Hallo,
ich habe eine Frage die ich für einen Freund stelle.
Er ist nicht vorbestraft aber volljährig (19).
Er hat bei einer Vorladung eine Falschaussage gemacht, dessen Wahrheitsgehalt aber nicht besonders nachvollziehbar ist.
Wenn die Falschaussage trotzdem entlarvt wird, womit ist zu rechnen? Vorbstrafung?
Falschaussage
2. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2006 | 11:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 11:24
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 250x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. Januar 2006 | 17:34
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Und hat er nur einfach die Unwahrheit gesagt oder wurde jemand einer Straftat bezichtigt, die er nicht begangen hat oder rumgekehrt ausgesagt, jemand habe nichts getan, obwohl es tatsächlich der Fall gewesen ist.
Und jetzt?
Schon
266.852
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten