
m.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Melde den Fahrzeugbrief beim Straßenverkehrsamt verkoren und lass dir einen Ersatzbrief ausstellen. Ist der Wohnort von B bekannt? Wenn nicht, versuch es übers Einwohnermeldeamt. Und dann die Kennzeichen abholen...
-----------------
"gruß azrael"
das mit dem fahrzeugbrief ist ein guter tipp...
allerdings sind zum abmelden ja auch die kennzeichen notwendig??
der wohnort von b ist bekannt, aber er parkt das auto immer an einem unbekannten ort, vermutlich in der Garage seines kumpels...
>abholen< ist leider nicht so einfach, freiwillig rückt B die Kennzeichen nicht raus ...
gibt es denn keine möglichkeit hier wenigstens die Abmeldung schnell durchzusetzen?
m.
§ 248b StGB
?
Auf Antrag verfolgbar...
S.
also erstens war person A (eine freundin meiner mutter) schon bei der polizei, welche ihr sagte, da sie das auto irgendwann mal freiwillig übergeben hat, kann sie da nichts machen...
zweitens wer ist genau der >berechtigte< ?
und wie wird das aussehen? man kann den typen dann zwar bestrafen lassen, wenn er mit dem auto fährt (und man das nachweisen kann) aber zur herausgabe des autos selbst zwingt man ihn dadurch auch nicht ...
also ich habe das gefühl, dass hier die polizei mal wieder quatsch erzählt hat! Ich muss mir doch irgendwie mein Auto wiederholen können!?
m.
-- Editiert von miad am 22.07.2005 12:35:10
-- Editiert von miad am 22.07.2005 12:38:32
Strafanzeige wegen unbefugtem Gebrauch (und Unterschlagung (Brief/Auto))...
Zivilrechtliche Klage auf Herausgabe Auto und Brief...
Beweisproblematik nun mal beiseite gelassen...
S.
danke, gibt´s denn keinen abgekürzten zivilrechtlichen Weg? Wie z.B. ein Mahnverfahren für Sachen oder so? Ich denke mal, dass B den Anspruch ansich nicht leugnen würde ... zumindest nicht einer offiziellen stelle gegenüber...
ist B eigentlich für die Zeit der Unterschlagung Schadenersatzpflichtig? Ich meine z.B. die Strafzettel und Versicherungsbeiträge, Steuer etc. ?
m.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten