Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Gebühr für Wunschkennzeichen zulässig?

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV): Gebühr für Wunschkennzeichen zulässig?

Liebes Forum,

habe neulich meinen neuen Gebrauchtwagen zugelassen.
Dabei wurde ich gefragt, ob ich gerne ein Wunschkennzeichen hätte. Ich meinte daraufhin, daß ich gerne mein ein knappes halbes Jahr zuvor abgemeldetes altes Kennzeichen wiederhätte.
Daraufhin hieß es, auch das sei ein Wunschkennzeichen (obwohl es ja noch auf meinen Namen reserviert war).
Dafür werde eine Gebühr fällig.
Ich habe die dann murrend bezahlt, hatte aber irgendwie im Hinterkopf, daß es einmal eine höchstrichterliche Entscheidung gegeben hat, die diese Gebühr für nicht zulässig erklärt hat.

In meinem Fall – aber auch in anderen Fällen mit „neuem" Wunschkennzeichen kostet das den Sacharbeiter noch nicht einmal eine halbe Minute...: stolzer Stundenlohn, wenn man das einmal hochrechnet!

Ernsthaft: Ist diese Gebühr zulässig?

Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Coquus

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

OK, danke!

Trotzdem ist es – bei keiner Minute mehr Zeitaufwand – offene Wegelagerei und Beutelschneiderei! :-(

Viele Grüße
Coquus

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Coquus):
offene Wegelagerei und Beutelschneiderei! :-(
Gebühr heißt das. Egal, welchen Zeitaufwand ein Mitarbeiter treibt.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt genug Fälle, wo das Wunschkennzeichen eben nicht verfügbar ist und der Sachbearbeiter dann damit beschäftigt ist, mit dem Kunden Alternativen zu suchen.
Nein, davon gibt es nicht genug Fälle, sondern das sind allenfalls Ausnahmen.
Die Regel ist einerseits, dass das alte Kennzeichen bleiben soll, und andererseits ein selbst ausgesuchtes Wunschkennzeichen. Mit beidem hat der Sachbearbeiter eigentlich nicht viel zu tun.

Trotzdem kann ich die Kritik das Fragestellers nicht nachvollziehen, die Gebühr ist doch sehr fair, da kenne ich viel unverschämtere Gebühren.
Insbesondere spart er sich doch die neuen Kennzeichen, die kosten alleine ca. 20 Euro. Dazu dann der Weg zum Schildermacher ...

Zitat:
kostet das den Sacharbeiter noch nicht einmal eine halbe Minute...: stolzer Stundenlohn, wenn man das einmal hochrechnet!
Dann schau dir mal den Stundenlohn eines Piloten an (du hast ja damit angefangen, nur das Personal und nicht die Maschinen zu berücksichtigen).

Stefan

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#6
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Man muß ja nicht gleich mit den absoluten Top-Verdienern ankommen...

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach. Gebühren werden in der Regel nicht (nur) nach Arbeitsaufwand berechnet, sondern nach dem betriebswirtschaftlichen Kosten. Also Büroaufwand, Ausstattung, Nebenkosten, u.s.w. fließen mit ein. Ebenso Rückstellungen für Neuanschaffungen u.s.w. Und das PC-Prgramm, welches eben auch die Überprüfung von freien Wunschkennzeichen beinhaltet, das ist nunmal teurer als ein Programm, welches lediglich das nächste freie Kennzeichen überprüft.

Bei uns werden die "Gebührenbehörden" sehr genau überprüft. Gewinn ist nicht drinne, wohl aber Rückstellungen, etwa für ein neues PC-Programm.

wirdwerden

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#8
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Nichtsdestotrotz gilt gerade für Behörden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Und sowohl hins. des zeitlichen Aufwands für die Bearbeitung des Standardfalls des Wunschkennzeichens als auch hins. der hierfür nötigen Kompetenzen (incl. Ausbildungsdauer) als auch hins. der zu tragenden Verantwortung (in letzterem Falle geht es um das Leben oft vieler Hunderter Menschen) ist die Tätigkeit und damit auch Bezahlung eines Landratsamtsangestellten und eines Verkehrspiloten nicht „ganz" vergleichbar...

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man muß ja nicht gleich mit den absoluten Top-Verdienern ankommen...
Du hast meine Analogie mit dem Piloten offenbar gar nicht verstanden.
Wenn du nur die Personalkosten des Sachbearbeiters berücksichtigst, und sowohl Räumlichkeiten als auch die IT quasi gratis nimmst, dann darf ich auch sagen, dass von den Zahlungen der Flugtickets nur der Pilot bezahlt wird.

Stefan

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