Liebes Forum,
habe neulich meinen neuen Gebrauchtwagen zugelassen.
Dabei wurde ich gefragt, ob ich gerne ein Wunschkennzeichen hätte. Ich meinte daraufhin, daß ich gerne mein ein knappes halbes Jahr zuvor abgemeldetes altes Kennzeichen wiederhätte.
Daraufhin hieß es, auch das sei ein Wunschkennzeichen (obwohl es ja noch auf meinen Namen reserviert war).
Dafür werde eine Gebühr fällig.
Ich habe die dann murrend bezahlt, hatte aber irgendwie im Hinterkopf, daß es einmal eine höchstrichterliche Entscheidung gegeben hat, die diese Gebühr für nicht zulässig erklärt hat.
In meinem Fall – aber auch in anderen Fällen mit „neuem" Wunschkennzeichen kostet das den Sacharbeiter noch nicht einmal eine halbe Minute...: stolzer Stundenlohn, wenn man das einmal hochrechnet!
Ernsthaft: Ist diese Gebühr zulässig?
Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße
Coquus
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Gebühr für Wunschkennzeichen zulässig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
OK, danke!
Trotzdem ist es – bei keiner Minute mehr Zeitaufwand – offene Wegelagerei und Beutelschneiderei! :-(
Viele Grüße
Coquus
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gebühr heißt das. Egal, welchen Zeitaufwand ein Mitarbeiter treibt.Zitatoffene Wegelagerei und Beutelschneiderei! :-( :
Hallo,
Nein, davon gibt es nicht genug Fälle, sondern das sind allenfalls Ausnahmen.Zitat:Es gibt genug Fälle, wo das Wunschkennzeichen eben nicht verfügbar ist und der Sachbearbeiter dann damit beschäftigt ist, mit dem Kunden Alternativen zu suchen.
Die Regel ist einerseits, dass das alte Kennzeichen bleiben soll, und andererseits ein selbst ausgesuchtes Wunschkennzeichen. Mit beidem hat der Sachbearbeiter eigentlich nicht viel zu tun.
Trotzdem kann ich die Kritik das Fragestellers nicht nachvollziehen, die Gebühr ist doch sehr fair, da kenne ich viel unverschämtere Gebühren.
Insbesondere spart er sich doch die neuen Kennzeichen, die kosten alleine ca. 20 Euro. Dazu dann der Weg zum Schildermacher ...
Dann schau dir mal den Stundenlohn eines Piloten an (du hast ja damit angefangen, nur das Personal und nicht die Maschinen zu berücksichtigen).Zitat:kostet das den Sacharbeiter noch nicht einmal eine halbe Minute...: stolzer Stundenlohn, wenn man das einmal hochrechnet!
Stefan
Man muß ja nicht gleich mit den absoluten Top-Verdienern ankommen...
Die Sache ist doch ganz einfach. Gebühren werden in der Regel nicht (nur) nach Arbeitsaufwand berechnet, sondern nach dem betriebswirtschaftlichen Kosten. Also Büroaufwand, Ausstattung, Nebenkosten, u.s.w. fließen mit ein. Ebenso Rückstellungen für Neuanschaffungen u.s.w. Und das PC-Prgramm, welches eben auch die Überprüfung von freien Wunschkennzeichen beinhaltet, das ist nunmal teurer als ein Programm, welches lediglich das nächste freie Kennzeichen überprüft.
Bei uns werden die "Gebührenbehörden" sehr genau überprüft. Gewinn ist nicht drinne, wohl aber Rückstellungen, etwa für ein neues PC-Programm.
wirdwerden
Nichtsdestotrotz gilt gerade für Behörden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Und sowohl hins. des zeitlichen Aufwands für die Bearbeitung des Standardfalls des Wunschkennzeichens als auch hins. der hierfür nötigen Kompetenzen (incl. Ausbildungsdauer) als auch hins. der zu tragenden Verantwortung (in letzterem Falle geht es um das Leben oft vieler Hunderter Menschen) ist die Tätigkeit und damit auch Bezahlung eines Landratsamtsangestellten und eines Verkehrspiloten nicht „ganz" vergleichbar...
Hallo,
Du hast meine Analogie mit dem Piloten offenbar gar nicht verstanden.Zitat:Man muß ja nicht gleich mit den absoluten Top-Verdienern ankommen...
Wenn du nur die Personalkosten des Sachbearbeiters berücksichtigst, und sowohl Räumlichkeiten als auch die IT quasi gratis nimmst, dann darf ich auch sagen, dass von den Zahlungen der Flugtickets nur der Pilot bezahlt wird.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten