Falschaussage

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
BigJoshua
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage

Hallo,
ich habe eine Frage die ich für einen Freund stelle.
Er ist nicht vorbestraft aber volljährig (19).
Er hat bei einer Vorladung eine Falschaussage gemacht, dessen Wahrheitsgehalt aber nicht besonders nachvollziehbar ist.
Wenn die Falschaussage trotzdem entlarvt wird, womit ist zu rechnen? Vorbstrafung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Und hat er nur einfach die Unwahrheit gesagt oder wurde jemand einer Straftat bezichtigt, die er nicht begangen hat oder rumgekehrt ausgesagt, jemand habe nichts getan, obwohl es tatsächlich der Fall gewesen ist.

1x Hilfreiche Antwort

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