Falsche Überweisung empfangen

6. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Martin Link
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Überweisung empfangen

Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Unfall. Ich war der Geschädigte. Ich habe mir einen Anwalt genommen, der alles für mich erledigt hat. Ich habe mein Geld von der Versicherung ohne Probleme erhalten. Nachdem alles erledigt war fragte mich der Anwalt um Erlaubnis ob er nun seinen Kosten mir der Versicherung abrechnen könne. Ich sagte ja. Eine Woche später waren nochmal 340 Euro auf meinem Konto von der Versicherung vermutlich für das Anwaltshonorar. Der Anwalt wollte aber direkt mit der Versicherung abrechnen. Sie haben also das Geld falsch überwiesen. Muss ich dieses Geld nun rausrücken oder darf ich es behalten?
Denn ich habe einen ähnlichen Fall gefunden: http://149.219.195.60/urteile/leitsatz/rl00489.html
Dort musste die Versicherung nochmal zahlen. Bringt es was, wenn ich das Geld schnell ausgebe?

Danke für eure Hilfen
Martin Link




29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1179 Beiträge, 215x hilfreich)

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

müssen muß man nichts.

Wenn es nicht ersichtlich ist, von wem das Geld stammt, sollte man zuerst mal abwarten.

Es könnte sein, dass die Versicherung statt an den RA an den Geschädigten überwiesen hat. Es ist nicht die Aufgabe des Geschädigten (Unfall) bzw. des Begünstigten herauszufinden z.B. durch etliche Telefonate, wer ihm dieses Geld überwiesen hat.
Ich würde zuerst einmal abwarten, wer sich evtl. meldet.

Du spieltst auf die Entreicherung an.
Ich habe dir etwas hier kopiert.

b) Entreicherung bei rechtsgrundlos erworbenen Geldbeträgen


aa) Allgemein
Meistens erlangt eine Kondiktionspartei die Verfügungsmacht über einen Geldbetrag, der in ihr sonstiges Geldvermögen einfließt. Der Bereicherungsschuldner kann sich nur dann auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn der Wert des Geldbetrages in keiner Form mehr in seinem Vermögen vorhanden ist. Hat er sich mit dem Geld hingegen noch vorhandene Vermögensvorteile - z. B. eine Sache - verschafft oder Aufwendungen erspart, die er notwendigerweise auch sonst getätigt hätte, so ist er nicht entreichert. Entreicherung liegt also nur vor, wenn der Bereicherungsschuldner den Betrag für solche Dinge ausgegeben hat, die er sich normalerweise nicht leistet (Luxusausgaben), und der dadurch erlangte Vorteil nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden ist (z. B. weil die gekaufte Sache zerstört oder konsumiert worden ist).


(Im Klartext: Das Geld muß für Luxusgüter ausgeben werden!)

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#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 442x hilfreich)

Möglicherweise vertrete ich eine etwas veraltete Einstellung, aber ich bin der Auffassung, daß man nicht etwas behalten darf, was einen nicht gehört. Die formal juristische Seite würde ich dabei hinten anstellen und nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden, aber vielleicht liegt es auch daran, daß ich noch einer anderen Generation angehöre und mein Verhalten nicht mehr in die heutige Zeit passt.

.

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#4
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Wo ist denn deine MORAL!!!
Am besten alles noch ohne schlechtes Gewissen, unglaublich. Tut man sowas auch?!

feuerelfe

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Schämst du dich gar nicht? Der Anwalt hat für dich gearbeitet, wenn es ein Fehler war, dann gib ihm das Geld! Aber es ist ja wahrscheinlich zuviel von dir verlangt mal nachzufragen wofür das Geld denn war.



Michael

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

hallo liebe User

es ist doch gar nicht klar, dass das Geld für den RA ist. Bitte das Posting noch einmal lesen.

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#9
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 55x hilfreich)

Man könnte ja auch mal schlau sein und bei der Versicherung anrufen und darauf hinweisen, dass die Summe dummerweise falsch überwiesen wurde, aber man sich drum kümmert.

Echt, solche leute wie dich mag ich. (IRONIE!) Wenn´s was umsonst gibt, auch unrechtmäßig, dann die Mitnahmementalität rauskehren. Aber wehe, man kriegt mal unrechtmäßig was abgezogen, dann ab zum Anwalt und noch Schadenersatz einklagen wollen... *kopfschüttel*

Man, überweise das deinem Anwalt und fertig ist der Lack. Du sagst doch selbst, es scheint das Anwaltshonorar zu sein, so what?!

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#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Hier greifen die Vorschriften zur ungerechtfertigten Bereicherung des BGB. Das Geld muss also zurückgezahlt werden.

Auf Entreicherung kann sich doch allenfalls ein Hartz IV-Empfänger berufen, der sich mit dem Geld in einem Nobelrestaurant ein teures Essen gegönnt hat.

Allerdings ist man nicht verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, wem das Geld eigentlich zusteht.

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#13
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#15
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

hier noch etwas nettes aus dem Internet. Da können sich einige User mal wieder so richtig austoben.
Thema: Entreicherung

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_83/arbeitsrecht_83.html

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#16
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

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#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

es geht um Entreicherung. Wann ist man entreichert und wann nicht.

Ist lustig beschrieben.

Folge 83: Probleme bei Gehaltsüberzahlung I

Immer wieder kommt es durch ein Versehen vor, daß ein Arbeitnehmer auf seinem Gehaltskonto zu wenig oder zu viel Geld erhält. Erhält er zu wenig Geld, so kann er den Fehlbetrag nachfordern.
Problematisch ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer zu viel erhält. Manchmal ist das Geld ausgegeben, bevor es der Arbeitgeber zurückfordert. Was dann?

Der Fall:

Constanzia von Cosel beschäftigt den Stubenheizer Aegidius Wurz sowie zum Bau des Taschenberg-Palais in Dresden den Baumeister Daniel Pöppelmann.
Aegidius Wurz erhält als Stubenheizer monatlich 1.000 Euro netto. Arbeitgeberin Constanzia ließ ihm versehentlich ab dem 1.7.2002 1.020 Euro netto überweisen. Aegidius Wurz freut sich über die vermeintliche Lohnerhöhung und verpraßt sie regelmäßig mit Freunden in der Kneipe “Zum grünen Gewölbe”. Baumeister Pöppelmann dagegen erhält von Constanzia monatlich 10.000 Euro netto. Durch ein Bankversehen landet auf seinem Gehaltskonto im Juli 2002 ein einmaliger Betrag von 50.000 Euro, der ebenfalls von der Arbeitgeberin Constanzia gezahlt wurde. Constanzia wollte das Geld eigentlich an den Goldschmied Johann Melchior Dinglinger für diverse Geschmeide bezahlen. Baumeister Matthäus Daniel Pöppelmann freut sich über den Betrag, faßt ihn als Gratifikation auf und zahlt damit die erste Jahresrate für sein Ferienhaus auf Mallorca.
Die empörte Constanzia von Cosel will sowohl von Aegidius wie von Pöppelmann ihr Geld zurück. Beide haben das Geld nicht mehr. Sie weigern sich und berufen sich auf Entreicherung.

Die Lösung:

1. Bereicherung

Aegidius Wurz und Pöppelmann sind um die jeweiligen überzahlten Beträge bereichert. Es handelt sich dabei um eine rechtsgrundlose Bereicherung nach § 812 BGB . Arbeitgeberin Constanzia schuldete das Geld nicht. Die Zahlungen beruhten auf einem reinen Versehen.

2. Wegfall der Bereicherung

Nach § 818 Abs. 3 BGB muß der Empfänger einer solchen rechtsgrundlosen Leistung das Erlangte dann nicht mehr herausgeben, wenn er das Geld ausgegeben hat, also nicht mehr bereichert ist. Weitere Voraussetzung ist, daß er gutgläubig war, d.h. also von dem Versehen nichts wußte. Dies war bei Aegidius Wurz, vielleicht auch bei Pöppelmann der Fall. Beide haben darauf vertraut, die Leistung wissentlich mit Rechtsgrund von Constanzia erhalten zu haben. Allerdings hätte Pöppelmann stutzig werden müssen bei der Höhe der Summe!
Bei der Überzahlung von Gehalt kommt es für die Frage der Entreicherung darauf an, ob der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht hat. Sofern er sich mit dem Geld andere Werte verschafft hat, die noch in seinem Vermögen vorhanden sind, ist er nicht entreichert.

3. Beweislast

Der Empfänger der Leistung, d.h. der Bereicherte, muß den Wegfall der Bereicherung darlegen und im Zweifel auch beweisen. Es handelt sich nämlich um eine rechtsvernichtende Einwendung.
Aegidius Wurz und Pöppelmann müssen im einzelnen darlegen und beweisen, wie sie das Geld ausgegeben haben, daß die Bereicherung weggefallen ist. Sie müssen auch beweisen, daß sie weder Aufwendungen erspart haben, noch Schulden getilgt haben, noch ihren Vermögensstand verbessert haben, noch Anschaffungen getätigt haben etc.
Matthias Wurz fällt dies nicht schwer. Er hat das Geld in der Kneipe “Zum grünen Gewölbe” mit Freunden vertrunken. Hätte er es nicht gehabt, hätte er es auch nicht vertrinken können.
Bei Pöppelmann ist dies anders. Er hatte schon das Haus auf Mallorca gekauft. Die Abzahlung einer Jahresrate von 50.000 Euro hat ihn entsprechend von Schulden entlastet. Die Bereicherung ist damit nicht weggefallen. Etwas anderes wäre denkbar, wenn Pöppelmann aufgrund des Geldsegens eine vielleicht sonst niemals getätigte Weltreise mit seiner Geliebten Lieselotte von der Pfalz durchgeführt hätte



-- Editiert von Eirene113 am 09.08.2006 18:33:55

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#18
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

HURRA, willkomen im moralischen Sumpf (IRONIE)

Der RA hat seine Arbeit geleistet und hat Anspruch auf sein Honorar.
Der Geschädigte hat von der Versicherung sein Geld bekommen. Die Versicherung schenkt ihm sicher nicht einfach so 340,- €. Es ist auch sehr wahrscheinlich, daß das Geld für den RA bestimmt ist.
Diese Tatsachen sind hier ja wohl allen Klar, sogar dem Geschädigten.

Aber anstatt man mal nachfrägt, für wenn das Geld ist und sich selbst der Sache ordentlich annimmt - sich drum kümmert, überlegt man sich lieber: "Wie kann ich mich denn noch mehr bereichern und dabei noch auf §§ berufen."

Unglaublich hier werden, dann auch noch Tipps gegeben und der Fall erörtert.

Sowas tut man nicht.
Absolut unmoralisch, asozial, ätzend .......
Geht´s dir noch.... - Was bist du denn für en´ ....

Mir total unverständlich
(kopfschüttelnde) feuerelfe

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#19
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

das sind nun mal unsere Gesetze § 818 BGB

Was sagt mein Mann (Volljurist) immer so treffend:

Es ist müßig einem Laien etwas über Recht und Gesetz zu erklären :-)

-- Editiert von Eirene113 am 09.08.2006 22:29:00

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#20
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Hi Eirene
So ist es wohl.

Es ist meiner Meinung nach einfach Unrecht jemand um sein Geld zu bringen, bzw. dies zu versuchen oder zu verzögern, wenn es ihm zu steht (Wie in diesem Fall).

Ich denke trotz aller Gesetze sollte man sich eine gewisse Moral bewahren.

Aber ich bin ja auch absolut kein Jurist, schon gar nicht Volljurist ;) - Ein Glück! :) (Ist keine Abwertung!)

feuerelfe

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#21
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

wenn man den 1. Beitrag des Users liest, ist daraus nicht zu erkennen, woher das Geld kam oder für wen das Geld gedacht ist. Es könnte das Geld für den RA sein opder nicht (da der RA ja sich selber mit der Versicherung in Verbindung setzen wollte), es könnte auch Geld von der Versicherung sein, die vielleicht zu wenig überwiesen hat für den unfall usw.
Also erst einmal abwarten.

Der User hat ja nicht damit gedroht, dass Geld mal so einfach einzusacken.

Nur, es gibt tatsächlich diesen § über Entreicherung. Dieser § kann nicht nur in diesem Fall sondern auch in meinem Fall :-) eine große Rolle spielen. Ist ein anderes Thema.
Nur, wenn ein User gleich beschimpft wird, weil er nicht weiß was er mit dem Geld machen soll, dann werde ich mächtig böse :-).

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#22
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 55x hilfreich)

Zitat des Threaderöffners:
Dort musste die Versicherung nochmal zahlen. Bringt es was, wenn ich das Geld schnell ausgebe?

Noch Fragen, Eirene? Noch eindeutiger geht´s doch wohl kaum, oder versteh ich (Blondie) hier etwas absolut falsch?

Geld, das einem nicht gehört und von dem man weiß, wem es zusteht (In diesem Fall dem RA9, das gibt man nicht aus! Ich hätte den Thread sehen wollen, wenn der Eröffner zuwenig Geld erhalten hätte, zB weil sein RA mal eben 340 Euronen von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten hätte...

Hier liegt ein eindeutiger Fall von SIN CITY vor. ;)

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#23
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1609x hilfreich)

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#25
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

Der User schreibt: .... von der Versicherung vermutlich für das Anwaltshonorar.

Also kann ich davon ausgehen, das die Versicherung auf dem Überweisungsträger keinen Vermerkt gemacht hat.

Also, jetzt noch einmal: Es steht nicht auf dem Beleg drauf, dass die Zahlung für den RA, für seinen Unfall, als Schmerzengeld oder weiß der Kuckuck was, gedacht ist.

Ihr würdet natürlich sofort die Vers., den RA, die Bank oder sonst noch wen, anrufen und euch durchfragen.
Nein- dass braucht man nicht. Die Vers. oder wer auch immer wird sich schon melden.

Wer sagt euch denn, das ich nicht recht habe?
(Auch wenn ich nur cand.jur. Laie bin?)

Vor Gericht geht es nicht um Moral sondern um Gesetze.
Also beweist mir bitte, dass ich unrecht habe.


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#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

@ pawel


Auch Hausfrauenromane können sehr bereichernd sein.

Wie weit hast du es denn gebracht? Jurist? Kann ich mir nicht vorstellen, dafür sind deine Antworten eher provozierend, nicht sachlich. So antwortet kein Jurist.
Also was macht du denn beruflich?

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#27
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

@ pawel
Die Aussage des Juristen bezog sich auch auf mich. Auch ich bin Laie. Und ich darf ihn auch nicht ständig fragen.
Es geht auch um Kommentierungen der Gesetze. Viele Laien deuten den Gesetzestext nicht richtig. Auch ich nicht und viele andere auch nicht. Darauf bezog sich die Aussage.

Dem Fragesteller habe ich geraten, erst einmal abzuwarten, was da kommt.

-Hierauf zu erwidern: wenn du das Geld mal schnell für Luxusausgaben verwendest ja, ist das einfach falsch.-

Hab ich das so gesagt?

Wenn du dir meinen kopierten Beitrag über Entreicherung durchgelesen hast, kennst du ja die Antwort.

Was mir nicht gefällt ist, dass gleich etliche Leute hier über den Fragesteller herfallen und mit Knüppeln draufhauen. Warum nicht vernünftig darüber diskutieren, Hilfestellungen geben, oder abraten etwas bestimmtes zu machen.
Und vor allem mal mitteilen, woher man seine Weisheit hat.

Es ist aber schön zu sehen, dass du in der Lage bist, vernünftig und sachlich zu argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Vielleicht mag sich ja der Threaderöffner nochmals äußern? - oder fühlt er sich mittlerweile angegriffen, bzw. verletzt?

Ganz ehrlich: meiner Meinung nach ist recht klar für was das Geld ist und für wen es bestimmt ist, und ich denke dem Threaderöffner ist dies auch von Anfang schon klar - er darf mich gern eines Besseren belehren.
Für alle anderen, bitte Eingangsposting noch mal (vielleicht auch langsam, wenn es dann hilft) durchlesen, ohne all die anderen Postings!

‚Sie haben also das Geld falsch überwiesen. Muss ich dieses Geld nun rausrücken oder darf ich es behalten?’
Weiter: ‚Der User hat ja nicht damit gedroht, dass Geld mal so einfach einzusacken.’
Er behauptet aber auch nicht das Gegenteil!!!

Noch mal, bevor es in endlosen Diskussionen endet:
WO IST DIE MORAL?! TUT MAN SOWAS AUCH?!
Frag´ ich jetzt doch, ohne hier mit Knüppeln draufhauen zu wollen.

Und weiter:
Bevor wir uns jetzt alle zerfetzten, etc, obwohl wir gegenseitig oft vom Knowhow und der Erfahrung anderer schon profitiert haben; genauso auch schon gute Diskussionen auf Basis gesetzlicher Grundlagen geführt heben, sollte sich doch der Threaderöffner nochmals melden und nun stellungnehmen zu seinen Absichten. Ich möchte nämlich keinem Hilfestellung zu unmoralischen Absichten geben.
Weitere Kommentare ist er sonst nicht Wert – ohne ihn damit natürlich beschimpfen zu wollen!!!

feuerelfe


-- Editiert von feuerelfe am 10.08.2006 23:14:20

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Und jetzt?

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