Hallo,
also, Fritzchen war Zeuge eines Unfalls. Es ist ein Jahr vergangen und Fritzchen wird plötzlich zu einer Stellungsnahme aufgefordert.
Grund ist, dass in dem Unfallbericht der Polizei behauptet wird, dass Fritzchen telefonisch eine ganz andere Aussage zu Protokoll gab als gegenüber der beteiligten Versicherung.
Tatsächlich stehen in der Schilderung des Sachverhalts Dinge drin, welche Fritzchen damals niemals dem Polizisten so erzählte, was zwar der Verunfallte so schilderte, sich aber tatsächlich derart niemals zugetragen hatte.
Was also machen bei einer Falschaussage der Polizei?
Falschaussage durch Polizist - was tun?
29. Mai 2010
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Frage vom 29. Mai 2010 | 16:05
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Falschaussage durch Polizist - was tun?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2010 | 16:56
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Was also machen bei einer Falschaussage der Polizei?
"Beweisen" wird man das sowieso nicht können. Man kann nur darauf hinweisen, daß man eine solche Aussage nie getätigt hat. Genau deswegen werden ja Aussagen bei der Polizei in der Regel auch protokolliert und unterschrieben.
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#2
Antwort vom 29. Mai 2010 | 18:04
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 70x hilfreich)
quote:
Falschaussage durch Polizist
na werden hier wieder laaaannnngweilige Themen durch "BildZeitungsÜberschriften" aufgebauscht?
kannst du mir die Stelle zeigen an der irgend ein Polizist eine
Aussage getätigt hat?
das einzigste was ich sehe das evtl. die Aussage von Frizchen nicht
1:1 im Protokoll steht wie ausgesagt.....
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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."
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#3
Antwort vom 29. Mai 2010 | 21:59
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Von wem wird Fritzchen zur Stellungnahme aufgefordert? Von der Versicherung? Von der Polizei?
Was ist das Ziel? Den Polizisten wegen irgend etwas zu belangen?
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" "
#4
Antwort vom 29. Mai 2010 | 22:04
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Ziel ist die die Dinge richtig zu stellen und bei der Wahrheit zu bleiben.
Die Versicherung mochte gerne eine Stellungnahme, ja.
Egal wie, Fritzchen hat inzwischen der Versicherung geschrieben, dass er das nie ausgesagt hat und fertig. - Damit erledigt.
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#5
Antwort vom 30. Mai 2010 | 08:48
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 62x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 30. Mai 2010 | 11:19
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 70x hilfreich)
quote:
Fritzchen hat inzwischen der Versicherung geschrieben, dass er das nie ausgesagt hat und fertig. - Damit erledigt.
*lol* wenn das mal kein Eigentor wird........
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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."
#7
Antwort vom 31. Mai 2010 | 10:37
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
kannst du mir die Stelle zeigen an der irgend ein Polizist eine
Aussage getätigt hat?
Naja, man kann hier im Laufe der Wochen schon öfter sehen, daß das Wort "Falschaussage" gern in der Bedeutung von "hat eine falsche Auskunft gegeben" verwendet wird. Gerne auch für Bankangestellte, Sozialamtsmitarbeiter etc.
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